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in Kraft bei NOVA GLOBAL GE GmbH vom 01.06.2023

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Diese Vorschriften bestimmen die Post- und Vermittlungsbedingungen der NOVA GLOBAL GE GmbH mit Sitz in der Aroser Allee 84, 13047 Berlin, eingetragen im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung unter der Registernummer R005741,

1.2. Mit der Übergabe des Pakets an den Betreiber bestätigt der Dienstleistungsempfänger, dass er die Vorschriften gelesen hat und mit ihnen einverstanden ist.

1.3. Die aktuelle Version der Vorschriften befindet sich auf der Website des Betreibers.

1.4. Für die Zwecke dieser Vorschriften sollen die folgenden Definitionen eingeführt werden: 

1.5. Adresse – ein Verweis auf den Ort der Zustellung einer Postsendung, der in einer vom Absender angegebenen Postüberweisung angegeben ist, oder ein Verweis auf den Ort ihrer Rücksendung an den Absender;

1.6. Empfänger – eine Person, die vom Absender als Empfänger des im Postauftrag angegebenen Postversands angegeben wurde;

1.7. Preisliste für Postdienstleistungen – die aktuelle Preisliste des Betreibers für Postdienstleistungen und zusätzliche Dienstleistungen, die nicht Teil der Vorschriften sind.

1.8. Preisliste für Frachtvermittlungsdienste – die Preisliste des Betreibers für Frachtvermittlungsdienste, die nicht Teil der Vorschriften sind;

1.9. Geschäftstage – normale Tage von Montag bis Freitag, außer Samstage,

Sonntage und Feiertage;

1.10. Nicht adressierte Vordrucke – schriftliche oder grafische Informationen ohne Anzeichen und Adresse des Empfängers, die durch Druck oder ein ähnliches Verfahren vergrößert und auf Papier oder anderem für den Druck verwendeten Material, einschließlich Büchern, Katalogen, Zeitschriften oder Zeitungen, erfasst wurden;

1.11. Adressaufkleber – ein Aufkleber mit den Adressdaten des Empfängers, der vom Kunden bei der Bestellung des Postdienstes erstellt wird und für den Versand bestimmt ist;

1.12. Paketversandformular – das Formular, das der Betreiber des Dienstleistungsempfängers bei der Bestellung des Postdienstes und beim Abschluss des Postdienstleistungsvertrags aushändigt;

1.13. Geschäftskunde – ein Kunde des Betreibers, der die Dienste des Betreibers im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit nutzt;

1.14. Verbraucher – eine natürliche Person, die eine Transaktion mit dem Betreiber durchführt, die nicht direkt mit seiner geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängt; 

1.15. Absender – eine Person, die einen Postdienstleistungsvertrag mit dem Betreiber abgeschlossen hat;

1.16. Filiale – die Einrichtung des Betreibers, in der es möglich ist, Pakete zu versenden und zu empfangen;

1.16.1. Betreiber – das Unternehmen; wenn sich dies aus dem Kontext ergibt, bedeutet „Betreiber” auch eine bevollmächtigte Person, die im Namen des Betreibers handelt;

1.17. Paketschließfach – eine Maschine, die den Versand und die Abholung von Sendungen aus Paketschließfächern anhand der vom Betreiber bereitgestellten Zugangsdaten ermöglicht;

1.18. Postverfassungsgesetz – Postverfassungsgesetz vom 23. November 2012, in seiner geänderten Fassung;

1.19. Transportgesetz – Transportgesetz vom 15. November 1984, in seiner geänderten Fassung;

1.20. Paket – ein Paket mit Anzeichen des Empfängers und der Adresse, das dem Betreiber zur Annahme vorgelegt oder von ihm zur Beförderung und Zustellung an den Empfänger entgegengenommen wird, wobei es sich um ein Postpaket oder einen Kurierversand handelt;

1.21. Kurierversand – eine Sendung, die kein Postpaket ist und mehr als 30 kg wiegt; 

1.22. Postversand – eine Sendung, die ein Postpaket oder eine Postsendung im Sinne des Postgesetzes ist;

1.23. Vorschriften – diese Vorschriften gelten für die Erbringung der Dienstleistungen durch das Unternehmen;

1.24. Unternehmen – Aroser Allee 84, 13047 Berlin, eingetragen im Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung unter der Registernummer R005741;

1.25. Website des Betreibers, Website – die offizielle Website des Betreibers unter novapost.com;

1.26. Postdienstleistungsvertrag – der Vertrag zwischen dem Dienstleistungsempfänger/-absender und dem Betreiber, in dessen Rahmen der Betreiber Postdienstleistungen für den Dienstleistungsempfänger erbringt;

1.27. Vermittlungsdienstleistungsvertrag – ein Vertrag zwischen dem Betreiber und einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation von nationalen und internationalen Transportleistungen.

1.28. Vertrag über Frachtvermittlungsdienste – der Vertrag zwischen dem Empfänger/Absender und dem Betreiber, in dessen Rahmen der Betreiber Vermittlungsdienste für die Frachtbeförderung erbringt;

1.29. Postdienst – Dienstleistung der Zustellung einer Postsendung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und im internationalen Verkehr;

1.30. Postdienste – Postdienste im Sinne des Postgesetzes, die vom Betreiber gemäß den Vorschriften erbracht werden;

1.31. Vermittlungsdienste – logistische Dienstleistungen zur Organisation der nationalen und internationalen Zustellung und Beförderung von Paketen, mit Ausnahme von Postpaketen, im Sinne des Postgesetzes;

1.32. Dienstleistungsempfänger – ein Geschäftskunde oder Verbraucher, der die Dienste des Betreibers in Anspruch nimmt und einen Postdienst oder eine zusätzliche Dienstleistung bestellt.

1.33. Nachbar – bezeichnet eine Person, die in angemessener Entfernung (die jedoch nicht weiter als 50 m betragen sollte) von der Zustelladresse des Empfängers wohnt oder arbeitet und dem Zustelldienstanbieter vom Kunden und/oder dem Empfänger als Haupt- oder Alternativempfänger angezeigt wurde.

2. KATALOG DER ANGEBOTENEN POSTDIENSTE

2.1. Der Betreiber bietet die folgenden Postdienste an:

2.1.1. Bearbeitung, Sortierung, Zustellung einer Postsendung, einschließlich von Artikeln mit angegebenem Wert im Sinne des Postgesetzes der Entgegennahme, Sortierung, Ausgabe von nicht adressierten Vordrucken;

2.1.2. Die Weiterleitung von Postsendungen und nicht adressierten Vordrucken, wenn sie in Verbindung mit mindestens einer der in Klausel 2.1.1. genannten Tätigkeiten durchgeführt wird;

2.1.3. Der Betrieb von Postauswechslungsstellen, welche die Entgegennahme und den Austausch von Korrespondenz zwischen den Einrichtungen sicherstellen, welche die Dienste dieser Stellen in Anspruch nehmen;

2.2. Der Betreiber bietet einen grundlegenden Dienst an, der in der Zustellung einer Postsendung in Deutschland und in der internationalen Beförderung in der folgenden Variante besteht:

2.2.1. Adresse-Adresse – Empfang des Pakets an der Adresse des Absenders und dessen Zustellung an die Adresse des Empfängers.

2.2.2. Filiale-Filiale – Empfang der Sendung vom Absender in der Filiale in der Stadt des Absenders und Zustellung dieser Sendung an den Empfänger in der Filiale in der Stadt des Empfängers.

2.2.3. Filiale-Adresse – Empfang des Pakets vom Absender in der Filiale des Betreibers in der Stadt des Absenders und dessen Zustellung an die Adresse des Empfängers.

2.2.4. Adress-Filiale – Empfang des Pakets vom Absender an der Adresse in der Stadt des Absenders und Zustellung an die Filiale in der Stadt, die als Stadt des Empfängers angegeben ist.

2.2.5. Filialen-Paketschließfach – Empfang der Sendung vom Absender im Büro in der Stadt des Absenders und Zustellung an das Paketschließfach des Empfängers.

2.2.6. Adress-Paketschließfach – Empfang der Sendung vom Absender an der Adresse in der Stadt des Absenders und Zustellung an das Paketschließfach in der Stadt des Empfängers.

2.3. Der Betreiber soll die folgenden Vermittlungsdienste für die Frachtbeförderung anbieten:

2.3.1. Sammlung, Sortierung, Zustellung von Kuriersendungen, einschließlich solcher mit angegebenem Wert;

2.3.2. Abholung, Sortierung und Zustellung von nicht adressierten Vordrucken;

2.3.3. Beförderung von Kurierversand, durch entsprechende Transportunternehmen, Organisation der Beförderung, Vermittlung bei der Beförderung von Fracht.

2.4. Der Betreiber bietet Vermittlungsdienste für Fracht an, die in der Organisation der Beförderung von Kurierpaketen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und im internationalen Transport in den folgenden Varianten bestehen:

2.4.1. Adresse-Adresse – Empfang des Pakets an der vom Absender angegebenen Adresse und Zustellung des Pakets an die vom Empfänger angegebene Adresse;

2.4.2. Filiale-Filiale – Empfang des Pakets von der Filiale des Betreibers in der Stadt des Absenders und Zustellung dieses Pakets an die Filiale des Betreibers in der Stadt des Empfängers.

2.4.3. Filiale-Adresse – Empfang des Pakets vom Absender in der Filiale des Betreibers in der Stadt des Absenders und Zustellung des Pakets an die angegebene Adresse des Empfängers.

2.4.4. Adresse-Filiale – Empfang der Sendung vom Absender an der Adresse in der Stadt des Absenders und Zustellung der Sendung an die Filiale in der Stadt, die als Stadt des Empfängers angegeben ist.

