NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR VERSANDDIENSTE
(Versandbedingungen)
gemäß Artikel 27 des Gesetzes Nr. 324/2011 Slg. über „Versanddienste und Änderungen bestimmter Gesetze“ in der geänderten Fassung und des Postmarktgesetzes (PMG) in der geänderten Fassung
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1 Diese Bedingungen (im Folgenden als „Versandbedingungen“ bezeichnet) regeln die Erbringung von Versanddienstleistungen durch Nova Post SK s.r.o. mit Sitz in 3 Poshtova Str., 811 06 Bratislava, Identifikationsnummer 55 131 794, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bratislava III, Abteilung für Gesellschaften, Fall-Nr. 166263/B (im Folgenden als „Unternehmen“ bezeichnet) an den Kunden (wie unten definiert).
1.2 Die in diesen Versandbedingungen definierten Begriffe haben die in dieser Klausel 1.2 dargelegte Bedeutung.
1.2.1 Zusatzleistungen sind Zusatzleistungen gemäß Artikel 7 dieser Postbedingungen, d. h. Leistungen, die gegen eine zusätzliche Gebühr gemäß der Preisliste erbracht werden, oder Leistungen, die gegen eine mit dem Kunden individuell vereinbarte Gebühr erbracht werden.
1.2.2 Als Adresse bezeichnet man den vom Absender auf dem Postbrief oder einem anderen Postformular angegebenen Zustellort der Postsendung oder den Ort, an dem die Postsendung an den Absender zurückgesendet wird;
1.2.3 Als Adressaufkleber bezeichnet man einen Aufkleber mit der Adresse des Empfängers, der vom Absender bei der Aufgabe einer Bestellung für die Zustellung der Sendung erstellt wird;
1.2.4 Als Firmenkunde bezeichnet man einen Kunden des Anbieters, der die Dienste im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit erhält;
1.2.5 Als Werktag bezeichnet man reguläre Werktage von Montag bis Freitag, außer es handelt sich um gesetzliche Feiertage in Österreich.
1.2.6 Als Filiale bezeichnet die Einrichtungen des Anbieters zum Senden und Empfangen von Sendungen. In Bezug auf das Senden und Empfangen der Sendungen handelt es sich hierbei um Büros und Standorte, die von Dritten und nicht vom Anbieter betrieben werden;
1.2.7 Fracht bedeutet eine Sendung mit einem tatsächlichen oder volumetrischen Gewicht von mehr als 30 kg, die der Absender dem Anbieter zur Zustellung an den Empfänger gemäß diesen Postbedingungen und dem Gesetz „Über Postdienste“ und dem PMG übergibt;
1.2.8 Verbraucher bedeutet der Kunde des Anbieters, eine Einzelperson, die die Dienste nicht im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit nutzt.
1.2.9 Kunde bedeutet ein Firmenkunde oder ein Verbraucher;
1.2.10 Parteien sind sowohl der Anbieter als auch der Kunde gemeinsam und jeder von ihnen einzeln als Partei.
1.2.11 Anbieter bedeutet das Unternehmen; und wenn der Kontext dies nahelegt, bedeutet Anbieter auch eine autorisierte Person, die im Namen des Anbieters handelt;
1.2.12 Die mobile App des Anbieters ist eine Software für den schnellen Zugriff auf Informationen über den Transport von Paketen, die auf Android- und iOS-Geräten verfügbar ist. Die mobile App ermöglicht es dem Kunden, Adressaufkleber zu erstellen, nach der nächstgelegenen Filiale zu suchen, die Kosten für die Dienstleistungen zu kalkulieren, den Standort der Sendung zu verfolgen, Paketautomaten zu nutzen oder einen Kurier zu einem passenden Zeitpunkt zu beauftragen sowie andere Funktionen zu nutzen, die derzeit von der mobilen App des Anbieters angeboten werden. Die Nutzung der mobilen App des Anbieters unterliegt den Nutzungsbedingungen der App des Anbieters, die unter
iOS – https://apps.apple.com/ua/app/nova-post/id1644647080?l=uk;
Android – https://play.google.com/store/apps/details?id=eu.novapost verfügbar sind.
1.2.13 Unter Sendung ist eine Sendung zu verstehen, die der Absender dem Anbieter zur Zustellung an den Empfänger gemäß diesen Postbedingungen und dem Gesetz „Über Postdienste“ und dem PMG übergibt;
1.2.14 Als Sendungszustellung bezeichnet man einen Dienst zur Zustellung von Sendungen innerhalb des Staatsgebiets von Österreich oder ins Ausland;
1.2.15 Als Paketautomaten bezeichnet man ein Gerät, das das Versenden und Abholen von Paketen mithilfe von Zugangsdaten ermöglicht, die vom Anbieter oder seinem Geschäftspartner bereitgestellt werden;
1.2.16 Versandformular bedeutet ein Formular, das vom Anbieter bereitgestellt wird, wenn der Kunde einen Service bestellt;
1.2.17 Als Das Gesetz über „Postdienste“ bezeichnet man das Gesetz der Slowakei Nr. 324/2011 der Sammlung über „Postdienste und Änderungen bestimmter Gesetze“ (das Gesetz über „Postdienste“) in der geänderten Fassung;
1.2.18 Das Postmarktgesetz (PMG) ist das österreichische Bundesgesetz über die Regulierung des Postmarktes in der jeweils geltenden Fassung.
1.2.19 Postdienstleistungsvereinbarung bezeichnet eine Vereinbarung zwischen dem Absender und dem Anbieter, wonach der Anbieter dem Absender die Zustellung der Sendung bereitstellt;
1.2.20 Postdienste sind Postdienste im Sinne des Gesetzes „Über Postdienste“ und PMG;
1.2.21 Preisliste bedeutet die aktuelle Preisliste des Anbieters;
1.2.22 Als Empfänger bezeichnet man eine Person, die vom Absender als Empfänger der Sendungszustellung benannt wurde;
1.2.23 Unter Absender ist die Person zu verstehen, die den Postdienstleistungsvertrag mit dem Anbieter abgeschlossen hat;
1.2.24 Dienstleistungen bedeuten Postdienstleistungen und/oder Zusatzleistungen;
1.2.25 Webseite bedeutet die offizielle Webseite des Anbieters, die unter novapost.com verfügbar ist.
1.3 Durch die Übergabe der Sendung an den Anbieter bestätigt der Kunde, dass er diese Bedingungen gelesen hat und ihnen zustimmt.
1.4 Die aktuelle Fassung dieser Bedingungen ist auf der Webseite und in jeder Filiale verfügbar.
2. KATALOG DER POSTDIENSTLEISTUNGEN
2.1 Der Betreiber bietet folgende Postdienste an:
2.1.1 Versand von Dokumenten
a) Gewicht: Das maximal zulässige Gewicht beträgt 1 kg;
b) Abmessungen: Länge bis zu 35 cm, Breite bis zu 25 cm, Höhe bis zu 2 cm; und
c) Zusatzinformationen: Verpackung oder Pappumschlag;
2.1.2 Versandlieferung
a) Gewicht: Das maximal zulässige Gewicht beträgt 30 kg;
b) Abmessungen: Die längste Seite darf 120 cm und die Gesamtsumme aller Seiten darf keine 150 cm überschreiten; und
c) Zusatzinformationen: rechteckige Form;
d) Die Kosten für den Versand dürfen keine 150 Euro überschreiten.
2.2 Die Postdienste werden vom Anbieter wie folgt bereitgestellt:
2.2.1 Adresse – Adresse bedeutet, dass die Sendung an der Adresse des Absenders entgegengenommen und an die Adresse des Empfängers geliefert wird.
2.2.2 Adresse – Filiale bedeutet, dass die Sendung an der Adresse des Absenders angenommen und an die Filiale in der Stadt des Empfängers geliefert wird.
2.2.3 Adresse – Paketautomat bedeutet, dass die Sendung an der Adresse des Absenders entgegengenommen und an den Paketautomaten des Empfängers geliefert wird.
2.2.4 Filiale – Filiale bedeutet, dass die Sendung in einer Filiale in der Stadt des Absenders angenommen und an eine Filiale in der Stadt des Empfängers geliefert wird.
2.2.5 Filial-Adresse bedeutet, dass die Sendung in einer Filiale in der Stadt des Absenders angenommen und an die Adresse des Empfängers geliefert wird.
2.2.6 Filiale – Paketautomat bedeutet, dass die Sendung in einer Filiale in der Stadt des Absenders entgegengenommen und an den Paketautomaten des Empfängers geliefert wird.
2.3 Wenn die Versandstelle oder der Paketautomat geschlossen ist, vorübergehend nicht zugänglich ist oder verlegt wurde, ist der Anbieter berechtigt, den Ort oder die Art der Zustellung zu ändern, indem er den Kunden im Voraus darüber benachrichtigt.
2.4 Der Anbieter erbringt Postdienstleistungen gemäß
2.4.1 Klausel 2.1.1 als austauschbare Postdienste und
2.4.2 Klauseln 2.1.2 und 2.1.3 als andere Postdienste.
3. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR POSTDIENSTLEISTUNGEN
3.1 Der Anbieter stellt den Kunden Paketdienste zur Verfügung.
3.2 Der Anbieter stellt die Postdienste gemäß den auf der Webseite für die Postdienste angegebenen Bedingungen bereit.
3.3 Der Anbieter erbringt Postdienstleistungen im Hoheitsgebiet der Republik Österreich und im Ausland in den auf der Webseite aufgeführten Ländern.
