Zulässige Waren

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Waren, die für den Versand von Deutschland in die Ukraine für Privatpersonen zulässig oder verboten sind

  • Spielzeuge, Schreibwaren

    Erlaubt:

    Kuscheltiere, Baukästen, Lernspielzeuge, Schreibwaren, usw.

    Nicht zum Transport zugelassen: Ganzsachen (Wappenpapier).

  • Kleidung, Textilien, Bettwäsche

    Erlaubt:

    Decken, Bettlaken, Kissen (einschließlich Federkissen) usw.

    Nicht zum Transport zugelassen: Produkte aus Pelz, mit Pelz.

  • Elektronik und Haushaltsgeräte

    Erlaubt:

    Computer, Hardwarekomponenten, Zubehör und Peripheriegeräte; Mobiltelefone, Haushaltsgeräte usw., einschließlich Netzteile und Stromquellen als Teil des Geräts.

    Nicht zum Transport zugelassen: Geräte mit Blei-Säure-Batterien oder Leuchtstoff- und UV-Lampen.

  • Bücher

    Erlaubt:

    Bücher, Lehrbücher usw.

    Nicht zum Transport zugelassen: 

    • 1
      Antiquarische Bücher, die über 100 Jahre alt sind
    • 2
      Veröffentlichung von Produkten in russischer Sprache.

  • Lebensmittel

    Erlaubt:

    Lebensmittel in Originalverpackung mit einem Gesamtgewicht von bis zu 10 kg, ebenso die Lebensmittel, bei denen die Lagerung unter einer bestimmten Temperatur eingehaltet werden muss oder leicht verderblich sind.

    Nicht zum Transport zugelassen:

    • 1
      Lebensmittel, die während der Lagerung eine bestimmte Temperatur erfordern
    • 2
      Leichtverderbliche Produkte
    • 3
      Produkte ohne Originalverpackung
    • 4
      Produkte ohne Angabe des Produktinhalts
    • 5
      Produkte mit einem Gesamtgewicht von mehr als 10 kg

  • Arzneimittel

          Erlaubt:

    • 1
      Medikamente, die rezeptfrei erhältlich oder in der Ukraine registriert sind
    • 2
      Biologisch aktive Zusatzstoffe (BAA) in Originalverpackung mit einem Gesamtgewicht von bis zu 10 kg
    • 3
      Vitamine A, B1, B2, B3, B5, B6, B12, C, E und ihre Derivate, die in erster Linie als Vitamine, Provitamine und Mischungen von Vitaminen, Provitaminen oder Konzentraten, in einem beliebigen Lösungsmittel oder ohne dieses, verwendet werden, sowie natürliche Konzentrate

      Nicht zum Transport zugelassen:
    • 4
      Medikamente, Stoffe oder deren Mischungen natürlichen, synthetischen oder biotechnologischen Ursprungs, die auf Rezept verkauft werden oder die in der Ukraine nicht registriert sind
    • 5
      In beschädigter Originalverpackung oder ohne diese
    • 6
      Ohne Gebrauchsanweisung
    • 7
      Ohne Kennzeichnung

  • Parfüms und Kosmetika

    Erlaubt:

    Parfüms, Duftstoffe, Eau de Cologne und andere Parfümerie- und Kosmetikprodukte (z. B. Nagellacke, Haarfärbemittel, kosmetische Lotionen usw.) in vom Hersteller versiegelten Verpackungen mit vollständiger Kennzeichnung der Zusammensetzung und des Herstellers.

    Nicht zum Transport zugelassen: produkte in Druckflaschen.

  • Geld und Schmuck

    Erlaubt:

    Bankkarten, Modeschmuck und Schmuckwaren, nicht aus Edelmetallen und ohne Edelsteine und Halbedelsteine.

    Nicht zum Transport zugelassen: Bargeld (Banknoten, Münzen), Devisen, Bankmetalle, Edel- und Halbedelsteine (geschliffen oder ungeschliffen, poliert oder ungeschliffen), Schmuck, Zahlungsmittel und Wertpapiere.

    Z.B: Gold, Silber, Metalle der Platingruppe in Erzeugnissen oder in Rohform, Diamanten, Rubine, Perlen, Bernstein, Amethyste, Türkise, Achate, gedruckte Aktien, Schuldverschreibungen, Kupons dafür, Wechsel, Eigenwechsel, Akkreditive, Schecks, Bankanweisungen, Einlagenzertifikate, andere Finanz- und Bankdokumente sowie Dokumente, die gegen Bargeld oder Waren eingetauscht werden können (z. B. Gutscheine mit einem Nennwert, Kreditkarten, Geldscheine und begebbare Instrumente, die Eintrittskarten und Spielscheinen entsprechen), usw.