2.4.5. Filiale-Paketschließfach – Empfang des Pakets vom Absender in der Filiale des Betreibers und Zustellung des Pakets an das Paketschließfach in der Stadt des Empfängers;

2.4.6. Adresse-Paketschließfach – Empfang des Pakets vom Absender an der Adresse in der Stadt des Absenders und Zustellung dieses Pakets an das Paketschließfach in der Stadt des Empfängers;

2.5. Im Falle der Schließung, der vorübergehenden Nichtverfügbarkeit oder der Verlegung der Verkaufsstelle oder des Paketschließfachs sollte der Betreiber das Recht haben, den Ort oder die Zustellungsmethode nach vorheriger Benachrichtigung des Dienstleistungsempfängers zu ändern.

3. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR POSTDIENSTE UND VERMITTLUNGSDIENSTE FÜR DIE FRACHTBEFÖRDERUNG

3.1.  Der Betreiber soll das Netz der Postfilialen und Paketschließfächer für die Erbringung von Postkommunikationsdiensten und das Netz der Postfilialen für Frachtbeförderungsdienste nutzen.

3.2.Die Postdienstleistungen sollen vom Betreiber für Verbraucher und juristische Personen erbracht werden.

3.3.    Frachtvermittlungsdienste sollen vom Betreiber für Verbraucher und juristische Personen erbracht werden.

3.4. Der Betreiber sollte seine Dienste zu den auf der Website für diese Art von Diensten angegebenen Terminen erbringen.

3.5. Der Betreiber erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und im internationalen Handel, in Ländern, über die auf der Website Informationen bereitgestellt werden.

3.6.Der Abschluss des Vertrags über Postdienstleistungen erfolgt insbesondere durch die Entgegennahme des Postpakets durch den Betreiber zur Beförderung und Zustellung. Die Postdienstleistungen sollen gemäß der auf der Website veröffentlichten Preisliste für Postdienstleistungen verkauft werden.

3.7.  Der Abschluss des Vertrages über die Erbringung der Vermittlungsdienste soll insbesondere dadurch erfolgen, dass der Betreiber den Kurierversand entgegennimmt, um dessen Beförderung und Zustellung zu organisieren. Die Erbringung von Frachtvermittlungsdiensten soll gemäß der auf der Website veröffentlichten Preisliste für Frachtvermittlungsdienste durchgeführt werden.

3.8.Die Entgegennahme und Zustellung der Sendung sollte an Geschäftstagen durchgeführt werden.

3.9.   Der Vertrag über die Erbringung von Postdienstleistungen, den der Betreiber mit dem Kunden, der ein Verbraucher ist, abgeschlossen hat, soll ein Fernabsatzvertrag im Sinne des Gesetzes über Verbraucherrechte sein. Der Dienstleistungsempfänger, der ein Verbraucher ist, sollte das Recht auf Widerruf des abgeschlossenen Postdienstleistungsvertrags innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum seines Abschlusses haben, es sei denn, er wurde vom Betreiber ausgeführt. Der Verbraucher kann vom Postdienstleistungsvertrag zurücktreten, indem er eine schriftliche Rücktrittserklärung per E-Mail an support_de@novapost.com sendet, wenn er ein Verbraucher ist.

3.10. Der Vertrag über Frachtvermittlungsdienste, den der Betreiber mit dem Kunden, der ein Verbraucher ist, abgeschlossen hat, ist ein Fernabsatzvertrag im Sinne des Gesetzes über Verbraucherrechte. Der Kunde, der ein Verbraucher ist, soll das Recht auf Rücktritt von dem abgeschlossenen Vertrag über Frachtvermittlungsdienste innerhalb von 14 Tagen nach dessen Abschluss haben, wenn er vom Betreiber nicht ausgeführt wurde. Der Kunde kann vom Vertrag über Frachtvermittlungsleistungen zurücktreten, indem er einen schriftlichen Antrag auf Rücktritt durch den Kunden, der ein Verbraucher ist, per E-Mail an support_de@novapost.com stellt.

3.11.  Die Zustellung von Paketen an das Paketschließfach ist nur an das Paketschließfach in dem auf der Website angegebenen Gebiet möglich.

4.  EMPFANG UND AUSGABE VON SENDUNGEN. ERBRINGUNG VON POSTDIENSTLEISTUNGEN.

4.1.          Allgemeine Regeln für die Einlieferung

4.1.1.    Das Paket muss vom Absender ordnungsgemäß in einem Karton verpackt werden, um die Sicherheit des Postdienstes und die unversehrte Zustellung des Inhalts des Pakets sicherzustellen. Der Betreiber kann auf Anforderung des Absenders das Paket als zusätzlichen Dienst verpacken.

4.1.2.    Die Art der Verpackung des Pakets sollte den auf der Website veröffentlichten Verpackungsregeln entsprechen.

4.1.3.    Die Art der Verpackung des Pakets muss sicherstellen, dass es mit den entsprechenden Adressaufklebern versehen ist.

4.1.4.    Pakete, die die in Klausel 4.5.2 genannten zulässigen Abmessungen oder Gewichtsgrenzwerte überschreiten, werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Betreiber zur Beförderung angenommen.

4.1.5.    Wenn es notwendig ist, den Wert des Pakets durch den Absender anzugeben, um den Postdienst durchzuführen, muss dieser Wert dem tatsächlichen Wert des Inhalts des Pakets entsprechen. Der angegebene Wert des Artikels kann den Preis des Postdienstes gemäß der geltenden Preisliste für Postdienste beeinflussen.

4.1.6.    Der Absender des Pakets sollte die Adresse des Empfängers oder die Adresse des Paketschließfachs oder der Filiale angeben, wo der Artikel zugestellt wird. Der Absender ist für die Richtigkeit der vom Betreiber zur Übermittlung angegebenen Daten verantwortlich.

4.1.7.    Der Absender beauftragt den Dienst über die Website und gibt dabei die Art der Sendung, die Adress- und Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) des Absenders und des Empfängers sowie die Art und den Ort der Zustellung an.

4.1.8.    Nach Erteilung des Auftrags für den Postdienst oder den Vermittlungsdienst für die Warenbeförderung über die Website erhält der Empfänger des Dienstes, falls es sich um einen Geschäftskunden handelt, die Möglichkeit, einen Adressaufkleber zu erstellen, den er/sie deutlich sichtbar auf dem Paket der Sendung anbringen muss.

4.1.9.     Der Betreiber fügt dem Kurierversand einen Frachtbrief hinzu, der zum Zeitpunkt des Auftrags erstellt wurde.

4.1.10. Jede vom Absender auf der Verpackung des Pakets angebrachte Kennzeichnung sollte den Adressaufkleber nicht verdecken und darf keine gesetzlich verbotenen Inhalte enthalten.

4.1.11.Der Absender sollte den Postdienst gemäß der gewählten Art des Dienstes und der Preisliste im Voraus bezahlen, mit Ausnahme der Nachnahme, die zu den in den Verordnungen festgelegten Bedingungen gezahlt wird, es sei denn, eine separate Vereinbarung zwischen dem Absender und dem Betreiber sieht etwas anderes vor.

4.1.12. Der Betreiber sollte die Aufnahme eines Postdienstes ablehnen oder kann vom Vertrag zurücktreten, wenn:

a)       der Absender im Falle der Paketzustellung die Anforderungen für die Erbringung von Postdienstleistungen nicht erfüllt, die im Postgesetz oder in den auf seiner Grundlage erlassenen Vorschriften sowie in diesen Bedingungen festgelegt sind;

b)      durch den Inhalt oder die Verpackung des Pakets Schäden für Dritte oder den Betreiber zu befürchten sind;

c)       auf dem Paket des Absenders oder in einem sichtbaren Teil des Inhalts Aufschriften, Bilder, Zeichnungen oder andere Symbole vorhanden sind, die gegen das geltende Recht oder andere Vorschriften verstoßen;

d)      der Postdienst ganz oder teilweise in einem Gebiet durchgeführt würde, in dem der Betreiber nicht zur Erbringung dieses Dienstes bevollmächtigt ist, es sei denn, der Betreiber schließt eine Kooperationsvereinbarung ab, die die Erbringung dieses Dienstes in diesem Gebiet ermöglicht;

e)       die Entgegennahme oder die Beförderung des Pakets nach geltendem Recht oder anderen Vorschriften verboten ist.

4.1.13. Der Betreiber soll das Recht haben auf:

a)       Ablehnung des Postdienstleistungsvertrags, wenn das Paket nicht die vom Betreiber festgelegten Anforderungen für die Erbringung des Postdienstes erfüllt;

b)      Rücktritt vom Postdienstleistungsvertrag, wenn das Paket die im Postdienstleistungsvertrag festgelegten Bedingungen nicht erfüllt.

4.1.14. Wenn der Betreiber den Vertrag über die Erbringung von Postdienstleistungen aus den oben genannten Gründen kündigt, soll die entgegengenommene Post auf Kosten des Absenders an diesen zurückgesandt werden, und die Gebühr für den Postdienst wird nicht erstattet.

4.1.15. Wenn der Betreiber aus den oben genannten Gründen vom Vertrag über Frachtvermittlungsdienste zurücktritt, soll der entgegengenommene Kurierversand auf Kosten des Absenders an den Absender zurückgesandt werden, und die Gebühr für Vermittlungsdienste für den Frachtbeförderungsdienst wird nicht erstattet.

4.1.16. Der Betreiber, der mit dem Absender einen Vertrag über Postkommunikationsdienste oder einen Vertrag über Vermittlungsdienste für Frachtbeförderung abgeschlossen hat, sollte das empfangene Paket mit den Informationen über die Entgegennahme der Zahlung für Postkommunikationsdienste oder die Art seiner Bezahlung angeben und seine Identifizierung ermöglichen.