3.4 Der Postdienstleistungsvertrag wird in der Regel durch die Annahme des Pakets durch den Anbieter zum Transport und zur Zustellung geschlossen. Es gilt die auf der Webseite veröffentlichte Preisliste.
3.5 Gemäß dem Gesetz „Über Postdienstleistungen“ und der PMG ist der Anbieter nicht verpflichtet, einen Vertrag über Postdienstleistungen mit dem Empfänger abzuschließen, wenn die Sendung Gegenstände enthält, die gegen diese Postbedingungen oder deren Anhänge verstoßen.
3.6 Die Sendung wird an Werktagen angenommen und zugestellt.
3.7 Die Möglichkeit, Sendungen an Paketautomate zuzustellen und von dort aus zu versenden, wird auf der Webseite angegeben. Sendungen können an die Paketautomate in Österreich und in den anderen auf der Webseite aufgeführten Ländern zugestellt werden.
4. EMPFANG UND VERSAND VON SENDUNGEN; BEREITSTELLUNG VON POSTDIENSTEN.
4.1 Allgemeine Regeln. Liefer-, Rückgabe- und Erstattungsrichtlinien.
4.1.1 Die Sendung muss vom Absender ordnungsgemäß verpackt werden, sodass die Sicherheit des Postdienstes und die unversehrte Zustellung des Inhalts gewährleistet sind. Die Verpackung, Versiegelung und interne Platzierung der Sendungen muss in Bezug auf Art, Gewicht, Empfangsart, Verteilung und Lieferzeit so erfolgen, dass sichergestellt wird, dass ihr Inhalt bei der routinemäßigen Arbeit während der Lieferung der Sendung nicht beschädigt wird. Auf Wunsch des Absenders kann der Anbieter die Sendung im Rahmen eines Zusatzservices verpacken.
4.1.2 Die Verpackung der Sendung muss den auf der Webseite verfügbaren Verpackungsregeln entsprechen.
4.1.3 Der Absender muss sicherstellen, dass der Sendung der richtige Adressaufkleber beigefügt wurde.
4.1.4 Ladungen, die die zulässigen Abmessungen oder Gewichtsbeschränkungen überschreiten, werden nur nach der vorherigen Absprache mit dem Anbieter zum Transport angenommen.
4.1.5 Wenn der Absender im Rahmen der Erbringung der Postdienste die Kosten der Sendung angeben muss, müssen diese Kosten den tatsächlichen Kosten des Sendungsinhalts entsprechen. Der angegebene Wert der Sendung kann sich auf die Kosten der Postdienste auswirken, die auf der aktuellen Preisliste basieren.
4.1.6 Der Absender muss die genaue Adresse des Empfängers oder die Adresse eines Paketautomaten oder einer Filiale angeben, an die die Sendung geliefert werden soll. Der Absender haftet für die Richtigkeit der in der Sendungszustellung angegebenen Daten.
4.1.7 Der Absender gibt auf der Webseite eine Bestellung für Postdienstleistungen auf und gibt dabei, falls erforderlich, die Art der gewünschten Postdienstleistungen, die Adressen des Absenders und des Empfängers und/oder die bevorzugte Methode und den Ort der Zustellung an.
4.1.8 Sobald die Bestellung für die Postdienste auf der Webseite aufgegeben wurde, kann der Absender einen Adressaufkleber erstellen, das vor dem Versand deutlich und fest auf dem Paket der Sendung angebracht werden muss.
4.1.9 Alle anderen vom Absender auf dem Paket angebrachten Aufkleber dürfen den Adressaufkleber nicht verdecken und dürfen keine Angaben enthalten, die gesetzlich und gemäß diesen Postbedingungen verboten sind.
4.1.10 Der Absender bezahlt die Postdienstleistungen im Voraus gemäß der gewählten Art der Postdienstleistungen und der Preisliste unter Verwendung der auf der Webseite verfügbaren Zahlungsoptionen, mit Ausnahme der Zahlung bei Lieferung durch den Empfänger, wobei die Postdienstleistungen gemäß den in diesen Postbedingungen festgelegten Bedingungen in Rechnung gestellt werden.
4.1.11 Der Anbieter lehnt den Abschluss eines Postdienstleistungsvertrags ab oder kündigt einen anderen Vertrag mit dem Kunden, wenn:
a) Der Absender nicht die Anforderungen für die Bereitstellung von Postdienstleistungen erfüllt, die im Gesetz „Über Postdienstleistungen“ oder in den auf der Grundlage dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften sowie in diesen Postbedingungen festgelegt sind.
b) Der Inhalt oder die Verpackung der Sendung einen Dritten oder den Anbieter dem Risiko einer Verletzung aussetzt;
c) Auf der Verpackung des Absenders oder im sichtbaren Teil des Inhalts befinden sich Inschriften, Bilder, Zeichnungen oder andere Symbole, die gegen geltende Gesetze oder andere Vorschriften verstoßen.
d) Die Postdienste sind ganz oder teilweise in dem Gebiet zu erbringen, in dem der Anbieter nicht zur Erbringung dieser Dienste berechtigt ist, es sei denn, der Anbieter schließt eine Kooperationsvereinbarung, die es ihm erlaubt, diese Dienste in dem genannten Gebiet zu erbringen;
e) Die aktuelle Gesetzgebung oder andere Vorschriften verbieten die Annahme oder den Transport von Postsendungen.
4.1.12 Der Anbieter ist berechtigt:
a) Die Postdienstleistungsvereinbarung nicht abzuschließen, wenn die Sendung nach Entscheidung des Anbieters die für die Erbringung von Postdienstleistungen erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt;
b) Die Postdienstleistungsvereinbarung kündigen, wenn die Sendung die in der Postdienstleistungsvereinbarung festgelegten Bedingungen nicht erfüllt.
4.1.13 Wenn der Anbieter den Postdienstleistungsvertrag aus den oben genannten Gründen kündigt, wird die erhaltene Sendung auf Kosten des Absenders an diesen zurückgesendet und die Postdienstleistungsgebühr wird erstattet (der Anbieter ist dabei berechtigt, die Kosten für die Rücksendung der Sendung von der erstatteten Gebühr abzuziehen).
4.1.14 Der Anbieter, der den Vertrag über Postdienstleistungen mit dem Absender abgeschlossen hat, ist verpflichtet, der erhaltenen Sendung eine Zahlungsbestätigung für die Postdienstleistungen beizufügen oder die Zahlungsmethode für die Postdienstleistungen anzugeben und sicherzustellen, dass diese identifiziert werden kann.
4.1.15 Kann die Sendung nicht an den Empfänger zugestellt werden, muss der Anbieter sie an den Absender zurücksenden, mit dem er den Postdienstleistungsvertrag abgeschlossen hat. Für die mit der Rücksendung der Sendung verbundenen Aktivitäten kann der Anbieter eine Gebühr in Höhe des in der Preisliste angegebenen Betrags erheben.
4.1.16 Die zurückgesendeten Waren werden unter den gleichen Bedingungen an den Absender zurückgesendet, wie sie bei der Lieferung an den Empfänger galten.
4.1.17 Wenn der Absender die Sendung nicht innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum des Erhalts der Benachrichtigung über die Rücksendung der Sendung an den Absender annimmt, gilt die Sendung als nicht abgeholt.
4.1.18 Der Anbieter kann die Sendung in den in Artikel 13 dieser Postbedingungen genannten Fällen öffnen.
4.2 Größe und Gewicht der Sendung
4.2.1 Die Kosten für die Postdienste können je nach Gewicht und Größe der Sendung gemäß der Preisliste variieren.
4.2.2 Das Gewicht der Sendung kann entweder durch das tatsächliche Gewicht oder das Volumengewicht bestimmt werden. Die Kosten für Postdienste werden, wann immer möglich, nach dem höheren Gewichtswert (tatsächlich oder volumetrisch) auf der Grundlage der Preisliste berechnet.
4.2.3 Das tatsächliche Gewicht wird durch Wiegen der Sendung auf der Waage bestimmt.
4.2.4 Das Volumengewicht wird durch die Außenmaße der Sendung (bei unregelmäßiger Form werden die Außenmaße an den am weitesten hervorstehenden Punkten gemessen) gemäß folgender Formel bestimmt: Volumengewicht [kg] = Länge [cm] × Breite [cm] × Höhe [cm] / 4.000.
4.3 Versand und Fracht
4.3.1 Der Anbieter kann die Sendung in einer Filiale, über einen Paketautomaten oder an der vom Absender angegebenen Adresse entgegennehmen.
4.3.2 Die Fracht kann vom Anbieter in der von ihm auf der Webseite angegebenen Filiale entgegengenommen werden.
4.3.3 Der Empfänger der Dienstleistung, der bereit ist, die Sendung oder Fracht zu versenden, muss die Sendung oder Fracht entweder bei der Filiale abgeben oder das Versandformular auf der Webseite ausfüllen und die Servicegebühr bezahlen.