  • Militärisch verwendbare Güter und Güter mit doppeltem Verwendungszweck sowie spezielle technische Mittel

    Erlaubt:

    Militäruniform, Helme, Ferngläser, Drohnen.

    Nicht zum Transport zugelassen: Abhörgeräte, Schlösser öffnen (Dietriche), Abschirmungsmaterialien, die elektronische Funkstrahlung absorbieren, Telekommunikationsgeräte mit Signalverschlüsselung durch den Benutzer, Systeme für Detektions- und Ortungssysteme, Waren, die GPS-Tracker enthalten und/oder einbauen, usw.

  • Tiere und Pflanzen und deren Produkte

    Erlaubt:

    Kleidung, Schuhe und Zubehör aus Leder. Kunstpelzprodukte.

    Nicht zum Transport zugelassen: Lebende oder tote Tiere, Fische oder Vögel, oder andere lebende Organismen. Naturpelze (Pelzmäntel, Schafsfellmäntel, Kleidung, Schuhe und Accessoires, die mit Naturpelzen verziert sind), Felle, ausgestopfte Tiere, Federn, Elfenbein und Elfenbeinprodukte.

  • Entzündliche Flüssigkeiten und Feststoffe

    Erlaubt:

    Haushaltschemikalien, Reinigungsmittel nur in versiegelter Originalverpackung mit vollständiger Kennzeichnung der Zusammensetzung und des Herstellers.

    Nicht zum Transport zugelassen: Benzin, Kerosin, Aceton, Methanol, Methylether, Bremsflüssigkeit, Schwefelkohlenstoff, Ether, organische Lösungsmittel, alle Arten von Klebstoffen und Dichtungsmitteln, die entzündliche (selbstentzündliche) Bestandteile enthalten, Farben, Lacke, Reinigungsmittel, leere Kraftstoffbehälter, Kalium, Natrium, metallisches Kalzium, deren Legierungen, Kalziumphosphat, weißer und gelber Phosphor und andere Stoffe, die als brennbare Feststoffe eingestuft sind, Nitrocellulose, Wunderkerzen, Kohleproben, Pelletproben, Brennholzproben, Magnesium, jegliche Metallpulver usw.

  • Gebrauchte persönliche Gegenstände (Kleidung, Schuhe)

    Erlaubt:

    Gebrauchte persönliche Gegenstände mit Flecken, oder dir leicht verschmutz sind.

    Nicht zum Transport zugelassen: Gebrauchte persönliche Gegenstände, deren Verunreinigung die Gesundheit von Menschen gefährdet, die mit ihnen in Kontakt kommen.

  • Zubehör für Jagd und Fischerei

    Erlaubt:

    Angelruten, Spinnruten, Haken, Angelzubehör, Kunstköder nur in Originalverpackung.

    Nicht zum Transport zugelassen: Systeme für das Elektrofischen (Elektrofischerei), Wildereiausrüstung, monofile Netze, Jagdfallen usw.

  • Metall und Metallschrott

    Erlaubt:

    Neue Fertigerzeugnisse aus Metall.

    Nicht zum Transport zugelassen: Metalle der Seltenen Erden in reiner Form, in Mischungen oder Legierungen, Eisenlegierungen, Drehspäne, Schrott, Abfälle, Fräsabfälle, Späne, rostfreier Stahl und Eisenbarren zum Umschmelzen, Kupferlegierungen, unverarbeitetes Blei, Nickel, unverarbeitetes Zinn, Nickelpulver, Wolfram, Magnesium, Molybdän, Tantal, Wismut, Kadmium, Titan, Zirkonium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob, Rhenium, Thallium, Nickel, Zinn, Metallkeramik und daraus hergestellte Erzeugnisse, Kobaltstangen und andere Zwischenerzeugnisse der Kobaltmetallurgie.

  • Holz, Holzprodukte

    Erlaubt:

    Produkte aus Holz.

    Nicht zum Transport zugelassen: Rohholz: Bauholz, Waldstämme, Baumstümpfe usw.

  • Speichermedien (CDs oder USB-Sticks)

    Erlaubt:

    Datenspeicher ohne Passwörter, Starterpakete und SIM-Karten (für Mobiltelefone und sonstige Geräte) als Teil des Geräts oder separat.

    Nicht zum Transport zugelassen: CDs, Flash-Laufwerke und andere durch Passwörter geschützte Datenspeichergeräte.

  • Stromquellen und andere gefährliche Güter

    Erlaubt:

    Neue Akkus (Li-Ion oder AGM), wenn sie einen Polschutz haben, neue Batterien in Originalverpackung mit geschlossenen Kontakten, Powerbanks nur neu und in Originalverpackung. Neue Akkus und Batterien, die in Ausrüstungen verwendet werden, mit Ausnahme von Blei-Säure-Batterien.