4.1.17. Das Paket, das dem Empfänger nicht zugestellt werden kann, soll von dem Betreiber, der mit dem Absender den Postdienstleistungsvertrag oder den Vermittlungsdienstleistungsvertrag abgeschlossen hat, an den Absender zurückgesandt werden. Für Handlungen im Zusammenhang mit der Rücksendung der Sendung kann der Betreiber die Zahlung einer Vergütung in der Höhe verlangen, die in der Preisliste für Postdienste oder der Preisliste für Vermittlungsdienste für Post- oder Frachtbeförderungsdienste angegeben ist.

4.1.18. Das zurückgesandte Paket soll dem Absender zu den Bedingungen der Zustellung an den Empfänger zugestellt werden.

4.1.19. Wenn der Artikel nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Benachrichtigung des Absenders über die Rücksendung des Artikels zurückgeschickt wird, soll er als unzustellbar gelten.

4.1.20. Besteht der begründete Verdacht, dass das Paket andere Pakete oder das Eigentum des Betreibers schädigen kann, kann der Betreiber vom Absender verlangen, das Paket zu öffnen, und wenn der Antrag auf Öffnung des Pakets nicht möglich oder erfolglos ist, hat er das Recht, das Paket auf seine Kosten durch Sicherheitsmaßnahmen zu schützen, auch in Fällen, die mit der Sicherheit des Postverkehrs zusammenhängen.

4.1.21. Im Falle eines begründeten Verdachts, dass das Paket Gegenstand einer Straftat ist oder sein Inhalt eine Gefahr für Menschen oder die Umwelt darstellt, soll der Betreiber unverzüglich die zuständigen Behörden benachrichtigen und das Paket bis zu dessen Prüfung durch diese Behörden aufbewahren und schützen. 

4.2. Größe und Gewicht der Sendung

4.2.1. Der Preis für den Postdienst kann gemäß der Preisliste für Postdienste auf der Website vom Gewicht und der Größe der Sendung abhängen.

4.2.2. Der Preis für den Vermittlungsdienst für die Frachtbeförderung kann gemäß der Preisliste für Vermittlungsdienste für die Frachtbeförderung vom Gewicht und der Größe der Kurierfracht abhängen.

4.2.3. Es gibt zwei Möglichkeiten, das Gewicht der Sendung zu bestimmen: das tatsächliche und das Volumengewicht. Die Kosten für Postdienstleistungen sollten gemäß der Preisliste für Postdienstleistungen nach dem höheren Wert des Gewichts – tatsächliches oder Volumengewicht – berechnet werden.

4.2.4. Das tatsächliche Gewicht soll durch Wiegen der Sendung auf der Waage ermittelt werden.

4.2.5. Das Volumengewicht wird auf der Grundlage der Außenmaße der Sendung (wobei die Außenmaße bei unregelmäßiger Form gemäß den am weitesten vorstehenden Punkten gemessen werden) nach folgender Formel ermittelt: Volumengewicht [kg] = Länge [cm] x Breite [cm] x Höhe [cm] / 4000.

4.2.6. Es liegen die folgenden Abmessungen von Postsendungen vor, von denen die Kosten der Postdienste gemäß der Preisliste für Postdienste abhängen können:

4.2.6.1. Ein Paket mit einem Gewicht von 0-2 kg (tatsächliches Gewicht oder Volumengewicht);

4.2.6.2. Ein Paket mit einem Gewicht von 2-10 kg (tatsächliches Gewicht oder Volumengewicht);

4.2.6.3. Ein Paket mit einem Gewicht von 10-30 kg (tatsächliches Gewicht oder Volumengewicht);

4.2.6.4.Dokumente – ein Postpaket mit Postkarten, Papieren oder Unterlagen, welche nicht mehr als 1 kg wiegen und deren Maße nicht mehr als: Länge – bis zu 35 cm, Breite – bis zu 25 cm, Höhe – bis zu 2 cm sind.

4.2.7. Es gibt verschiedene Größen von Kurierpaketen, von denen die Kosten der Post gemäß der Preisliste für Vermittlungsdienste abhängen können: Eine Sendung mit einem Gewicht (tatsächliches oder Volumengewicht) von mehr als 30 kg.

4.3. Sendung

4.3.1. Pakete können vom Betreiber in der Filiale und an der vom Absender angegebenen Adresse entgegengenommen werden.

4.3.2. Der Absender füllt über die Website ein Versandformular aus und bezahlt die Servicegebühr.

4.3.3. Nach dem Ausfüllen des Formulars sollte der Absender, wenn es sich um einen Geschäftskunden handelt, den Adressaufkleber erstellen und ausdrucken, der sichtbar auf dem Paket angebracht werden sollte.

4.3.4. Nach dem Ausfüllen des Formulars erhält der Kunde die Paketnachverfolgungsnummer, mit der er sich über den Status des Post- oder Vermittlungsdienstes informieren kann.

4.3.5. Beim Empfang des Pakets prüft der Betreiber die Vollständigkeit der Adressdaten und die Bezahlung des Pakets.

4.3.6. Stellt der Betreiber das Fehlen des korrekten Adressaufklebers, unvollständige Adressdaten oder eine unsachgemäße Verpackung des Pakets fest, hat der Betreiber das Recht, die Entgegennahme des Pakets zu verweigern.

4.3.7. Der Empfang des Pakets durch den Betreiber bedeutet nicht, dass der Inhalt des Pakets geprüft wurde und mit den geltenden Vorschriften und Gesetzen übereinstimmt.

4.3.8. Pakete in Form von Verpackungen aus Wellpappe, die durch Stretchfolie und Klebeband miteinander verbunden sind, werden nur in Filialen zugelassen.

4.3.9. Der Absender sollte ein ordnungsgemäß, in einem Karton verpacktes Paket, bereitstellen oder die Möglichkeit haben, den zusätzlichen Dienst 'Verpackung' zu nutzen.

4.3.10. Wenn Zweifel aufkommen, dass eine Sendung Artikel einer verbotenen Kategorie enthält (Sendungen in Boxen, Kisten, Paketen, eingewickelt in undurchsichtige Folie oder andere Verpackungsmaterialien, die den Inhalt verdecken, ohne Kennzeichnung, jegliche Identifizierung, unangenehmer Geruch usw.), hat der Vertreter des Betreibers das Recht, zu verlangen, dass die Sendung geprüft und der Inhalt kontrolliert wird.

4.3.11. Im Falle der Verweigerung und/oder der Entdeckung verbotener Inhalte der Sendung soll der Vertreter des Betreibers das Recht auf Verweigerung des Post- oder Vermittlungsdienstes für die Sendung haben.

4.3.12. Der Absender sollte Informationen zur Verfügung stellen, um den Versand gemäß diesen Vorschriften zu formalisieren.

4.4. Genaue Angaben zum Versand der Sendung von der Filiale

4.4.1. Der Absender ist verpflichtet, dem Empfänger die Nummer des Paketscheins und das Zustellungsdatum mitzuteilen und ihn mit den geltenden Vorschriften vertraut zu machen.

4.4.2. Die folgenden Kategorien von Kunden werden in der Filiale ohne Warteschlange bedient:

                 Senioren;

                 Menschen mit Behinderungen

                 in Begleitung von Kindern unter 3 Jahren;

                 schwangere Frauen;

                 Kombattanten (bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises).

4.5. Genaue Angaben zum Adressdienst

4.5.1. Adressdienste sind nur gegen Vorauszahlung erhältlich.

4.5.2. Pakete (Postsendungen bzw. Kuriersendungen), die der Betreiber an die vom Absender angegebene Adresse verschickt, dürfen pro Sendung das Gesamtgewicht von 30 kg und die Gesamtlänge einschließlich der Verpackung 120 cm nicht überschreiten.

4.5.3.    Der Absender muss dem Vertreter des Unternehmens gestatten, den als Empfangsadresse angegebenen Ort zu erreichen sowie mit dem Auto in der Nähe der angegebenen Empfangsadresse des Pakets (für Pakete mit einem Gewicht von mehr als 30 kg) in einer Entfernung von nicht mehr als 50 Metern zu fahren.

4.5.4.    Der Absender sollte das Paket gemäß den Bestimmungen dieser Vorschriften verpacken und mit Informationen versehen.

4.5.5.    Im Falle eines Adressdienstes:

1) kann der Absender einen Auftrag zur Adressabholung erteilen, indem er das Online-Formular auf der Website ausfüllt;

2) wird der Adressdienst auf Vorauszahlungsbasis erbracht;

3) kann der Absender mehrere Pakete von der Adresse aus versenden, indem er für jedes Paket einen eigenen Auftrag erstellt;

4) Die Sendung, die von der Adresse aus versendet werden kann, darf pro Sendung das Gesamtgewicht von 30 kg und die Gesamtlänge von 120 cm einschließlich der Verpackung nicht überschreiten;

5) wird die Zustellung vom Betreiber am nächsten Geschäftstag abgeholt, sofern die Bestellung vor 15:00 Uhr aufgegeben wird, oder am zweiten Geschäftstag, wenn die Bestellung nach 15:00 Uhr aufgegeben wird;

6) muss der Absender die Bestellung vor dem Eintreffen des Betreibers vorbereiten, d.h. prüfen, ob die Sendung keine für die Beförderung verbotenen Güter enthält, deren Liste in diesen Vorschriften angegeben ist, und die Sendung gemäß den auf der Website angegebenen Verpackungsnormen in einen Karton verpacken;

7) muss der Absender am Tag der Abholung auf den Betreiber warten und ihm die Sendung übergeben;

8) kann der Absender den Auftrag am Tag seiner Registrierung stornieren, indem er eine Anfrage an die E-Mail schickt:

9) werden Pakete, die über den Adressendienst verschickt werden, vom Betreiber bei Ankunft in der Filiale geprüft;

10) werden Pakete, die verbotene Güter enthalten, an den Absender zurückgeschickt, während die vom Absender geleistete Zahlung für den Zustelldienst nicht zurückerstattet wird.