4.3.4 Das Adressetikett ist ab dem Erstellungsdatum auf der Webseite 14 Tage lang gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist der Adressaufkleber nicht mehr gültig.
4.3.5 Beim Ausfüllen des Versandformulars erhält der Kunde eine Sendungsnummer, mit der er Informationen über den Status der Post kontrollieren kann.
4.3.6 Bei Erhalt der Sendung muss der Anbieter die Richtigkeit der Adresse und die Bezahlung der Dienstleistungen überprüfen.
4.3.7 Wenn der Anbieter einen falschen Adressaufkleber, eine unvollständige Adresse oder eine unsachgemäß verpackte Sendung feststellt, ist der Anbieter berechtigt, die Annahme der Sendung zum Transport zu verweigern.
4.3.8 Durch die Annahme der Sendung oder Fracht zum Transport impliziert der Anbieter nicht, dass der Inhalt der Sendung oder Fracht geprüft wurde und diesen Postbedingungen sowie den geltenden Gesetzen oder Vorschriften entspricht. Der Absender haftet für die ordnungsgemäße Verpackung seiner Sendung und die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften.
4.3.9 Sendungen oder Frachten, die aus Wellpappverpackungen bestehen, die durch Stretchfolie und Klebeband miteinander verbunden sind, werden nicht angenommen. Im Gegensatz zu den obigen Regelungen kann eine Sendung, die aus mehreren Paketen besteht, unter den folgenden Bedingungen aus einem Paketautomaten verschickt werden:
a) Die Sendung oder Fracht enthält ausschließlich Textilwaren (Kleidung, Stoffe oder weiche Waren);
b) Das Gesamtgewicht der Sendung keine 10 kg; und
c) Die Pakete sind durch mindestens fünf Lagen Stretchfolie und Klebeband zu einer einzigen Sendung verbunden.
4.3.10 Sendungen und Fracht, die nach 17:00 Uhr beim Anbieter eingehen, werden am nächsten Werktag versandt.
4.3.11 Wenn Zweifel bestehen, ob die Sendung oder Fracht Waren der in Artikel 9 dieser Postbedingungen genannten verbotenen Kategorie enthält, ist der Vertreter des Anbieters berechtigt, eine Überprüfung der Sendung oder Fracht und ihres Inhalts zu verlangen.
4.3.12 Im Falle einer Verweigerung und/oder der Entdeckung verbotener Inhalte in der Sendung oder Fracht gemäß Artikel 9 dieser Postbedingungen ist der Vertreter des Anbieters berechtigt, die Erbringung von Postdienstleistungen für diese Sendung oder Fracht zu verweigern.
4.4 Detaillierte Bedingungen für die Bereitstellung von adressierten Dienstleistungen
4.4.1 Bei der Bereitstellung von adressierten Dienstleistungen darf das Gewicht einer einzelnen Sendung keine 30 kg überschreiten, die maximale Länge einschließlich Verpackung darf keine 120 cm überschreiten und die Summe aller Seiten darf max. 150 cm sein, sofern zwischen dem Anbieter und dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.
4.4.2 Der Kunde ist verpflichtet, dem Vertreter des Anbieters zu gestatten, (i) den als Abholadresse angegebenen Ort zu erreichen und (ii) näher an die angegebene Abholadresse heranzufahren, wobei die Entfernung keine 50 Meter überschreiten darf.
4.4.3 Wenn das Gesamtgewicht der Sendung 30 kg überschreitet, muss der Kunde die Sendung selbst in das Fahrzeug des Anbieters verladen.
4.4.4 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Sendung ordnungsgemäß verpackt, beschriftet und dem Anbieter mit allen erforderlichen Informationen gemäß den Bestimmungen dieser Postbedingungen übergeben wird.
4.4.5 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter zu gestatten, die Sendung gemäß diesen Postbedingungen zum angegebenen Zeitpunkt und am angegebenen Ort entgegenzunehmen.
4.5 Detaillierte Bedingungen für Sendungen, die am Paketautomaten angenommen werden
4.5.1 Eine Sendung, die an einem Paketautomaten im Gebiet Österreichs angenommen wird, muss folgende Kriterien erfüllen:
a) Das maximal zulässige Gewicht beträgt 10 kg;
b) Die maximalen Abmessungen betragen 100 x 60 x 80 cm; und
c) Die Kosten für den Versand dürfen keine 25.000 UAH überschreiten.
4.5.2 Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, ist der Anbieter berechtigt, die Sendung nicht anzunehmen und die Erbringung von Postdienstleistungen zu verweigern. Der Absender kann die Sendung in einen Paketautomaten einlegen, wenn dort freie Fächer verfügbar sind. Der Anbieter kann nicht garantieren, dass während des Betriebs des Paketautomaten jederzeit freie Schließfächer verfügbar sind.
4.5.3 Die Standorte der Paketautomaten finden Sie auf der Webseite.
4.5.4 Bei Problemen beim Erstellen eines Adressaufklebers, beim Öffnen eines Paketautomaten oder bei sonstigen Problemen kann der Absender die auf der Webseite angegebene Kontaktnummer des Anbieters anrufen, um Hilfe zu erhalten.
4.5.5 Der Zeitplan für den Versand von Sendungen ist auf der Webseite verfügbar.
4.6 Allgemeine Versandbedingungen
4.6.1 Die Lieferung erfolgt innerhalb von 1 Werktag innerhalb Österreichs und innerhalb von 5 Werktagen bei Lieferung ins Ausland.
4.6.2 Sendungen mit garantierter Zustellzeit werden zu den mit dem Kunden in einem separaten Postdienstvertrag vereinbarten Bedingungen zugestellt.
4.6.3 Der Absender und der Empfänger können die Sendung auf der Webseite verfolgen, indem sie die Sendungsnummer eingeben.
4.6.4 Bei internationalen Sendungen trägt der Kunde alle Kosten im Zusammenhang mit der Zollabfertigung sowie das Risiko im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Zollbehörden und Grenzschutzbeamten in Bezug auf die Sendung und ihren Inhalt.
4.6.5 Wenn der Absender behauptet, dass die Sendung Waren enthält, die nur von Personen über 18 Jahren erworben werden können, kann der Anbieter vom Empfänger der Sendung die Vorlage eines Dokuments verlangen, das bestätigt, dass der Empfänger diese Bedingung erfüllt. Bei Verweigerung der Vorlage dieses Dokuments kann der Anbieter die Zustellung der Sendung verweigern.
4.7 Detaillierte Bedingungen für die Lieferung und den Versand von Sendungen an eine Filiale
4.7.1 Wenn der Absender der Zahlungspflichtige für die Dienstleistung ist und die Zahlung in bar erfolgt, muss der Absender die Dienstleistung an den Vertreter des Anbieters bezahlen. Der Absender ist verpflichtet, dem Empfänger die Sendungsnummer und das Zustellungsdatum mitzuteilen und ihn über diese Bedingungen zu informieren.
4.7.2 Um die Sendung in der Filiale in Empfang zu nehmen, muss der Empfänger die Sendungsnummer oder die Mobiltelefonnummer angeben, an die die SMS mit der Information über die Möglichkeit, die Sendung in Empfang zu nehmen, gesendet wurde.
4.7.3 Der Empfänger, der als natürliche Person handelt, oder die Person, die die Sendung im Namen des Empfängers entgegennimmt und als juristische Person handelt (wie in dieser Klausel 4.7 definiert, bedeutet „Empfänger“ beide Parteien, falls zutreffend), muss dem Vertreter des Anbieters seine Identität durch Vorlage eines gültigen Ausweises bestätigen.
4.7.4 Die Sendung kann ohne Bestätigung der Identität des Empfängers zugestellt werden, wenn der angegebene Wert der Sendung weniger als 150 EUR beträgt und der Empfänger die Sendungsnummer kennt und den per SMS an die als Empfängernummer angegebene Nummer gesendeten Belegcode vorweisen kann.
4.7.5 Um eine Sendung im Wert von 150 EUR oder mehr zu erhalten, muss der Empfänger seinen Ausweis vorlegen und den per SMS an die als Empfängernummer angegebene Nummer gesendeten Belegcode angeben oder den Empfang der Nachricht durch Beantwortung eines eingehenden Anrufs an die als Empfängernummer angegebene Nummer bestätigen.
4.7.6 Eine Person, die nicht als Empfänger der Sendung angegeben ist, kann die Sendung unter Angabe der Sendungsnummer und Vorlage der entsprechenden Empfangsberechtigung für die Sendung entgegennehmen. Eine Sendung, die nicht mehr als 150 EUR wert ist und an einen einzelnen Empfänger adressiert ist, kann einer Person ausgehändigt werden, die im selben Haushalt lebt, wenn ein Dokument vorgelegt wird, das bestätigt, dass sie in diesem Haushalt lebt.
4.7.7 Die Sendung kann während der Öffnungszeiten der Filiale in der Filiale abgeholt werden.
4.7.8 Gemäß den für die Zustellung an die Filiale festgelegten Bedingungen kann die Sendung an eine Abholstelle gesendet werden, die eine Filiale eines anderen Unternehmens ist (ein Lebensmittelgeschäft, ein Bekleidungs- und Haushaltswarengeschäft, ein Minimarkt, eine Apotheke usw.), wo man die Sendung mit einem deklarierten Wert von weniger als 150 EUR, einem Gewicht von nicht mehr als 10 kg und einer maximalen Länge von einer Seite der Sendung von nicht mehr als 60 cm empfangen oder versenden kann. Wenn der Empfänger die Sendung nicht innerhalb von 5 Tagen abgeholt hat, wird sie an die nächstgelegene Filiale des Anbieters weitergeleitet.