    Nicht zum Transport zugelassen: Presskuchen, Düngemittel, Trockeneis, Asbest, Essig, magnetisierte Materialien, Verbrennungsmotoren, Rasenmäher, Akkus (nicht trocken), Segways, Elektroautos, Elektromotorräder, Hoverboards, Gyroboards, Airbags, Atemschutzgeräte, Druckflaschen, Kettensägen, Leuchtstofflampen sowie Klimaanlagen, Computer, Dentalgeräte, Bohrmaschinen, oder Kühlgeräte, die kühlende Gase und Flüssigkeiten enthalten, usw.

  • Gemälde, Antiquität

    Erlaubt:

    Kinderzeichnungen, Malen nach Zahlen.

    Nicht zum Transport zugelassen: Antikariatische Bücher, Produkte, die älter als 100 Jahre sind, Kunstwerke im Original (keine Kopien), seltene Orden und Medaillen, die als kultureller Wert gelten. Zum Beispiel: Gemälde, Ikonen, Zeichnungen und Pastelle, auch vollständig handgefertigte, Collagen und ähnliche dekorative Bilder; Stiche, Drucke und Lithographien; Skulpturen und Figuren aus jeglichem Material; Briefmarken oder Stempel, Ganzsachen (Wappenpapier); zoologische, botanische, mineralogische, anatomische, historische, archäologische, paläontologische, ethnografische oder numismatische Sammlungen und Sammlungsstücke; Gegenstände von nationalem, historischem oder kulturellem Wert, der durch die Gesetzgebung der Einfuhr- und Ausfuhrländer bestimmt wird.

  • Kraftfahrzeuge, Flugzeugersatzteile usw.

    Erlaubt:

    Neue und gebrauchte Autoteile und andere Ersatzteile ohne Spuren von Kraftstoffen und Schmiermitteln.

    Nicht zum Transport zugelassen: Gebrauchte Auto-, Flugzeug- usw. Ersatzteile mit Spuren von Treibstoff und Schmiermitteln.

  • Waffen

    Nicht zum Transport zugelassen: Waffen aller Art, einschließlich Jagd- und Sportwaffen, Teile und Munition für diese Waffen, Waffenattrappen, Modelle in Originalgröße und exakte Kopien, Luftwaffen, scharfe Waffen und andere speziell für Angriff und Verteidigung entwickelte Gegenstände, elektronische Strahlenwaffen aller Art, Elektroschockgeräte aller Art. Zum Beispiel: Maschinengewehre, Luftgewehre, Kugeln, Patronen, Kapseln, Säbel, Jagdmesser, Nunchakus, Schlagringe, Dosen mit lähmender Flüssigkeit, Laserpistolen, Elektroschockgeräte usw.

  • Gifte und Giftstoffe

    Nicht zum Transport zugelassen: Giftige und potente Substanzen in jeglichem physischen Zustand, unabhängig von der Form und Qualität ihrer Verpackung. Zum Beispiel: Brucine, Nikotin, Strychnin, Formalin, Frostschutzmittel, Ethylenglykol, Quecksilber, Zyanidpräparate, Zyklon, Zyanid und Stoffe mit ähnlichen Eigenschaften, usw.

  • Futtermittel und Produkte für Tiere

    Erlaubt:

    Spielzeuge und weiteres Zubehör für Tiere (nicht essbar).

    Nicht zum Transport zugelassen: Fertiges Tierfutter. Tierärztliche Impfstoffe, Vitamine und Produkte für die Behandlung und Pflege von Tieren.

  • Explosionsgefährliche Stoffe

    Nicht zum Transport zugelassen: Sprengstoffe, Verbindungen, Sprengkörper und Zündvorrichtungen. Zum Beispiel: TNT, Schießpulver, Sprengkapseln, elektrische Zünder, Feuer- und Sprengschnüre, Munition, selbstgefertigte Sprengstoffmischungen, Leuchtraketen und Anzünder, bengalisches Feuer, Rauchbomben, Landeblöcke, Thermit-Streichhölzer, Bombenzünder, Eisenbahnfeuerwerkskörper, bengalische Lichter, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, pyrotechnische Haushaltsartikel und ähnliche Artikel, sowie selbst hergestellte Produkte, Gaskanister mit Nerven-, Tränen-, Gift- und starken Gasen usw.

  • Verbrauchssteuerpflichtige Waren

    Nicht zum Transport zugelassen: Alkohol, alkoholische Getränke, Bier, Tabakerzeugnisse, Tabakerzeugnisse zum elektrischen Erhitzen (EHT) unter Verwendung eines elektronisch gesteuerten Erhitzers, flüssige nikotinhaltige oder -freie Mischungen von Chemikalien, die zur Erzeugung von Dampf in elektronischen Zigaretten verwendet werden und insbesondere in Patronen, Nachfüllbehältern und anderen Behältnissen enthalten sind.