4.5.6.    Die Zeit für die Entgegennahme des Pakets durch den Vertreter des Betreibers sollte insgesamt 10 Minuten nicht überschreiten.

4.5.7.    Der Vertreter des Betreibers sollte keine Rechnung ausstellen, wenn diese an der angegebenen Adresse eingeht. Der Kunde erhält die Rechnung per E-Mail. 

4.6. Allgemeine Regeln für die Zustellung von Sendungen

4.6.1. Die Artikel sollen vom Betreiber an die Adresse des Empfängers oder an eine vom Absender angegebene Filiale geliefert werden.

4.6.2. Die Standardfrist für die nationale Lieferung beträgt 1 bis 3 Geschäftstage und für die internationale Lieferung 5 bis 10 Geschäftstage. Es sind keine Lieferzeiten vereinbart. Standard-Lieferzeiten sind unverbindlich und nicht als fest angegebene Lieferzeiten zu betrachten. Wenn Pakete beim Absender gesammelt werden, sind keine verbindlichen Abholzeiten vereinbart.

4.6.3. Die Zustellung von Paketen mit garantierter Zeit ist unter den im Einzelvertrag über die Erbringung von Postdienstleistungen mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen möglich.

4.6.4. Der Absender und der Empfänger können den Versand und somit den Status des Postdienstes über die Website nach Angabe der Versandnummer unter novapost.com nachverfolgen

4.6.5. Bei der Zustellung von internationalen Paketen trägt der Empfänger alle Kosten im Zusammenhang mit der Zollabfertigung und übernimmt auch das Risiko im Zusammenhang mit den Maßnahmen von Zollbehörden und Grenzschutzbeamten in Bezug auf das Paket und seinen Inhalt.

4.6.6. Wenn das Paket gemäß dem Antrag des Absenders Artikel enthält, die nur von Erwachsenen gekauft werden dürfen, kann der Betreiber vom Empfänger die Vorlage eines Dokuments verlangen, das die Volljährigkeit belegt. Im Falle einer Weigerung, das Dokument vorzulegen, kann der Betreiber die Ausgabe der Sendung verweigern. Die Prüfung des Alters des Empfängers des Pakets kann ein zusätzlicher Dienst sein, der gemäß der aktuellen Preisliste der Postdienste zusätzlich bezahlt wird.

4.6.7. Nach dem ersten erfolglosen Versuch, ein Paket an den Empfänger zuzustellen, hat der Betreiber das Recht, das Paket an einen Nachbarn im selben Gebäude zu übergeben, der bereit ist, die Zustellung entgegenzunehmen, und wenn kein solcher Nachbar im selben Gebäude vorhanden oder verfügbar ist, an einen Nachbarn in einem nahe gelegenen Gebäude (das jedoch nicht weiter als 50 m entfernt sein sollte), oder das Paket an die nächstgelegene Filiale zu übergeben. Alternativ dazu hat der Betreiber das Recht, Pakete an eine Filiale zu liefern, unabhängig davon, ob der Empfänger als Nutzer der Filiale registriert ist oder nicht. Die oben beschriebenen alternativen Zustelloptionen gelten jedoch nicht, wenn der Empfänger oder der Absender schriftliche Anweisungen erteilt hat, die solche Zustellungen untersagen.

 Im Falle der Zustellung an eine Filiale wird das Paket sieben Kalendertage lang zur Abholung durch den Empfänger bereitgehalten. Wenn das Paket nicht innerhalb der angegebenen Frist abgeholt wird, wird es an den Absender zurückgeschickt. In allen Fällen einer alternativen Zustellung muss der Empfänger unter Angabe des Namens und der Adresse des betreffenden Nachbarn oder der Filiale darüber informiert werden.

4.7. Genaue Angaben zur Zustellung des Pakets an die Filiale

4.7.1. Um das Paket in der Filiale des Betreibers in Empfang zu nehmen, sollte der Empfänger die Nummer des Pakets/Paketscheins (falls zutreffend) oder die Nummer des Mobiltelefons vorweisen, an das die SMS-Benachrichtigung über die Möglichkeit, das Paket in Empfang zu nehmen, gesendet wurde.

4.7.2. Der Empfänger, der eine natürliche Person ist, sollte seine Identität gegenüber dem Vertreter des Betreibers durch Vorlage eines gültigen Ausweises bestätigen.

4.7.3. Der Versand einer Sendung ohne Bestätigung der Identität des Empfängers ist möglich, wenn der angegebene Wert des Pakets unter €10 000 liegt und der Empfänger die Nummer des Pakets kennt und den Empfangscode angeben kann, der in Form einer SMS-Nachricht an die als Nummer des Empfängers angegebene Nummer gesendet wird.

4.7.4. Um eine Sendung im Wert von €10 000 oder mehr zu erhalten, muss der Empfänger ein Dokument vorlegen, das seine Identität bestätigt, und den Empfangscode angeben, der in Form einer SMS-Nachricht an die als Empfängernummer angegebene Nummer gesendet wird.

4.7.5. Falls das Paket Artikel enthält, deren Inhalt nur an eine volljährige Person übermittelt werden kann, sollte der Empfänger auf Anfrage des Vertreters des Betreibers ein Dokument vorlegen, das sein Alter belegt. Fehlt ein solches Dokument, kann der Vertreter des Betreibers die Zustellung des Pakets verweigern.

4.7.6. Falls das Paket von einer Person entgegengenommen wird, die nicht als Empfänger des Pakets angegeben ist, müssen Sie die Nummer des Pakets angeben und die entsprechende Bevollmächtigung sowie das Dokument vorlegen, das die Person bestätigt, die das Paket entgegennimmt und als bevollmächtigt zum Sammeln des Pakets angegeben ist. Im Falle der Entgegennahme des Pakets, dessen Wert €10 000 nicht übersteigt, ist es möglich, das Paket von einer dem Empfänger nahestehenden Person entgegenzunehmen, wenn ein Dokument vorgelegt wird, das die Verwandtschaft bestätigt.

4.7.7. Die Entgegennahme des Pakets in der Filiale des Betreibers ist während der Geschäftszeiten möglich.

4.8. Genaue Angaben zur Zustellung von Paketen an die angegebene Adresse

4.8.1. Im Falle der Zustellung des Pakets an die Adresse des Empfängers sollte der Empfänger eine SMS-Nachricht auf die vom Absender angegebene Telefonnummer erhalten.

die ihn über das geplante Datum der Zustellung des Pakets informiert. Der Empfänger sollte sicherstellen, dass er selbst oder sein Vertreter bei der Entgegennahme des Pakets zum angegebenen Termin anwesend ist.

4.8.2. Wenn die Zustellung an die Adresse des Empfängers erfolgt, kann das Paket in Abwesenheit des Empfängers oder eines zur Entgegennahme des Pakets bevollmächtigten Familienmitglieds als alternative Zustellungsart an den Nachbarn des Empfängers zugestellt werden, wenn keine Einwände seitens des Empfängers vorliegen, oder es soll vom Betreiber an die Filiale geschickt werden, wo es unter den für diese Zustellungsmethode geltenden Bedingungen entgegengenommen werden kann. Das Paket kann innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung des Empfängers über die Möglichkeit des Empfangs abgeholt werden, danach kann es ohne vorherige Ankündigung an den Absender zurückgeschickt werden.

4.8.3. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, die Person zu überprüfen, die das Paket an der Adresse des Empfängers entgegennimmt. Die Person, die das Paket an der Adresse des Empfängers entgegennimmt, soll das Recht auf den Erhalt des Pakets haben.

4.8.4. Nach Erhalt des Pakets durch den Empfänger, sein Familienmitglied oder eine andere bevollmächtigte Person, kann der Betreiber eine Bestätigung des Empfangs verlangen. In diesem Fall sollte die Weigerung, den Empfang des Pakets zu bestätigen, als Verweigerung der Entgegennahme des Pakets betrachtet werden.

4.8.5. Im Falle der Zustellung des Pakets, für das der Zustelldienst bestellt wurde, nur zu Händen des Empfängers, sollte der Empfänger verpflichtet sein, auf Verlangen des Vertreters des Betreibers ein Dokument vorzulegen, das seine Identität belegt. Fehlt ein solches Dokument, kann der Vertreter des Betreibers die Zustellung des Pakets verweigern.

4.8.6. Bei der Zustellung der Postwurfsendung, deren Inhalt nur an eine volljährige Person ausgehändigt werden darf, soll der Empfänger auf Verlangen des Vertreters des Betreibers ein Dokument vorlegen, das sein Alter bestätigt. Fehlt ein solches Dokument, kann der Vertreter des Betreibers die Zustellung des Pakets verweigern.

4.8.7. Die Zeit der Anwesenheit des Vertreters des Betreibers an der Zustelladresse im Zusammenhang mit der Zustellung des Pakets sollte 10 Minuten nicht überschreiten.

4.8.8. Ein Adressendienst ist möglich, wenn die angegebene Adresse innerhalb einer Entfernung von höchstens 50 m mit dem Auto erreicht werden kann.

4.8.9. Die Zustellung einer Sendung an die angegebene Adresse ist nur für Sendungen mit einem Gewicht von bis zu 30 kg möglich.

4.8.10. Wenn die Sendung nicht zugestellt wurde, wird sie an die nächstgelegene Filiale weitergeleitet.

4.8.11. Wenn der Kostenträger der Empfänger ist, ist die Zustellung an die angegebene Adresse möglich, wenn bei einem Wert der Sendung bis 10 000 € der Versand in bar oder bargeldlos bei einem beliebigen Wert der Sendung gezahlt wird.