4.8 Detaillierte Bedingungen für die Zustellung von Sendungen an eine Adresse
4.8.1 Wenn die Sendung an eine Adresse geliefert wird, erhält der Empfänger eine SMS an die vom Absender angegebene Telefonnummer mit dem geplanten Liefertermin der Sendung.
4.8.2 Wenn die Sendung an eine Adresse geliefert wird, an der der Empfänger oder ein Familienmitglied nicht anwesend ist, um die Sendung entgegenzunehmen, verpflichtet sich der Anbieter hiermit, die Sendung an eine Filiale zu liefern, in der der Empfänger die Sendung gemäß Klausel 4.7 dieser Bedingungen abholen kann, sofern nachstehend nichts anderes angegeben ist. Die Sendung kann innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung, in der der Empfänger über die Möglichkeit informiert wird, die Sendung in einer Filiale abzuholen, abgeholt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann die Sendung ohne vorherige Ankündigung an den Absender zurückgesendet werden.
4.8.3 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Identität der Person zu überprüfen, die die Sendung an der Adresse entgegennimmt. Die Person, die die Sendung an der Adresse entgegennimmt, gilt als die Person, die berechtigt ist, die Sendung entgegenzunehmen.
4.8.4 Sobald der Empfänger oder ein Mitglied seiner Familie die Sendung erhält, kann der Anbieter eine Empfangsbestätigung von dieser Person verlangen. Die Weigerung, den Erhalt zu bestätigen, bedeutet die Weigerung, die Sendung anzunehmen. Dann verfährt der Anbieter ähnlich wie in Klausel 4.8.2 dieser Bedingungen.
4.8.5 Bei der Zustellung der Sendung mit der Option, diese nur an den Empfänger persönlich zu übergeben, ist der Empfänger verpflichtet, auf Verlangen des Vertreters des Anbieters einen Ausweis vorzulegen. Bei Verweigerung der Vorlage eines solchen Dokuments kann der Anbieter die Zustellung der Sendung verweigern. Dann verfährt der Anbieter ähnlich wie in Klausel 4.8.2 dieser Bedingungen.
4.8.6 Der Vertreter des Anbieters darf sich bei der Zustellung der Sendung nicht länger als 15 Minuten an der Adresse aufhalten.
4.8.7 Die Sendung kann nur an die Adresse geliefert werden, wenn die angegebene Adresse mit einem Fahrzeug in einer Entfernung von höchstens 50 Metern erreicht werden kann. Die Sendung kann nur an die Adresse geliefert werden, wenn sie bis zu 30 kg wiegt.
4.8.8 Auf Wunsch des Empfängers kann die Zustellung der Sendung um bis zu 5 Werktage verzögert werden.
4.9 Detaillierte Bedingungen für die Zustellung von Sendungen an einen Paketautomaten
4.9.1 Eine Sendung, die an einen Paketautomaten auf dem Gebiet der Ukraine geliefert wird, muss folgende Kriterien erfüllen:
a) Das maximal zulässige Gewicht beträgt 20 kg;
b) Die maximalen Abmessungen betragen 40 x 30 x 60 cm; und
c) Der Sendungswert darf keine 150 EUR überschreiten.
4.9.2 Eine Sendung, die an einen Paketautomaten auf dem Gebiet Österreichs geliefert wird, muss folgende Kriterien erfüllen:
a) Das maximal zulässige Gewicht beträgt 10 kg;
b) Die maximalen Abmessungen betragen 100 x 60 x 80 cm; und
c) Der Sendungswert darf keine 25.000 UAH überschreiten.
4.9.3 Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, wird die Sendung an die nächstgelegene Filiale geschickt.
4.9.4 Die Sendung kann nur als einzelnes Paket mit einem Adressaufkleber pro Paket an den Paketautomaten geliefert werden.
4.9.5 Sobald die Sendung in den Paketautomaten eingelegt wurde, erhält der Empfänger eine SMS an die vom Absender angegebene Telefonnummer.
4.9.6 Um die Sendung am Paketautomaten abzuholen, laden Sie die mobile App herunter und melden Sie sich mit der Handynummer an, die als Empfängernummer angegeben ist.
4.9.7 Wenn der Empfänger die Sendung bezahlt, muss die Zahlung vor Erhalt der Sendung über die mobile App mit einer Zahlungskarte erfolgen. Detaillierte Nutzungsbedingungen für die mobile App finden Sie auf der Webseite.
4.9.8 Der Anbieter bewahrt die Sendung im Paketautomaten auf, sofern dort noch Fächer frei sind. Wenn im Paketautomaten keine freien Fächer verfügbar sind, ist der Anbieter berechtigt, die Sendung zu einem anderen Paketautomaten in der Nähe zu verschicken, das Zustelldatum oder die Zustellart zu ändern. Der Anbieter ist verpflichtet, den Empfänger über die Änderungen zu informieren.
4.9.9 Der Zeitplan für den Versand von Sendungen ist auf der Webseite verfügbar.
4.9.10 Die Nutzungsbedingungen für die Paketautomaten der Anbieter finden Sie auf den Webseiten der Anbieter, die auf der Webseite aufgeführt sind.
5. FÜR REGISTRIERTE SENDUNGEN SIND FOLGENDE ANGABEN ERFORDERLICH
5.1 Um die Dienste in Anspruch zu nehmen, muss der Absender die in Artikel 5 unten angegebenen Punkte bereitstellen.
5.2 Informationen zum Absender:
5.2.1 Für juristische Personen und Einzelunternehmer: vollständiger Name, Identifikationsnummer, Adresse (juristische Adresse), ggf. eine Filiale für den Versand, Handynummer und E-Mail-Adresse der Kontaktperson.
5.2.2 Für Einzelpersonen: vollständiger Name, Adresse (Wohnort) oder Filiale für den Versand, Handynummer und E-Mail-Adresse.
5.3 Informationen über den Empfänger:
5.3.1 Für juristische Personen und Einzelunternehmer: vollständiger Name, Identifikationsnummer, Adresse (juristische Adresse), ggf. eine Filiale für die Zustellung, Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse der Kontaktperson.
5.3.2 Für Einzelpersonen: vollständiger Name, Adresse (Wohnort), ggf. Filiale für die Zustellung, Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse.
5.4 Versanddetails: Anzahl der Sendungen, tatsächliches Gewicht und Abmessungen, der HS-Code, deklarierter Wert, Beschreibung des Inhalts und ausgewählte Postdienstleistung.
5.5 Zahlungspflichtige für die Dienstleistungen
5.6 Zahlungsweise (bar/unbar).
5.7 Ausgewählte Zusatzleistungen.
5.8 Weitere Details, die sich auf die Qualität, Dauer und den Preis der Dienstleistungen auswirken können, wie Lieferbedingungen, Herkunftsland und detaillierte Beschreibungen.
6. ZAHLUNGEN
6.1 Die Kosten für die Dienstleistungen werden gemäß der aktuellen Preisliste festgelegt.
6.2 Der Absender muss dem Anbieter alle Details übermitteln, um die Gesamtkosten der ausgewählten Dienste zu ermitteln. Der Anbieter muss den Preis hauptsächlich durch Berechnung und/oder Abmessung des Sendungsvolumens festlegen.
6.3 Wenn die Zahlung der Kosten (oder eines Teils davon) für die Dienstleistung um mehr als 15 Tage verspätet ist, ist der Anbieter berechtigt, die Bereitstellung aller Dienstleistungen bis zur vollständigen Begleichung des fälligen Betrags auszusetzen.
7. ZUSATZLEISTUNGEN
7.1 Der Anbieter erbringt auf Wunsch des Kunden die folgenden zusätzlichen Leistungen, die gemäß der Preisliste zusätzlich berechnet werden:
7.1.1 Verpacken bedeutet, die Sendung in eine geeignete Verpackung zu geben, um die Sicherheit des Transports und der Lagerung sowie den Schutz der Sendung zu gewährleisten. Die Sendung wird in einer Verpackung aus dem Sortiment des Anbieters verpackt.
7.2 Auf Wunsch des Kunden und gegen eine mit dem Kunden vereinbarte Gebühr erbringt der Anbieter die folgenden zusätzlichen Dienstleistungen:
7.2.1 Personalisierter Service bedeutet, dass ein Service im Rahmen einer individuellen Vereinbarung und gemäß den spezifischen Anforderungen des Benutzers erbracht wird.
8. ANBIETERDIENSTE
8.1 „Unternehmenskonto“ bezeichnet ein Benutzerkonto, das auf der Webseite verfügbar ist und es dem Kunden ermöglicht, Adressaufkleber zu erstellen oder zusätzliche Dienstleistungen zu bestellen und etc.
8.2 „Benachrichtigung über die Sendungsnummer“ bedeutet, dass der Empfänger oder der Absender über die Sendungsnummer benachrichtigt wird, nachdem eine Anfrage an den Anbieter in der Filiale gesendet und die Identität bestätigt wurde.