  • Rauschmittel

    Nicht zum Transport zugelassen: Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe, ihre Analoga und Vorstufen, einschließlich Cannabis, zu jedem Zweck und in jeder Form.

  • Pornografisches Material, nachgeahmte und gefälschte Produkte

    Nicht zum Transport zugelassen: Fotos, Videos, Materialien, Druckerzeugnisse pornografischer Natur. Raubkopien von Audio- und Videomaterial und anderen Waren.

  • Biologische Proben

    Nicht zum Transport zugelassen: Menschliche Überreste, menschliche Organe, menschliches Gewebe, Asche, DNA-Tests, Blut, Urinproben usw.

  • Nicht gekennzeichnete Behältnisse

    Nicht zum Transport zugelassen: Unbeschriftete Behälter oder andere Gefäße, die Flüssigkeiten, Pulver oder andere Inhalte enthalten, ohne dass ihre Zusammensetzung und ihr Verwendungszweck klar angegeben sind.

  • Saatgut und Aussaatmaterial

    Nicht zum Transport zugelassen: Saatgut, Bäume und Pflanzen. Einschließlich: Saatgut von Kartoffeln, Obst, Forst- und Zierpflanzen; Schnittblumen aus Ländern, in denen Quarantäneorganismen (Schädlinge, Pflanzenkrankheiten und Unkraut) verbreitet werden.

  • Boden- und Steinproben

    Erlaubt: Mineral- und Steinprodukte in Originalverpackung mit Etiketten.

    Nicht zum Transport zugelassen: Proben von Boden, Mineralien, Steinen.

  • Ätzende und korrosive Stoffe

    Nicht zum Transport zugelassen: Salz-, Schwefel- und Salpetersäuren; Kalium- und Natriumalkalien; Bleichmittel, Batterieelektrolyte und Stoffe mit ähnlichen Eigenschaften, Chemikalien zum Entfernen von Lacken und Farben von der damit bedeckten Oberfläche.

  • Radioaktive und infektiöse Stoffe

    Nicht zum Transport zugelassen: Isotope für Diagnose- und Behandlungszwecke, Rissprüfköpfe, Gammastrahlenaufzeichnungsgeräte, Mikroorganismen (einschließlich Bakterien, Viren, Rickettsien, Parasiten, Pilze), Infektionserreger wie Prionen, Impfstoffe, medizinische und klinische Abfälle, Bioproben usw.

  • Autokennzeichen

    Nicht zum Transport zugelassen: Autokennzeichen, die für in der Ukraine zugelassene Fahrzeuge ausgegeben wurden.

  • Jegliche Gase für den häuslichen und industriellen Gebrauch

    Nicht zum Transport zugelassen: Gase in jeder Verpackung, Behälter mit Aerosolen, Feuerzeuge, Nachfülldosen, Feuerlöscher, Propan-Butan, Stickstoff, Neon, Argon, Sauerstoff, Chlor usw.

  • Dokumente, Ladungen, die an ausländische Gerichte, Banken, Exekutivdienste, Postfächer (PO BOX) und andere Postdienste geschickt werden

    Nicht zum Transport zugelassen

  • Fahrzeugreifen

    Erlaubt:

    Gebrauchte Autoreifen und andere Reifen (Gummi, für alle Transportarten), die keine offensichtlichen Anzeichen von Beschädigungen (Schnitte, Verformungen) aufweisen und deren Profiltiefe über den gesamten Umfang nicht unter den zulässigen Werten liegt: für Autos – 1,6 mm, für Motorräder und Mopeds – 0,8 mm, für Lastwagen – 1 mm, für Busse – 2 mm.

    Nicht zum Transport zugelassen: Gebrauchte Autoreifen und sonstige Reifen (Gummi, für alle Transportarten), die offensichtliche Anzeichen von Beschädigungen (Schnitte, Verformungen) aufweisen und deren Profiltiefe unter den zulässigen Werten liegt: für Autos – 1,6 mm, für Motorräder und Mopeds – 0,8 mm, für Lastwagen – 1 mm, für Busse – 2 mm.

  • Gedruckte Leiterplatten und selbst hergestellte Produkte

    Erlaubt:

    Gedruckte Leiterplatten mit Herstellerkennzeichnung.

    Nicht zum Transport zugelassen: Gedruckte Leiterplatten ohne Kennzeichnung und selbst hergestellte Produkte aus gedruckten Leiterplatten.

  • Waren aus der Russischen Föderation

    Nicht zum Transport zugelassen:

    Waren aus der Russischen Föderation.