4.9. Genaue Angaben zu den Bedingungen für die Zustellung von Paketen in einem Paketschließfach

4.9.1. Die Zustellung von Paketen an das Paketschließfach ist nur an das Paketschließfach auf dem Territorium der Ukraine möglich und wird durch die auf der Website von New Post LLC https://novaposhta.ua/poshtomat/ veröffentlichten Regeln bestimmt.

5. FÜR DIE REGISTRIERUNG ERFORDERLICHE INFORMATIONEN SENDEN 

5.1. Grundlegende Art der Dienstleistung:

                 „Von Adresse zu Adresse“;

                 „Von Filiale zu Filiale“;

                 „Von Adresse zu Filiale“;

                 „Von Filiale zu Paketschließfach“;

                 „Von Filiale zu Adresse“;

                 „Von Adresse zu Paketschließfach“;

5.2. Informationen über den Absender:

5.2.1.    Für juristische Personen und Einzelunternehmer: Name (Registrierungsdaten) / Nachname und Vorname; Adresse / Filiale / Paketschließfach; Mobiltelefonnummer der Kontaktperson; E-Mail;

5.2.2.    Für natürliche Personen: Vor- und Nachname;

Adresse/Abteilung/Paketschließfach; Mobiltelefonnummer; E-Mail;

5.3.  Informationen zur Zustellung.

5.4.  Informationen über den Empfänger:

5.4.1. Für juristische Personen und Einzelunternehmer: Name (Registrierungsdaten) / Nachname, Vorname; Adresse (einschließlich Postleitzahl), Adresse/Abteilung/Paketschließfach für die Zustellung der Sendung; Mobiltelefonnummer der Kontaktperson; E-Mail und Telefonnummer der Kontaktperson;

5.4.2. Für Privatpersonen: Name, Vorname; Adresse (einschließlich Postleitzahl); Adresse/Abteilung/Paketschließfach für die Zustellung der Sendung; Mobiltelefonnummer; E-Mail;

5.5.  Versandinformationen: Stückzahl; tatsächliches Gewicht jedes Artikels in der Sendung sowie Gewicht und Abmessungen der Sendung; angegebener Wert; Beschreibung des Inhalts; HS-Codes.

5.6. Kostenträger für Dienstleistungen.

5.7.  Zahlungsart (bar/bargeldlos).

5.8. Mögliche ausgewählte Zusatzleistungen.

5.9. Andere Informationen, die sich auf die Qualität, Dauer und Kosten der Dienstleistungen auswirken können.

6. UNZUSTELLBARES PAKET 

6.1. Ein Paket, das dem Empfänger nicht zugestellt oder an den Absender zurückgesandt werden kann, weil die Adresse des Absenders fehlt oder unsachgemäß ist (unzustellbares Paket), kann vom Betreiber, der einen Postdienstleistungsvertrag oder einen Vertrag über Vermittlungsleistungen bei der Beförderung abgeschlossen hat, offengelegt werden, um Daten zu erhalten, die seine Zustellung oder Rücksendung an den Absender ermöglichen.

6.2. Ein unzustellbares Paket soll auch dann als unbezahlt oder unter dem fälligen Betrag bezahlt gelten, wenn der Absender sich weigert, die Gebühr für die Rücksendung zu zahlen oder der Empfänger sich weigert, den Zuschlag zu zahlen.

6.3. Ein nicht zugestelltes Paket sollte sofort geöffnet werden.

6.4. Nicht zugestellte Pakete sollten von einer Kommission geöffnet werden, die aus mindestens 3 Personen besteht, die vom Leiter der Organisationsabteilung des Betreibers ernannt werden, der für nicht zugestellte Sendungen zuständig ist.

6.5. Unzustellbare Pakete sollten so geöffnet werden, dass der geringste Schaden an der Sendung gewährleistet ist.

6.6. Nach dem Öffnen eines unzustellbaren Pakets soll die Kommission prüfen, ob der Empfänger oder Absender und deren Adresse auf der Innenseite des Pakets vermerkt sind, und wenn dies nicht der Fall ist, soll die Kommission den Inhalt des Pakets untersuchen.

6.7. Wenn die Kommission die Daten ermittelt, die es erlauben, das Paket nach entsprechender Klammerung und Kennzeichnung auf dem Paket der Öffnung durch die Kommission an den Empfänger zuzustellen oder an den Absender zurückzusenden.

6.8. Wenn die Öffnung des nicht zuzustellenden Artikels eine Zustellung oder Rücksendung an den Absender nicht zulässt oder wenn der Absender die Annahme des zurückgesandten Artikels verweigert:

6.8.1. Die Sendung, aus der das Paket und seine Verpackung bestehen, sollte vom Betreiber frühestens 60 Tage nach dem Öffnen des Pakets in einer Weise vernichtet werden, die eine Wiederherstellung der im Paket und auf der Verpackung enthaltenen Informationen ausschließt;

6.8.2. Art. 4, Art. 5 Abschnitte 1 und 3-5, Art. 6 und Art. 8-11 des Gesetzes vom 20. Februar 2015 über gefundenes Eigentum (Zak. Visnyk 2019, Art. 908) und Art. 187 des

Zivilgesetzbuches vom 23. April 1964 (Zak. Visnyk 2019, Abschnitte 1145 und 1495 und 2020, Abs. 875).

7. ZAHLUNGEN

7.1. Die Gebühren für Postdienstleistungen sollten gemäß der auf der Website veröffentlichten Preisliste für Postdienstleistungen festgelegt werden.

7.2. Die Gebühren für Vermittlungsdienste für Frachtbeförderung sollen gemäß der Preisliste für Vermittlungsdienste für Frachtbeförderung festgelegt werden.

7.3. Die Gebühr für zusätzliche Dienstleistungen sollte gemäß der gültigen Preisliste für Postdienstleistungen und der Preisliste für Frachtvermittlungsdienste festgelegt werden.

7.4. Der Betreiber soll das Recht haben, die Merkmale der Sendung, einschließlich Größe und Gewicht, zu prüfen, um die Richtigkeit der Preisberechnung gemäß der jeweiligen Preisliste festzustellen.

7.5. Die Zahlung für die Dienstleistungen sollte im Voraus erfolgen, wenn der Postdienst oder der Vermittler die Beförderung von Gütern durch den Empfänger der Dienstleistung über die Website bestellt oder wenn er das Paket an der angegebenen Adresse oder in der Filiale abgibt.

8. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT 

8.1. Der Betreiber, der mit dem Absender einen Postdienstleistungsvertrag abgeschlossen hat, soll das Recht auf Verpfändung der Sendungen haben, um Forderungen aus diesem Vertrag zu sichern und angemessene zusätzliche Kosten für die Erbringung des Dienstes, die aus Gründen, die in der Person des Absenders oder des Empfängers liegen, zu decken.

8.2. Das Recht der Verpfändung gilt nicht für den Empfänger und die Mails ist eine öffentliche Behörde.

8.3. Wenn der Empfänger oder Absender sich weigert, die verpfändete Forderung zu erfüllen, sollte der Betreiber, der das Recht auf Verpfändung hat, das Paket durch die Kommission öffnen und mit dem Verkauf seines Inhalts beginnen:

8.3.1.  Unverzüglich bei verderblichen Artikeln

8.3.2. In anderen Fällen 30 Tage ab dem Datum der schriftlichen Benachrichtigung des Empfängers oder des Absenders über die Absicht, den Inhalt des Pakets zu verkaufen – in anderen Fällen.

8.4. Der Erlös aus dem Verkauf des Paketinhalts soll vom Betreiber des Postdienstes auf dessen Kosten an den Absender abgeführt werden, abzüglich der durch das Pfand gesicherten Forderungen.

8.5. Der Betreiber sollte berechtigt sein, vom Absender eine Entschädigung in Höhe des Unterschieds zu verlangen, wenn die durch das Pfand gesicherten Forderungen den Betrag übersteigen, der aus dem Verkauf des Inhalts des Pakets erzielt wurde.

9. ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN 

9.1. Der Betreiber soll die folgenden zusätzlichen Dienste anbieten, die gemäß der Preisliste für Postdienste oder der Preisliste für Frachtvermittlungsdienste zuzahlungspflichtig sind: 

9.1.1. Aufbewahrung bedeutet, dass das Paket 7 Kalendertage lang in der Abteilung und dann 23 Tage lang in den Lagern des Betreibers gelagert wird, mit Ausnahme des Tages der Ankunft in der Abteilung des Empfängers. Innerhalb von 7 Tagen außer dem Tag des Eingangs der Sendung wird die Sendung ohne zusätzliche Kosten aufbewahrt. Für die Aufbewahrung des Pakets von 8 bis 30 Kalendertagen wird die Aufbewahrungsgebühr gemäß den in der Preisliste auf der Website angegebenen Gebühren berechnet. Wenn das Paket nicht innerhalb von 30 Kalendertagen vom Empfänger oder vom Absender abgeholt wird, sollte das Paket als unzustellbar betrachtet werden. Der Betreiber soll das Recht haben, die Kosten für die Lagerung und Beförderung dieses Pakets zu erheben (bei Postsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes).

9.1.2. Das Verpacken besteht darin, das Paket in die am besten geeignete Verpackung zu geben, die dessen sichere Beförderung, Lagerung und Schutz gewährleistet. Die Sendung wird in Paketen aus dem vom Betreiber angebotenen Sortiment verpackt.

9.1.3. Änderung der Adresse – besteht darin, die Zustelladresse des bereits bearbeiteten Pakets innerhalb derselben Stadt oder eines bestimmten Landes zu ändern. Der Empfänger kann sowohl der Absender als auch der Empfänger sein. Der Dienst für eine Sendung kann nur einmal beauftragt werden.

9.1.4. Rücksendung von Paketen – eine Dienstleistung, die in der Rücksendung des Pakets an den Absender auf der Grundlage eines Antrags auf Rücksendung des Pakets besteht.