8.3 „Sendungsverfolgung“ ermöglicht es Ihnen, den Standort der Sendung anhand der Sendungsnummer zu verfolgen. Dieser Service kann über die Webseite oder die mobile App aufgerufen werden.
8.4 „Sendung prüfen“ ermöglicht es dem Empfänger, das Paket zu öffnen und die Sendung auf äußere Beschädigungen und Übereinstimmung mit der Bestellung in einem bestimmten Zeitfenster oder am Lieferort an die Adresse in Anwesenheit des Vertreters des Anbieters zu prüfen. Der Anbieter kontrolliert die Sendung nicht, wenn dies im Postdienstleistungsvertrag festgelegt ist.
8.4.1 Es ist verboten, die Sendung zu kontrollieren, wenn dies Folgendes impliziert:
a) Anschließbare Geräte, Speichermedien und Mechanismen, die nicht in der Sendung enthalten sind (mit Ausnahme von SIM-Karten, Kopfhörern, Batterien, Flash-Laufwerken (z. B. zur Überprüfung auf Defekte in der TV-Matrix));
b) Verwendung der in der Sendung enthaltenen Verbrauchsmaterialien (z. B. Parfümflaschen für Aerosol-Tests oder Kosmetika für Tests);
c) Verwendung des Inhalts der Sendung, der persönliche Gegenstände des Empfängers umfasst, einschließlich Speichermedien (es ist verboten, diese anzuschließen, zu lesen oder zu kopieren);
d) Auslaufen von Kraftstoff und Schmiermitteln oder anderen Flüssigkeiten während des Transports;
e) Festlegen von Passwörtern für elektronische Geräte mit einer solchen Funktionalität (Smartphones, Tablets, Computer oder Laptops);
f) Entfernen von Fabrik-, Aktions- und Hinweisetiketten von Sendungen und deren Inhalt (ausgenommen Etiketten, die an der Verpackung von Computer-, Elektronik- und Optikprodukten angebracht sind);
g) Öffnen der verpackten Sendungen, die zunächst auf eine der folgenden Arten geöffnet werden (nur eine äußere Schadenskontrolle ist zulässig):
i. Versiegelung (mit Seil vernähte Taschen; Metall- oder Papierfüllung von Dosen, Perforationen an den Deckelhälsen von Flüssigkeitsbehältern usw.);
ii. Thermofolie (außer für Computer, elektronische und optische Produkte und Zubehör), eine Art Verpackungsfolie, die bei Temperatureinwirkung schrumpfen und die Form des verpackten Produkts annehmen kann;
iii. Blisterverpackung, d. h. ein Behälter oder eine Schachtel, die so gestaltet ist, dass sie die Form und Größe eines darin befindlichen Gegenstands nachbildet oder einen für den Inhalt eines Produkts geeigneten Behälter bildet, aus hitzebeständigem Kunststoff hergestellt und so gestaltet, dass sie mit Hartdruck, Metall oder Kunststoff beschichtet werden kann;
iv. Behälter aus Polyethylen-Verbundfolie, d. h. eine Verpackung, die aus zwei oder mehr Folienschichten besteht, die durch hohe Temperaturen, Klebstoff oder Lösungsmittel miteinander verbunden sind.
h) Zerlegen, außer zum Einlegen einer SIM-Karte oder Batterie, ohne Hilfsmittel, die nicht im Lieferumfang enthalten sind;
i) Überprüfung der Sendungen außerhalb der Filiale (bei Sendungen, die an eine Filiale geschickt werden);
j) Bei Lieferung an eine Adresse:
i. Entnahme des Kartons, in dem die Sendung verpackt ist;
ii. Anschluss tragbarer Haushaltsgeräte an das Stromnetz (es ist erlaubt, die Ware auf äußere und mechanische Mängel der Sendung zu überprüfen).
Beim Verstoß gegen diese Postbedingungen ist der Empfänger verpflichtet, die Sendung abzuholen und die Kosten für die ihm erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen.
8.5 „Benachrichtigung“ bedeutet, dass der Empfänger und der Absender über den Zeitpunkt der Ankunft, Zustellung und Aufbewahrung der Sendung informiert werden. Dieser Service wird per SMS, über die mobile App oder die WhatsApp-App, per Telefon oder als elektronische Konversation auf der Grundlage eines Vertragsverhältnisses mit dem Anbieter bereitgestellt.
8.6 „Daten ändern“ ermöglicht es dem Absender, die auf dem Adressaufkleber angegebenen Daten vom Zeitpunkt der Erstellung bis zum Erhalt der Sendung durch den Empfänger zu ändern. Dieser Service kann bei der Filiale (in der Region des Absenders oder des Empfängers; die Liste der zu dieser Region gehörenden Städte erhalten Sie telefonisch beim Anbieter) oder bei einem persönlichen Berater bestellt werden, indem Sie eine Anfrage auf der Webseite hinterlassen, Änderungen im persönlichen Konto des Unternehmens vornehmen oder telefonisch beim Anbieter anfragen. Dieser Service ist am Tag der Zustellung der Sendung an die Adresse nicht verfügbar.
9. BEDINGUNGEN FÜR WAREN UND STOFFE, DIE NICHT IN GETRENNTEN SENDUNGEN VERPACKT WERDEN KÖNNEN
9.1 Folgendes darf insbesondere bei einer Sendung nicht enthalten:
9.1.1 Gültige und ungültige Banknoten und Münzen, einschließlich Fremdwährungen, Wertpapiere, Zahlungskarten und andere Zahlungsinstrumente, Briefmarken, offizielle Siegel und andere Wertgegenstände, Kunstwerke, Schmuck, ausgenommen künstlicher Schmuck und Ornamente; Edelsteine, Edelmetalle, Antiquitäten und andere Gegenstände von besonderem Wert, Wertpapiere mit einer anderen Stückelung als die der versicherten Sendung;
9.1.2 Gegenstände krimineller Aktivitäten;
9.1.3 Schusswaffen, Druckluftwaffen und Teile davon, Munition, Hieb- und Stichwaffen, Gegenstände, die Schusswaffen und Hieb- und Stichwaffen imitieren, andere speziell für Angriff und Verteidigung konzipierte Gegenstände (Pistolen, Betäubungsaerosole, Dolche usw.);
9.1.4 Substanzen wie Wasserstoffperoxid, Säuren, sauerstoffhaltige Verunreinigungen mit hoher Oktanzahl (chemische Verbindungen, die dem Benzin zugesetzt werden) sowie Flüssigkeiten und Substanzen in Verpackungen, die als Gefahrstoffe der Klassen 1 bis 7 eingestuft wurden, einschließlich beispielsweise brennbarer Stoffe, brennbarer und explosiver Stoffe, radioaktiver Stoffe und anderer Gefahrgüter mit entsprechender Kennzeichnung („explosive Materialien und Stoffe“, „Gase“‚ „brennbare Flüssigkeiten“, „pyrophore Stoffe“‚ „giftige und ansteckende Stoffe“‚ „oxidierende Stoffe“‚ „radioaktive Stoffe“, „ätzende und ätzende Stoffe“‚ „andere gefährliche Stoffe und Produkte“), krebserregende Stoffe und alle Stoffe, die eine Gefahr für das menschliche Leben oder die Gesundheit darstellen können;
9.1.5 Behälter mit Flüssigkeiten oder Gasen, einschließlich aller Arten von Feuerlöschern (mit Ausnahme von leeren Flaschen ohne Ventile);
9.1.6 Behälter mit Flüssigkeiten, die keine Kennzeichnung (Etiketten) des Herstellers mit dem Namen des Stoffes, seinen Eigenschaften und Lagerbedingungen aufweisen, mit Anzeichen von Verderb, Anzeichen von Leckagen, unangenehmem Geruch, unsachgemäß verpackt; wenn die Flüssigkeit chemisch aktiv ist, ist eine entsprechende Kennzeichnung erforderlich;
9.1.7 Leuchtstofflampen und andere quecksilber- oder asbesthaltige Produkte sowie Derivate davon (Rohre, Schieferplatten usw.);
9.1.8 Gebrauchte Batterien, einschließlich Batterien für Fahrzeuge, Motorräder und landwirtschaftliche Maschinen. Neue Batterien für Fahrzeuge, Motorräder und landwirtschaftliche Maschinen mit kunststoffummantelten Polen können nur direkt ab Werk (mit oder ohne Originalverpackung) an eine Adresse geliefert werden.