9.1.5. Versand mit Wahl des Zeitintervalls für die Zustellung – bei der Bestellung durch die Post oder durch den Makler kann der Empfänger das Zeitintervall für die Zustellung angeben.

9.1.6. Verifizierung des Paketempfängers - ein zusätzlicher Dienst, der dem Geschäftskunden zur Verfügung steht und bei dem der Betreiber das Alter des Empfängers bei der Zustellung anhand des Inhalts des Pakets verifiziert, das der Kunde als für den Erwachsenenhandel zulässige Ware deklariert hat.

9.1.7. Kontrolle von Gewicht und Abmessungen der Sendung

10. DIENSTLEISTUNGEN DES BETREIBERS

10.1. Der Betreiber bietet Dienste an, die zusätzlich bezahlt werden können, wenn dies in der Preisliste für Postdienste oder der Preisliste für Vermittlungsdienste angegeben ist.

10.2. „Geschäftskonto“ ist ein Benutzerkonto, auf das über die Website zugegriffen wird und über das der Dienstleistungsempfänger selbständig Adressetiketten und Frachtbriefe erstellen, zusätzliche Dienstleistungen bestellen kann usw.

10.3. „Mobile Anwendung“ soll die Software für den schnellen Zugriff auf die Informationen zur Beförderung von Paketen sein, die auf Smartphones mit Android- und iOS-Betriebssystemen läuft. Mit der mobilen Anwendung können Sie Adressaufkleber und Frachtbriefe in einer bequemen Form erstellen, die nächstgelegene Filiale ausfindig machen, die Kosten für die Sendung berechnen, ihren Standort nachverfolgen und den Kurier zu einem günstigen Zeitpunkt anrufen.

10.4. „Wiedererlangung der Nummer des Paketscheins“ ermöglicht die Benachrichtigung des Empfängers oder Versenders über die Nummer des Pakets, nachdem die Anfrage an den Betreiber der Filiale gesendet und die Identität bestätigt wurde.

10.5. „Sendungsnachverfolgung“ bietet die Möglichkeit, den Standort des Pakets anhand der Paketnummer nachzuverfolgen. Der Dienst kann über die Website oder über eine mobile Anwendung genutzt werden.

10.6. „Überprüfung der Sendung“ gibt dem Empfänger die Möglichkeit, das Paket zu öffnen und den Zustand des Pakets auf äußere Schäden und die Übereinstimmung der Waren mit dem Auftrag am jeweiligen Schalter oder am Lieferort an der angegebenen Adresse in Anwesenheit des Vertreters des Betreibers zu prüfen. Der Betreiber führt keine Überprüfung der Sendung durch, wenn dies im Vertrag mit dem Kunden vorgesehen ist. Die Überprüfung von Sendungen ist untersagt.

a.               Anschluss von Geräten, Medien und Mechanismen, die nicht im Paket enthalten sind (mit Ausnahme von SIM-Karten, Kopfhörern, Batterien, USB-Sticks (um die Fernseher-Matrix auf Defekte zu prüfen)).

b.               Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die im Paket enthalten sind (z.B. Parfümflaschen für Sprühtests, kosmetische Testprodukte).

c.               Verwendung des Inhalts der Sendung mit eigenen Gegenständen des Empfängers, einschließlich Medien (es ist verboten, diese zu verbinden, zu lesen oder zu vervielfältigen).

d.               Verschütten von Kraft- und Schmierstoffen oder anderen Flüssigkeiten in dem Paket, das diese zur Verwendung benötigt.

e.               Einstellung von Kennwörtern für elektronische Geräte, die diese Funktion bieten (Telefone, Tablets, Computer oder Laptops).

f.                Abreißen von Fabrik-, Werbe- und Informationsaufklebern von Paketen und deren Inhalt (mit Ausnahme von Aufklebern, die auf Pakete mit Computer-, Elektronik- und optischen Produkten an deren Ausgabestellen angebracht sind).

g.               Öffnung von verpackten Sendungen, deren erste Öffnung durch eine dieser Methoden erfolgt (nur die äußere Prüfung auf Schäden ist erlaubt):

                 Verschlüsse (mit Schnur genähte Taschen; Metall- oder Papierfüllungen an Dosen, Perforationen am Hals von Deckeln auf Flüssigkeitsbehältern usw.);

                 Thermofolie (mit Ausnahme von Computer-, Elektronik- und optischen Produkten sowie deren Zubehör) — eine Art von Verpackungsfolie, die sich durch die Fähigkeit auszeichnet, unter Temperatureinfluss zu schrumpfen und die Form des Produkts anzunehmen;

                 Blisterverpackung — ein Behälter oder Kasten, der so geprägt ist, dass er die Form und die Abmessungen des Artikels, der darin platziert werden soll, wiederholt oder einen für den Inhalt des Produkts erforderlichen Behälter erstellt, aus hitzebeständigem Kunststoff hergestellt ist und eine harte, bedruckte Metall- oder Kunststoffbeschichtung haben kann.

                 Behälter aus Polyethylen-Laminat sind Behälter, bei denen zwei oder mehr Folienschichten durch hohe Temperaturen, einen Klebstoff oder ein Lösungsmittel miteinander verbunden sind.

h.               Ausbau, mit Ausnahme des Einsetzens der SIM-Karte oder des Akkus, ohne Verwendung von Werkzeugen, die nicht im Lieferumfang enthalten sind.

i.                 Prüfung des Versands außerhalb der Filiale (für Sendungen, die an die Filiale geschickt werden).

j.                 Im Falle einer Zustellung an die angegebene Adresse ist dies ebenfalls verboten:

                 Entfernung des Kartons, in dem die Sendung verpackt ist;

                 Anschluss von tragbaren Geräten an das Stromnetz (es ist erlaubt, das Paket auf äußere Mängel und mechanische Schäden zu prüfen). Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bedingungen soll die Kontrolle der Sendung nicht zurückgegeben werden.

10.7.      „Information“ bedeutet, dass der Empfänger und der Absender über die Zeit des Eintreffens, der Zustellung und der Aufbewahrung des Artikels informiert werden. Der Dienst wird in Form von SMS-Nachrichten (Nachrichten in der mobilen Anwendung), Telefon oder elektronischer Konversation auf der Grundlage dieser Bestimmungen bereitgestellt.

10.8.      „Änderung der Daten“ ermöglicht es dem Absender, die auf dem Adressaufkleber/Transportschein angegebenen Daten ab dem Zeitpunkt der Erstellung zu ändern, bevor das Paket beim Empfänger eingeht. Sie können den Dienst in der Filiale durch einen Anruf beim Kontaktzentrum beauftragen. Der Dienst ist nicht verfügbar für Bestellungen am Tag der Zustellung der Sendung an die Adresse des Empfängers.

11.  REGELN FÜR GEGENSTÄNDE UND STOFFE, DIE NICHT INHALT DER SENDUNG SIND

11.1.  Ein Postversand darf nicht enthalten:

a.               Bargeld, einschließlich Fremdwährung, Wertpapiere, Zahlungskarten und andere Zahlungsmittel;

b.               Artikel kriminellen Ursprungs;

c.               Schuss- und Druckluftwaffen und deren Teile, Munition, Hiebwaffen, Artikel, die Schuss- und Hiebwaffen imitieren, andere speziell für Angriff und Verteidigung ausgelegte Artikel (Pistolen, Bolzen, Sprühdosen mit lähmender Wirkung, Dolche usw.);

d.               Schmuck, Kunstwerke, Artikel von antikem Wert und andere Artikel von besonderem Wert;

e.               Stoffe, wie z.B.: Wasserstoffperoxid, Säuren, hochoktanige, sauerstoffhaltige Schadstoffe (chemische Verbindungen, die dem Benzin hinzugefügt werden) sowie Flüssigkeiten und Stoffe in Verpackungen, die gefährliche Stoffe enthalten, die in den Klassen 1-7 einschließlich gekennzeichnet sind, wie z.B. entzündliche Stoffe, entzündbare und explosive Stoffe, radioaktive Stoffe und andere gefährliche Artikel mit entsprechender Kennzeichnung („explosive Materialien und Stoffe“, „Gase“, „entzündbare Flüssigkeiten“, „selbstentzündliche Stoffe“, „giftige und infektiöse Stoffe“, „oxidierende Stoffe“, „radioaktive Stoffe“, „ätzende und korrosive Stoffe“, „sonstige gefährliche Stoffe und Erzeugnisse“), krebserregende Stoffe und alle Stoffe, die das Menschenleben oder die Gesundheit gefährden können;

f.                Flaschen mit Flüssigkeit oder Gas, einschließlich aller Arten von Feuerlöschern

(außer leere Flaschen ohne Ventil);

g.               Flüssigkeitsbehälter ohne Herstelleretiketten (-aufkleber) mit Informationen über den Namen des Stoffes, seine Eigenschaften und Lagerbedingungen, mit Anzeichen von Zerstörung, Anzeichen von Auslaufen, unangenehmem Geruch, unsachgemäß verpackt; wenn die Flüssigkeit chemische Eigenschaften hat, ist eine entsprechende Kennzeichnung erforderlich;

h.               Leuchtstofflampen und andere quecksilber- oder asbesthaltige Produkte sowie daraus hergestellte Produkte (Rohre, Schiefer usw.);

i.                 Gebrauchte Akkus, auch für Autos, Motorräder, Landmaschinen. Neue Batterien für Autos, Motorräder und Landmaschinen, deren Kontakte mit werkseitigen Kunststoffabdeckungen abgedeckt sind (sowohl mit als auch ohne werkseitige Verpackung), dürfen nur an die folgende Adresse befördert werden.

j.                 Tiere, Insekten, tierische Überreste, unbehandelte Häute, Asche oder menschliche Überreste, menschliche und tierische Organe, Gewebe und Körperflüssigkeiten sowie andere biologisch aktive Gegenstände,

k.               Lebende Pflanzen, insbesondere solche, die besondere Beförderungsbedingungen erfordern;

l.                 Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und deren Teile;

m.             Lebensmittel, die besondere Temperaturbedingungen erfordern oder eine Haltbarkeit von bis zu 5 Tagen haben (das Ablaufdatum ist auf der Verpackung angegeben), gekühlte oder gefrorene Lebensmittel, Milchprodukte, Gemüse und Obst. Die Beförderung anderer Lebensmittel kann zusätzlich für Gebiete eingeschränkt werden, die Einschränkungen oder Anweisungen zu Embargos, Quarantäne usw. unterliegen, wie von den staatlichen Behörden festgelegt.

n.               Arzneimittel und Hygieneprodukte, die besondere Lager- und Beförderungsbedingungen erfordern, Ethylalkohol, immunbiologische Tierarzneimittel.

o.               Insbesondere Betäubungsmittel, Betäubungsmittelstoffe, Cannabis-Stoffe (die nicht zum Verkauf zugelassen sind), psychotrope und psychoaktive Stoffe und ähnliche Stoffe unterliegen gemäß der geltenden Gesetzgebung einer besonderen Kontrolle.

p.               Aromatisierende und geruchsbildende Gegenstände gelten als schmutzig und können anderen Objekten oder der menschlichen oder tierischen Gesundheit Schaden zufügen (einschließlich gekochter Lebensmittel, stark verunreinigter Teile, Artikel in Öl oder anderen ätzenden Substanzen, Bakterien und lebende Viren, giftige Substanzen)

q. Andere Artikel, die nach geltendem Recht verboten sind.

r. Bei internationalen Sendungen Waren, deren Ein- oder Ausfuhr nach den Vorschriften des jeweiligen Versand-, Transit- oder Bestimmungslandes verboten ist oder einer besonderen Genehmigung bedarf;

s. Pakete, deren Versand nach geltendem Sanktionsrecht verboten ist, insbesondere aufgrund des Inhalts, des Empfängers, des Absenders oder aufgrund des Herkunfts- oder Bestimmungslandes. Die Sanktionsgesetzgebung umfasst alle Gesetze, Verordnungen oder Sanktionsmaßnahmen (Handels- und Wirtschaftsbeschränkungen) gegen Länder, Personen/Personengruppen und Unternehmen, einschließlich der von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und den europäischen Mitgliedstaaten verhängten Maßnahmen, insbesondere die Anhänge I der EG-Antiterror-Richtlinien 2580/2001 und 881/2002 oder andere Sanktionsregister in ihrer jeweils gültigen Fassung, sowie Pakete in ein Bestimmungsland, das Einschränkungen des Außenhandels unterliegt (Embargomaßnahmen);

t. Nicht gefährliche und/oder gefährliche Abfälle im Sinne des § 3 Abs.. 1 i.V.m. den Absätzen 2 bis 4 i.V.m. den Anlagen 1 und 2 des § 3 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in der zum Zeitpunkt des Beförderungsauftrages und der Beförderung geltenden Fassung. Dementsprechend sind Abfälle festgelegt als alle ungenutzten Stoffe oder Gegenstände, die nicht wiederverwendet werden können, oder brauchbare Stoffe und Gegenstände, die (wieder)verwendet und wieder eingesetzt werden können, deren sich ihr Besitzer aber entledigt, entledigen will oder entledigen muss.

11.2.    Die Berechnung des unzulässigen Inhalts von Sendungen ist ein beispielhafter und unvollständiger Katalog.

11.3.   Für den Transport zulässig sind folgende Produkte:

a.               Stoffe, die den Gefahrenklassen 8 und 9 zugeordnet sind, mit Ausnahme von Säuren (unabhängig von der Konzentration) und Stoffen, die irgendeine Menge an Säure, Wasserstoffperoxid oder anderen chemischen Verbindungen mit oxidierenden Eigenschaften enthalten;

b.               Chemische Stoffe, die mit den Gefahrenklassen II und III gekennzeichnet sind, in Behältern (Verpackungen) eines zugelassenen Herstellers für die Beförderung von:

                 Farben: in Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 10 Litern (ohne Mengenbegrenzung);

                 Aerosolen und Sprays: Dosen mit Farben, Haushalts-, Bau-, Kosmetik- und Automobilchemikalien mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1000 ml;

                 medizinischen, antiseptischen, desinfizierenden und reinigenden Mitteln mit einem Alkoholgehalt von bis zu 70% in Kunststoff- und Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 10 Litern;

                 Parfümerie- und Kosmetikprodukten mit bis zu 70% Alkoholgehalt in Glas- und Kunststoffverpackungen;

                 alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von bis zu 70% in Glas- und anderen Behältern mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 5 Litern;

                 Automobilölen (Motor, Getriebe) mit einem Fassungsvermögen von höchstens 10 Litern.

                 humanbiologischem Material in Form von Abstrichen (auch aus der Mundhöhle); für Arzneimittel, Antiseptika, Desinfektions- und Reinigungsmittel mit einem Alkoholgehalt von bis zu 70% einschließlich in Kunststoff- und Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 10 Litern.

11.4.      Der Betreiber soll das Recht haben, die Entgegennahme des Pakets zu verweigern, dessen Inhalt die Erbringung von Postdienstleistungen oder die Vermittlung von Waren gemäß den geltenden Vorschriften und Gesetzen ermöglicht.

11.5.      Der Betreiber soll das Recht haben, den Inhalt des Pakets zu kontrollieren, es nicht entgegenzunehmen, es zurückzuschicken und die Dienstleistung zu verweigern, wenn der Verdacht besteht, dass der Inhalt des Pakets unter den in den vorliegenden Bestimmungen und den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften festgelegten Bedingungen unzulässig ist.

11.6.      Die Entgegennahme des Pakets durch den Betreiber bedeutet nicht, dass der Betreiber den Inhalt des Pakets prüft und dass die Leistung des Postdienstes in Bezug auf den spezifischen Inhalt des Pakets zulässig ist. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, den Inhalt des Pakets zu prüfen.

11.7.      Wenn der Betreiber feststellt, dass das Paket Inhalte enthält oder enthalten könnte, die gemäß der geltenden Gesetzgebung strafbar oder für den Handel nicht zugelassen sind, sollte der Betreiber die zuständigen Dienste oder staatlichen Behörden benachrichtigen. 

11.8.      Wenn der Betreiber beschließt, die Erbringung des Postdienstes zu verweigern (einschließlich im Falle der Kündigung des Vertrages, der Beendigung der Erbringung des Dienstes oder der Rücksendung des Pakets), sollte der Betreiber das Recht auf Rücksendung des Pakets auf Kosten des Absenders haben. In begründeten, gesetzlich zulässigen Fällen — das Paket auf Kosten des Absenders zu vernichten oder es den zuständigen staatlichen Diensten oder Behörden zu übergeben.

11.9.      Wenn das Paket vom Betreiber geprüft wird, soll die Prüfung in Anwesenheit des Absenders durchgeführt werden, und wenn dies nicht möglich ist, durch die vom Betreiber gemäß der geltenden Gesetzgebung bestimmten Personen. Das vom Betreiber geprüfte Paket wird mit der eindeutigen Information versehen, dass das Paket geprüft wurde.

11.10.    Entsteht dem Betreiber, seinen Mitarbeitern oder einem Dritten durch den unzulässigen Inhalt der Sendung ein Schaden im Anschluss an die Erbringung des Postdienstes, ist der Absender verpflichtet, diesen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen.

12. ANGEGEBENE VERSANDKOSTEN

12.1. Der angegebene Wert ist der Wert des Pakets, den der Absender im Paketschein angibt. Der angegebene Wert sollte dem tatsächlichen (Markt-)Wert des Pakets entsprechen;

12.2. Zulässige Einschränkungen bei der Durchführung von Postdienstleistungen oder Vermittlungsdienstleistungen mit angegebenem Wert:

a.         Die Sendung, mit angegebenem Wert bis 10.000 (zehntausend) Euro;

b.               Zustellung an ein Paketschließfach in der Ukraine – bis zu einem Betrag in Euro, der den Gegenwert von 10 000  nicht überschreitet.

12.3. Zollabfertigung

Die Zollabfertigung wird wie folgt abgewickelt, sofern auf der Website nichts anderes angegeben ist: Wenn der Service die Zollabfertigung beinhaltet oder wenn der Betreiber es für notwendig oder geeignet hält, übernimmt der Betreiber den Versand und die Abwicklung der Zollformalitäten:

• in eigenem Namen und im Auftrag des Absenders oder des Empfängers (je nach verwendetem Incoterm) im Absenderland und im Lieferland, wie in der indirekten Zollvertretung vorgesehen,

• im Namen und im Auftrag des Absenders oder des Empfängers (je nach verwendetem Incoterm) im Absenderland und im Lieferland, wie in der direkten Zollvertretung vorgesehen.

Der Betreiber ist berechtigt, einen Dritten seiner Wahl zu benennen und sich von diesem vertreten zu lassen.

Der Betreiber erhebt für diese Dienste zusätzliche Gebühren.

Zollzahlungen für unterschiedliche angegebene Werte:

13. BESCHWERDEN

13.1. Bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Durchführung des Post oder Frachtvermittlungsdienstes steht das Recht auf Reklamation zu:

13.1.1 Der Absender;

13.1.2. Der Absender – wenn der Absender auf das Recht auf Anspruch verzichtet oder wenn das Paket dem Empfänger zugestellt wird. 

13.2. Der Absender oder der Empfänger kann bei jeder Filiale des Betreibers sowie auf elektronischem Wege gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Vorschriften eine Beschwerde einreichen.

13.3. Eine Beschwerde kann innerhalb von 12 Monaten nach dem Versanddatum des Pakets eingereicht werden.

13.4. Beschwerden sollten schriftlich, elektronisch oder mündlich bei der Erfassung im Büro des Betreibers eingereicht werden.