9.1.9 Tiere, Insekten, Tierreste, unbehandelte Häute, Asche oder menschliche Überreste, Organe, Gewebe und Flüssigkeiten des menschlichen und tierischen Körpers sowie andere biologisch aktive Objekte;
9.1.10 Lebende Pflanzen, insbesondere solche, die besondere Transportbedingungen erfordern;
9.1.11 gefährdete Wildtiere und Wildpflanzen, sofern nicht durch einen Sonderbeschluss etwas anderes bestimmt wird;
9.1.12 Tabakprodukte, E-Zigaretten und Teile davon;
9.1.13 Lebensmittel, die eine spezielle Temperaturführung erfordern oder eine Haltbarkeit von bis zu 5 Tagen haben (das Verfallsdatum ist auf der Verpackung angegeben), gekühlte oder gefrorene Lebensmittel, Milchprodukte, Gemüse und Obst; andere Lebensmittel können in Gebieten, die Beschränkungen oder Anweisungen in Bezug auf Embargos, Quarantäne usw. unterliegen, wie von der Regierung festgelegt, weiteren Beschränkungen unterliegen;
9.1.14 Arzneimittel und Hygieneprodukte, die besondere Lagerungs- und Transportbedingungen erfordern, Ethylalkohol oder immunbiologische Tierarzneimittel;
9.1.15 Waren, die nach geltendem Recht einer besonderen Kontrolle unterliegen, einschließlich Betäubungsmittel, Narkotika, cannabishaltige Substanzen (mit Ausnahme der für den Verkauf zugelassenen Substanzen), psychotrope und psychoaktive Substanzen sowie ähnliche Substanzen;
9.1.16 Düfte und Gerüche, Waren, die kontaminiert sind und andere Waren, die Gesundheit von Menschen oder Tieren (einschließlich gekochter Lebensmittel, stark verschmutzter Waren, in Öl oder anderen ätzenden Substanzen eingelegter Gegenstände, Bakterien und lebender Viren) sowie giftige Substanzen schädigen können;
9.1.17 Was internationale Sendungen betrifft, so sind Waren, deren Ein- oder Ausfuhr verboten ist oder für die nach den Vorschriften des jeweiligen Abgangs-, Durchgangs- oder Bestimmungslandes eine besondere Genehmigung erforderlich ist;
9.1.18 Sendungen, die aufgrund geltender Sanktionspolitik Beschränkungen unterliegen, insbesondere aufgrund ihres Aufbewahrungsorts, Empfängers, Absenders oder Herkunfts- oder Bestimmungslandes. Die Sanktionspolitik umfasst alle Gesetze, Vorschriften oder Sanktionen (Handels- und Wirtschaftsrestriktionen) gegen Länder, Einzelpersonen/Gruppen von Einzelpersonen und Unternehmen, einschließlich der von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verhängten Maßnahmen, insbesondere Anhang I der EU-Richtlinien 2580/2001 und 881/2002 „Zur Bekämpfung des Terrorismus“ oder anderer Sanktionsregister in der jeweils gültigen Fassung sowie Lieferungen in das Bestimmungsland, die Außenhandelsbeschränkungen (Embargos) unterliegen;
9.1.19 Artikel oder Waren, deren Vertrieb eingeschränkt oder verboten ist;
9.1.20 Andere Waren, die durch geltende Gesetze oder Vorschriften verboten sind.
9.2 Die Liste der unzulässigen Inhalte einer Sendung ist nur eine ungefähre Angabe und nicht endgültig.
9.3 Ungeachtet der obigen Liste umfassen die zulässigen Stoffe (gemäß der UN-Modellverordnung Rev. 22 (2021)):
9.3.1 Stoffe, die in die Gefahrenklassen 8 und 9 eingestuft sind, mit Ausnahme von Säuren (unabhängig von der Konzentration) und Stoffen, die Säuren, Wasserstoffperoxid oder andere chemische Verbindungen mit oxidierenden Eigenschaften in jeglicher Menge enthalten;
9.3.2 Chemikalien, die in Behältern, die für den Transport durch einen zugelassenen Hersteller bestimmt sind, als Gefahrenklassen 2 und 3 eingestuft sind:
a) Farben: in Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 10 Litern (die Anzahl der Behälter ist nicht begrenzt);
b) Kfz-Öle (Motor, Getriebe) ohne Begrenzung der Abgabemenge;
c) Biologisches Material menschlicher Herkunft in Form von Abstrichen (einschließlich Mundschleimhautabstrichen);
9.4 Der Anbieter ist berechtigt, die Annahme der Sendung zu verweigern, sie auf Kosten des Absenders an diesen zurückzusenden und die Erbringung der Dienstleistungen zu verweigern, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Inhalt der Sendung nicht den in diesen Postbedingungen und den geltenden Gesetzen oder sonstigen Vorschriften festgelegten Bedingungen entspricht.
9.5 Durch die Annahme der Sendung garantiert der Anbieter nicht, dass er deren Inhalt überprüft hat und dass die Erbringung von Postdienstleistungen für den spezifischen Inhalt der Sendung genehmigt ist.
9.6 Beim Abschluss des Postdienstleistungsvertrags ist der Anbieter berechtigt, vom Absender einen Nachweis darüber zu verlangen, dass die Sendung und das Verfahren für ihre Bearbeitung den Postbedingungen entsprechen; der Anbieter ist jedoch nicht verpflichtet, diese Tatsache zu überprüfen. Der Absender haftet für den Inhalt und die Bearbeitung der Sendung.
9.7 Wenn der Anbieter den begründeten Verdacht hat, dass die Sendung illegale Gegenstände oder Materialien enthält oder enthalten könnte, deren Verkauf nach den geltenden Gesetzen oder Vorschriften verboten ist, muss der Anbieter die dafür zuständigen Behörden informieren.
9.8 Wenn der Anbieter die Erbringung der Dienstleistungen verweigert (einschließlich im Falle einer Kündigung des Postdienstleistungsvertrags, einer Beendigung der Dienstleistungen oder einer Rücksendung der Sendung), ist der Anbieter berechtigt, die Sendung auf Kosten des Absenders an diesen zurückzusenden.
9.9 Wenn die Sendung vom Anbieter geprüft wird, geschieht dies in Anwesenheit des Absenders und, falls dies nicht möglich ist, in Anwesenheit von Personen, die vom Anbieter gemäß geltendem Recht ernannt werden. Die vom Anbieter inspizierte Sendung wird deutlich mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass die Sendung kontrolliert wurde.
9.10 Wenn dem Anbieter, seinen Mitarbeitern oder Dritten aufgrund des inakzeptablen Inhalts der Sendung durch die Bereitstellung der Postdienste ein Schaden entsteht, ist der Absender verpflichtet, diesen Schaden in voller Höhe zu ersetzen.
10. AKZEPTABLE PARAMETER DES ANGEGEBENEN WERTES
10.1 Der deklarierte Wert bezeichnet den Wert der Sendung oder Fracht, der vom Absender im Versandformular angegeben wird. Der angegebene Wert entspricht dem tatsächlichen (Markt-)Wert der Sendung oder Fracht;
10.2 Schäden an der Sendung oder der Fracht werden durch Zahlung des Betrags erstattet, der dem angegebenen Wert entspricht. Der Absender ist verpflichtet, die in der Preisliste angegebenen Kosten für die bestellten Dienstleistungen zu bezahlen. Die Kosten für die vom Anbieter erbrachten Transportdienstleistungen werden auch durch Zahlung des angegebenen Wertes im Falle einer Beschädigung der Sendung oder der Fracht erstattet. Wenn die Sendung oder die Fracht beschädigt ist, muss der Absender eine schriftliche Erklärung vorlegen, in der bestätigt wird, dass die Sendung oder die Fracht ordnungsgemäß verpackt war, und die Bankkontonummer für die Erstattung angeben. Dies hat keine Auswirkungen auf die im Reklamationsverfahren festgelegten Begrenzungen der Entschädigung.
11. REKLAMATIONEN
Die Rechte und Pflichten der Kunden und des Anbieters sind in dem vom Anbieter entwickelten Reklamationsverfahren festgelegt.
12. VERFAHREN BEI NICHTZUSTELLUNG
12.1 Wenn die Sendung oder die Fracht nicht an den Empfänger geliefert werden kann, ist der Anbieter verpflichtet, die Rücksendung der Sendung oder der Fracht an den Absender sicherzustellen.
12.2 Die Sendung kann in folgenden Fällen nicht zugestellt werden:
12.2.1 Die Sendung entspricht nicht den in diesen Postbedingungen festgelegten Bedingungen;
12.2.2 Die Sendung hat einen unvollständigen oder falschen Adressaufkleber;
12.2.3 Der Empfänger ist auf dem Adressaufkleber falsch angegeben;
12.2.4 Der Empfänger weigert sich, die Sendung anzunehmen;
12.2.5 Dies ist in diesen Postbedingungen festgelegt.
12.3 Die Rücksendung der Sendung an den Absender hat keinen Einfluss auf den Anspruch des Dienstleisters auf Bezahlung der Dienstleistungen.
13. VERFAHREN ZUR ÖFFNUNG EINER SENDUNG
13.1 Der Anbieter ist berechtigt, die Sendung gemäß dem Gesetz „Über Postdienste“ zu öffnen, wenn:
13.1.1 Sie nicht zugestellt und gleichzeitig nicht zurückgesendet werden kann oder gemäß dem Postdienstleistungsvertrag nicht zurückgesendet werden darf;
13.1.2 Es besteht ein begründeter Verdacht, dass die Sendung einen Gegenstand enthält, der gemäß diesen Bedingungen als gefährlich gilt, oder einen Gegenstand, dessen postalische Zustellung gemäß diesen Bedingungen ausgeschlossen ist;
13.1.3 Die Sendung beschädigt wurde;
13.1.4 Es ein begründeter Verdacht besteht , dass vor der Lieferung ein Schaden entstanden ist oder wahrscheinlich entstehen wird; oder
13.1.5 Es ist erforderlich, um die dem Anbieter nach geltendem Recht oder anderen Vorschriften obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen.
13.2 Die Bestimmungen von Klausel 13.1 gelten nicht für Sendungen, deren äußere Gestaltung deutlich macht, dass sie gemäß einem internationalen Abkommen, das Teil des Rechtssystems Österreichs ist, unantastbar sind.
13.3 Der Anbieter ist verpflichtet, den Empfänger bei Lieferung der Sendung über deren Öffnung zu informieren oder den Absender bei Rücksendung der Sendung.
13.4 Der Inhalt der Sendung darf beim Öffnen nur in dem Umfang geprüft werden, der zur Sicherstellung des Zwecks der Prüfung erforderlich ist.
13.5 Der Anbieter ist berechtigt, die Sendung zu öffnen, wenn er internationale Versanddienstleistungen an eine Adresse erbringt, um den Inhalt der Sendung zu überprüfen, bevor er mit dem Zollverfahren fortfährt.
13.6 Beim Öffnen muss sichergestellt werden, dass die Informationen, die unter die geltenden Gesetze oder Vorschriften fallen, geschützt sind.
14. VERFAHREN FÜR DEN VERKAUF ODER DIE ENTSORGUNG EINER SENDUNG
14.1 Der Anbieter ist berechtigt, die Sendung oder einen Teil davon zu verkaufen, und zwar (a) 3 Monate nach dem Datum ihrer Lagerung durch den Anbieter im Falle einer nicht registrierten Sendung oder (b) 6 Monate nach dem Datum ihrer Lagerung durch den Anbieter im Falle einer registrierten Sendung, wenn:
14.1.1 Die Sendung nicht zugestellt werden und nicht zurückgegeben werden kann oder ist nicht rückgabepflichtig; oder
14.1.2 Es besteht ein begründeter Verdacht, dass der Inhalt der Sendung vor der Zustellung beschädigt wird.
14.2 Der Anbieter darf die Sendung oder einen Teil davon erst verkaufen, nachdem er die Sendung gemäß diesen Bedingungen geöffnet hat.
14.3 Beim Verkauf der Sendung oder eines Teils davon muss der Anbieter berücksichtigen, ob der Verkauf für den Absender angemessen profitabel ist. Der Anbieter ist verpflichtet, die Sendung auf seiner Webseite bei einer öffentlichen Auktion zu verkaufen.
14.4 Der Anbieter muss dem Absender nach Möglichkeit den Verkaufserlös abzüglich der Lagerkosten, der Verkaufskosten und des noch nicht gezahlten Teils des Preises (im Folgenden als „Nettogewinn“ bezeichnet) überweisen. Wenn der Reingewinn nicht beim Absender eingegangen ist, ist der Absender berechtigt, innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Verkaufs der Sendung oder eines Teils davon eine Zahlung zu beantragen. Nach Ablauf dieses Zeitraums erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Nettogewinns und der Nettogewinn wird an den Anbieter zurückgezahlt.
14.5 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Sendung zu verkaufen, insbesondere wenn die Kosten für den Verkauf der Sendung nicht mit dem Verkaufserlös vereinbar sind.
14.6 Der Anbieter ist berechtigt, die Sendung oder einen Teil davon nach Ablauf der in Klausel 14.1 genannten Fristen zu entsorgen, wenn der Inhalt der Sendung vollständig oder teilweise entsorgt wurde.
14.7 Der Anbieter ist berechtigt, die Sendung oder einen Teil davon vor Ablauf der vereinbarten Frist zu entsorgen, wenn dies zum Schutz der öffentlichen Gesundheit erforderlich ist.
14.8 Wenn die Sendung nicht verkauft wird und nicht zugestellt und gleichzeitig nicht zurückgesendet werden kann oder gemäß der Postdienstleistungsvereinbarung nicht zurückgesendet werden darf, muss der Anbieter sie ein Jahr nach Erhalt durch den Anbieter entsorgen.
14.9 Die Bestimmungen dieses Artikels dieser Postbedingungen gelten nicht für Sendungen, die gemäß einem internationalen Abkommen, das Teil des österreichischen Rechtssystems ist, als unantastbar gelten. Der Inhalt der Sendung, der unter die Bestimmungen des Gesetzes „Über den Schutz der Korrespondenz“ fällt, ist nicht Gegenstand des Verkaufs.
14.10 Wird eine Reklamation gegen eine bestimmte Sendung eingereicht, gelten die in Klausel 14.1 genannten Bedingungen für diese Sendung bis zum Ende des Zeitraums, in dem alle relevanten Rechtsmittel im Zusammenhang mit der Beschwerde geltend gemacht werden können.
15. HÖHERE GEWALT
15.1 Keine der Parteien haftet für Verluste oder Verstöße gegen den Postdienstleistungsvertrag sowie für Verzögerungen bei der Erfüllung der sich daraus ergebenden Verpflichtungen (mit Ausnahme von Zahlungen, die im Rahmen dieses Postdienstleistungsvertrags fällig sind), wenn diese Umstände durch höhere Gewalt verursacht wurden. Wenn eine der Parteien ihre Verpflichtungen aus diesen Postbedingungen aufgrund höherer Gewalt nicht rechtzeitig erfüllt, wird die Frist für die Erfüllung der Verpflichtung für einen Zeitraum ausgesetzt, der der Dauer der höheren Gewalt entspricht, und die betroffenen Parteien müssen die Erfüllung fortsetzen, wenn die höhere Gewalt nicht mehr besteht. Die betroffene Partei ist verpflichtet, alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die andere Partei so schnell wie möglich zu benachrichtigen und das Ausmaß und die Art der höheren Gewalt anzugeben.
15.2 Beide Parteien unternehmen alle zumutbaren Anstrengungen, um die Auswirkungen höherer Gewalt auf die Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu mildern. Wenn der Anbieter aufgrund höherer Gewalt seine Verpflichtungen nur durch Erhöhung der zusätzlichen Kosten erfüllen kann, werden diese angemessenen und vereinbarten Kosten vom Kunden getragen.
15.3 Unter höherer Gewalt sind alle Ereignisse oder unvorhergesehenen Umstände zu verstehen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien liegen, die trotz aller Bemühungen nicht vermieden oder verhindert werden können und die nicht durch Fehler oder Versäumnisse der betroffenen Parteien verursacht wurden. Hierzu gehören unter anderem Maßnahmen, die von einer Regierung oder einer anderen Behörde auferlegt werden, Krieg oder nationaler Notstand, Aufstände, Unruhen, Terrorismus, Piraterie, Feuer, Explosionen, Überschwemmungen, Computerviren, Cyberangriffe, ungünstige Wetterbedingungen, Epidemien, Pandemien, Aussperrungen, Streiks und andere Störungen (unabhängig davon, ob Mitarbeiter einer Partei oder ihrer Subunternehmer beteiligt sind), Mangel an Arbeitskräften, Materialien oder Dienstleistungen sowie Unfähigkeit oder Verzögerung beim Transport von Sendungen.
15.4 Der Anbieter kann die Bereitstellung von Postdienstleistungen gemäß Artikel 15 dieser Postbedingungen in dem gesamten Gebiet oder einem Teil des Gebiets, in dem der Anbieter Postdienstleistungen bereitstellt, aussetzen oder einschränken. Der Anbieter ist verpflichtet, auf der Webseite einen Hinweis auf die Aussetzung oder Einschränkung der Postdienste zu veröffentlichen.
15.5 Der Anbieter kann die Aussetzung oder Einschränkung der Postdienste gemäß Artikel 15 dieser Postbedingungen für einen Zeitraum von 10 Werktagen nach dem Ende der Umstände, die zu ihrer Verhängung geführt haben, verlängern; dies wird auf der Webseite bekannt gegeben.
16. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN UND DES POSTGEHEIMNISSES
16.1 Der Gegenstand des Postgeheimnisses ist:
16.1.1 Informationen und Daten zu den darin enthaltenen Sendungen und Postdiensten, mit Ausnahme statistischer Informationen, die keine Angaben zum Absender oder Empfänger der Sendung enthalten;
16.1.2 Inhalt der Korrespondenz; oder
16.1.3 Der Inhalt anderer Postsendungen.
16.2 Der Anbieter und jede Person, die Zugang zu Informationen hat, die durch das Postgeheimnis geschützt sind, müssen die Vertraulichkeit dieser Informationen wahren und ihre Erfindung gegenüber unbefugten Personen verhindern. Der Absender oder der Empfänger, ihr gesetzlicher Vertreter oder eine Person, die in ihrem Namen aufgrund einer gültigen schriftlichen Vollmacht handelt, können nur schriftlich auf diese Vertraulichkeit verzichten.
16.3 Der Dienstleister darf das Postgeheimnis nur gegenüber dem Absender, dem Empfänger, deren Rechtsnachfolgern oder einer Person offenlegen, die aufgrund einer schriftlichen Vollmacht mit beglaubigter Unterschrift des Vollmachtgebers in ihrem Namen handelt. Die Informationen, die das Postgeheimnis ausmachen, können dem Gericht, einer anderen staatlichen Stelle auf schriftlichen Antrag und auf gerichtliche Anordnung zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß besonderen Vorschriften sowie einer Strafverfolgungsbehörde zur Untersuchung, Klärung der Umstände von Straftaten und deren Verfolgung zur Verfügung gestellt werden.
16.4 Um Postdienste bereitzustellen oder seinen Verpflichtungen aus dem Gesetz „Über Postdienste“ nachzukommen, ist der Anbieter berechtigt, Daten, einschließlich personenbezogener Daten des Absenders, des Empfängers und ihrer Vertreter, wie folgt zu verarbeiten: Vorname, Nachname, Arbeitsstelle, Adresse, Geburtsdatum , persönliche Identifikationsnummer, Identifikationsdaten, Bankverbindung, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die Beziehung zwischen dem Vertreter und dem Empfänger, Informationen über den Versandprozess und Einzelheiten über die Nichtzustellung der Sendung (im Folgenden als „personenbezogene Daten“ bezeichnet). Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur in dem Umfang, der zur Erreichung dieser Zwecke erforderlich ist, und für den erforderlichen Zeitraum (z. B. Lieferung und Sendungsverfolgung, Kundensupport, Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen, Statistiken und Bewertungen, interne Kontrolle und Registrierung sowie Verteidigung gegen Rechtsansprüche). Der Anbieter ist berechtigt, die verarbeiteten personenbezogenen Daten ausschließlich für die im Gesetz „Über Postdienste“ festgelegten Zwecke bereitzustellen, zu übertragen oder offenzulegen und die Vorschriften für internationale Postdienste einzuhalten.
16.5 Der Anbieter darf Informationen und Daten, die gemäß den Bestimmungen „Über personenbezogene Daten“ geschützt sind, nur an die betreffende Person weitergeben. Der Anbieter ist berechtigt, für die Weitergabe solcher Informationen und Daten eine Erstattung seiner Aufwendungen in der in der Preisliste angegebenen Höhe oder in Höhe des Satzes eines anderen Anbieters zu verlangen.
16.6 Im Rahmen der Ausführung des Postdienstleistungsvertrags und der Erbringung von Postdienstleistungen übermittelt der Absender dem Anbieter seine personenbezogenen Daten und die personenbezogenen Daten Dritter, insbesondere des Empfängers, wie z. B. Vorname, Nachname, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
16.7 Der Anbieter übermittelt Informationen und Daten, die gemäß den Bestimmungen „Zum Schutz personenbezogener Daten“ geschützt sind, an das Gericht, die Staatsanwaltschaft oder eine andere staatliche Stelle ausschließlich zum Zweck der Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den einschlägigen Sonderbestimmungen oder zum Zweck der Aufdeckung, Untersuchung und Verfolgung von Straftaten.
16.8 Der Anbieter gibt Informationen über Postsendungen nur auf schriftliche Anfrage weiter:
16.8.1 An den Absender, den Empfänger und ihre Nachfolger, wenn sie ihre Befugnisse nachweisen und die Sendung ausreichend identifizieren, oder an eine Person, die in ihrem Namen handelt und über eine schriftliche Vollmacht verfügt, die die Echtheit der Unterschrift des Auftraggebers bestätigt,
16.8.2 An eine staatliche Stelle, die befugt ist, die Verteidigung und den Schutz des Staates, die innere Ordnung und Sicherheit des Staates zu gewährleisten sowie Straftaten nach Maßgabe besonderer Gesetze aufzudecken und zu verfolgen,
16.8.3 An andere Behörden, mit denen man gesetzlich zur Zusammenarbeit verpflichtet ist.
16.9 Die Dokumente und Daten im Zusammenhang mit der Sendung müssen vom Anbieter drei Jahre lang ab dem Datum des Eingangs der Sendung aufbewahrt werden, wenn ein Frachtbrief eingeht, oder drei Jahre lang ab dem Datum der Lieferung, wenn eine Lieferbestätigung eingeht, und drei Jahre lang ab dem Datum der Lieferung der Waren.
16.10 Die in Klausel 16.9 festgelegte Aufbewahrungsfrist gilt auch für Dokumente und Daten, die personenbezogene Daten des Absenders und des Empfängers sowie ihrer bevollmächtigten Vertreter enthalten.
16.11 Bei der Erstellung, Verarbeitung und Speicherung von Informationen und Daten über Informationssysteme sowie bei der Erbringung von Postdienstleistungen ist der Anbieter verpflichtet, deren Sicherheit vor der Erfindung durch eine andere Person und vor unsachgemäßer Verwendung zu gewährleisten.
16.12 Der Anbieter muss sicherstellen, dass alle Räumlichkeiten, in denen Sendungen erstellt oder bearbeitet werden, mit einer Alarmanlage versehen sind, dass unbefugten Personen (die keine Mitarbeiter des Anbieters sind) der Zutritt zu diesen Räumlichkeiten untersagt ist.
16.13 Der Anbieter ist verpflichtet, den Zugang zu diesen Räumlichkeiten für unbefugte Personen zu verhindern, indem er sein Personal, Sicherheitstüren, Überwachungssysteme sowie andere Sicherheitsvorrichtungen oder -maßnahmen einsetzt.
16.14 Der Anbieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Räumlichkeiten, in denen personenbezogene Daten verarbeitet und Postsendungen versendet werden, gemäß den Grundsätzen des Schutzes personenbezogener Daten und des Postgeheimnisses gemäß Klausel 16 geschützt sind.
16.15 Darüber hinaus ist der Anbieter bei der Ausübung der Rechte und Pflichten aus dem Postdienstleistungsvertrag berechtigt, personenbezogene Daten an Vertragspartner des Anbieters zu übermitteln oder anderweitig zugänglich zu machen, die insbesondere den Transport, den Empfang, die Bearbeitung, die Zustellung oder die Lagerung der Sendung sicherstellen, um sie bestimmungsgemäß und unter Einhaltung der Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten und des Postgeheimnisses gemäß Ziffer 16 dieser Postbedingungen zuzustellen.
16.16 Vorbehaltlich der vereinbarten Methode zur Bereitstellung von Postdiensten verpflichtet sich der Anbieter, dem Absender Zugang zu einer sicheren Schnittstelle zu gewähren und ihm die Nutzung dieser Schnittstelle zur Übermittlung personenbezogener Daten an den Anbieter zu ermöglichen. Der Absender übernimmt die Verantwortung für die Sicherheit der personenbezogenen Daten, wenn diese auf anderem Wege als über eine sichere Schnittstelle an den Anbieter übermittelt werden. Der Anbieter wendet geeignete technische und administrative Maßnahmen an, um personenbezogene Daten vor versehentlicher oder unbefugter Zerstörung oder versehentlichem Verlust, Änderung, unbefugter Erfindung oder Zugriff zu schützen.
16.17 Weitere Einzelheiten zu den Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie auf der Webseite.
16.18 Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für das Durchsickern von Informationen und personenbezogenen Daten über die Sendung und ihren Inhalt, wenn es möglich ist, diese direkt zu lesen, zu reproduzieren oder anderweitig ungeschützt zu erhalten, bevor sie vom Absender empfangen werden oder nachdem sie an den Empfänger geliefert wurden. Darüber hinaus übernimmt der Anbieter keine Verantwortung für Zollerklärungen und Entscheidungen der Zollbehörden bei der Bearbeitung der zur Zollkontrolle eingereichten Sendungen.
17. ZUSÄTZLICHE UND ABSCHLIEßENDE BESTIMMUNGEN
17.1 Die aktuelle Version dieser Postbedingungen finden Sie auf der Webseite und in den Filialen.
17.2 Der Anbieter ist verpflichtet, Änderungen dieser Postbedingungen oder der Preisliste spätestens 30 Tage nach Inkrafttreten auf der Webseite bekannt zu geben. Diese Informationen sind auch in jeder Filiale erhältlich.
17.3 Wenn der Kunde den Änderungen dieser Postbedingungen nicht innerhalb von 10 Tagen vor dem Datum des Inkrafttretens ausdrücklich schriftlich widerspricht, wird die neue Version dieser Postbedingungen für alle vertraglichen Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden im Rahmen dieser Postbedingungen verbindlich.
17.4 Soweit diese Postbedingungen keine Regelung enthalten, gelten die Bestimmungen des anwendbaren Rechts, insbesondere das Gesetz „Über Postdienste“, seine Verordnungen und das Gesetz Nr. 40/1964 der Gesetzessammlung, das Bürgerliche Gesetzbuch der Slowakischen Republik, das PMG und das österreichische Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) in der jeweils gültigen Fassung.
17.5 Beim Abschluss eines internationalen Abkommens vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass die Rechtsbeziehungen zwischen ihnen den Gesetzen Österreichs unterliegen.
17.6 Diese Postbedingungen sind integraler Bestandteil jedes vom Anbieter abgeschlossenen Postdienstleistungsvertrags.
17.7 Sollte eine Bestimmung dieser Postbedingungen oder ein Teil davon aus irgendeinem Grund für ungültig erklärt werden, wird sie zu diesem Zweck nicht angewendet. Die Gültigkeit der übrigen Teile dieser Postbedingungen bleibt davon unberührt.
17.8 Sollte eine der Bestimmungen dieser Postbedingungen veraltet sein oder der aktuellen Gesetzgebung widersprechen, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Postbedingungen in Kraft.
17.9 Diese Postbedingungen treten am 11. August 2023 in Kraft.