13.5. Die Einreichung einer Beschwerde im Wege der elektronischen Kommunikation ist unter der E-Mail-Adresse des Betreibers möglich: support_de@novapost.com.

13.6. Die Einreichung einer Beschwerde im Wege der elektronischen Kommunikation unter Angabe der elektronischen Adresse des Beschwerdeführers bedeutet die Zustimmung zur Zustellung von Schreiben zur Prüfung der Beschwerde im Wege der elektronischen Kommunikation an die vom Beschwerdeführer angegebene elektronische Adresse.

13.7. Die Beschwerde sollte Folgendes enthalten:

a. Vor- und Nachnamen des Absenders oder Empfängers oder den Namen und die Anschrift für die Korrespondenz oder die Adresse des Ortes, an dem sich der Absender oder Empfänger befindet, im Folgenden als Beschwerdeführer bezeichnet;

b. Gegenstand der Beschwerde;

c.               Datum und Ort des Versands der Sendung;

d.               die Nummer des Dokuments, das den Empfang bestätigt, oder die Nummer des Pakets (Paketschein);

e.               Begründung des Anspruchs;

f.                die Höhe der fraglichen Entschädigung — wenn der Anspruchsteller eine Entschädigung verlangt;

g.               Unterschrift des Beschwerdeführers — wenn die Beschwerde schriftlich eingereicht wird;

h.               Datum der Beschwerde;

i.                 Liste der beigefügten Dokumente.

13.8. Beschwerden, die in einer anderen als der elektronischen Form eingereicht werden, sollten Folgendes enthalten:

a.               das Originaldokument, das die Einlieferung der Sendung bestätigt, falls ein solches Dokument vom Betreiber des Postdienstes des Absenders ausgestellt wird – zur Verifizierung;

b.               die Erklärung des Absenders über den Verzicht auf das Recht auf Geltendmachung von Ansprüchen, vorausgesetzt, dass er zugunsten des Empfängers auf jegliche Ansprüche verzichtet;

c.               Verpackung des beschädigten Pakets auf Anforderung des Betreibers;

d.               Erklärung über die Entdeckung des unsichtbaren Verlusts oder Schadens der Sendung mit Anzeichen von Umständen oder Beweisen, die das Vorhandensein von Umständen belegen, die den Anspruch auf Entschädigung voraussetzen;

e.               Anzeichen von Umständen, die den Versand oder die Zustellung bestätigen, und Anzeichen von Beweisen, die diese Tatsache bestätigen;

f.                Dokumente, die die nicht ordnungsgemäße Durchführung des Paketzustelldienstes bestätigen.

13.9.      Beschwerden, die über elektronische Kommunikationsmittel eingereicht werden, sollten Abschriften der oben genannten Dokumente beigefügt werden. Falls es für die ordnungsgemäße Prüfung der Beschwerde erforderlich ist, kann der Betreiber des Postdienstes die Originale dieser Dokumente verlangen.

13.10.   Die Originaldokumente sollen dem Beschwerdeführer auf sein Verlangen jederzeit gegen Quittung zurückgegeben werden. In Ermangelung einer Anforderung sollte der Betreiber sie spätestens nach Abschluss des Verfahrens für die Beschwerde zurückgeben.

13.11.   Entspricht die Beschwerde nicht den in den Vorschriften festgelegten Anforderungen, sollte der Betreiber, sofern er dies für eine ordnungsgemäße Prüfung der Beschwerde für erforderlich hält, den Beschwerdeführer auffordern, die Mängel innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Zustellung der Aufforderung unter Angabe des Umfangs dieses Zusatzes zu beheben. In der Erklärung sollte darauf hingewiesen werden, dass die Nichtbeseitigung von Mängeln innerhalb der gesetzten Frist zur Ablehnung der Beschwerde führen soll. Nach Ablauf der Frist sollte die Beschwerde nicht mehr berücksichtigt werden. Die im vorherigen Satz genannte Frist sollte nicht in die Frist für die Prüfung der Beschwerde einbezogen werden.

13.12.   Der Betreiber sollte ein Beschwerde- und Einspruchsverfahren durchführen — im Falle der Weigerung, die Beschwerde ganz oder teilweise zu bestätigen.

13.13.   Beschwerden über die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Durchführung des Dienstes können eingereicht werden:

a.               für den Verlust oder Schaden des Portos, mit Ausnahme des Portos mit Korrespondenz oder des Portos mit angegebenem Wert — innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum des Versands;

b.               für den Verlust oder Schaden des Kurierpakets innerhalb von 2 Monaten ab dem Datum des Versands des Pakets;

c.               für den Verlust des Pakets – am Tag nach Ablauf der Frist, innerhalb derer das nicht gelieferte Paket als verloren gilt,

d.               für die Verzögerung der Zustellung des Pakets bis zum garantierten Zustellungsdatum, wenn dieses Datum vom Betreiber festgelegt wird – nach diesem Datum.

13.14.   Beschwerden über die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des Postdienstes, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, sollen nicht berücksichtigt werden, worüber der Betreiber den Beschwerdeführer unverzüglich informiert.

13.15.   Eine Beschwerde, die von einer unbefugten Person eingereicht wird, soll als nicht eingereicht gelten. Der Betreiber soll den Beschwerdeführer unverzüglich benachrichtigen und ihn über die Möglichkeit der Einreichung einer Beschwerde durch eine bevollmächtigte Person informieren.

13.16.   Die Abteilung des Betreibers, bei der die Beschwerde eingeht, soll den Eingang der Beschwerde zusammen mit den beigefügten Unterlagen bestätigen, u.a. indem sie die entsprechenden Informationen in die Bestätigung der Versendung des Pakets oder der Postauftrags aufnimmt.

13.17.   Wird die Beschwerde auf elektronischem Wege eingereicht, sollte der Betreiber des Postdienstes unverzüglich eine elektronische Bestätigung über den Eingang der Beschwerde versenden.

13.18.   Der Betreiber des Postdienstes sollte die Beschwerde unverzüglich prüfen und innerhalb von höchstens 30 Tagen nach Eingang der Beschwerde beantworten.

13.19.   Die Antwort auf die Beschwerde enthält:

a.               den Namen des Betreibers und — falls der Betreiber die Abteilung bestimmt, in deren Zuständigkeit die Beschwerden fallen — den Namen dieser Abteilung;

b.               den Bezug auf die Rechtsgrundlage;

c.               die Entscheidung über die Anerkennung oder Ablehnung der Beschwerde im Ganzen oder in Teilen;

im Falle der Gewährung einer Entschädigung — die Höhe der Entschädigung sowie Informationen über die Art und Weise und das Datum der Auszahlung innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Anerkennung der Beschwerde;

d.               den Name, den Vornamen und die Stellung des Mitarbeiters des Betreibers, der bevollmächtigt ist, die Beschwerde zu bearbeiten;

e.               im Falle der Zusendung eine Mitteilung über das Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs und Anzeichen für die Adresse, an die der Rechtsbehelf zu richten ist, sowie eine Information über die Möglichkeit, früher, d.h. vor Erschöpfung des Rechtsbehelfsverfahrens, vor Gericht oder im Rahmen der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten beim Präsidenten Einspruch einzulegen;

f.                sachliche und rechtliche Begründung – im Falle der Weigerung, die Beschwerde ganz oder teilweise zu bestätigen;

g.               Informationen über die Zurückhaltung von Portos, wenn die Beschwerde ein vom Betreiber verzögertes Paket betrifft.

13.20.   Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung der Beschwerde auf dem Postpaket kann sich der Beschwerdeführer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Antwort auf seine Beschwerde an den Betreiber wenden.

13.21.   Im Falle eines Einspruchs gegen die Entscheidung über die Beschwerde bleibt diese nach Ablauf der Frist unberücksichtigt, worüber der Betreiber den Beschwerdeführer unverzüglich benachrichtigt.

13.22.   Der Betreiber sollte die Beschwerde unverzüglich prüfen und den Beschwerdeführer innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Beschwerde über das Ergebnis der Prüfung der Beschwerde informieren.

13.23.   Die Informationen über die Ergebnisse der Prüfung des Widerspruchs sollen Informationen über die Erschöpfung des postalischen Einspruchsverfahrens und über das Recht auf gerichtliche oder außergerichtliche Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten beim Präsidenten. Das Büros für elektronische Kommunikation mitteilen.

13.24.   Reagiert der Betreiber nicht auf die Beschwerde, sollte dies als Annahme der Beschwerde gewertet werden.

14.     HAFTUNG DES BETREIBERS. ENTSCHÄDIGUNG. UNSACHGEMÄSSE DURCHFÜHRUNG ODER NICHTERFÜLLUNG DES POSTDIENSTES

14.1.      Die Regeln für die Haftung des Betreibers bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Dienstes werden durch das Bürgerliche Gesetzbuch, das Postgesetz, das Transportgesetz und die Vorschriften geregelt.

14.2.      Der Betreiber, der mit dem Absender einen Vertrag über die Erbringung von Postkommunikationsdiensten oder Vermittlungsdiensten abgeschlossen hat, sollte nicht für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Durchführung von Postkommunikationsdiensten oder Vermittlungsdiensten haften, wenn die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Durchführung eingetreten ist:

a.               aufgrund von höherer Gewalt;

b.               aus Gründen, die durch den Fehler des Absenders oder des Empfängers und nicht durch den Fehler des Betreibers verursacht wurden;

c.               aufgrund eines Verstoßes des Absenders oder des Empfängers gegen das Postgesetz,

das Transportgesetz oder die Anweisung;

d.               aufgrund der Beschaffenheit der versendeten Waren.

14.3.      Der Betreiber, der sich auf die Gründe bezieht, die die Haftung des Betreibers für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Durchführung von Post- oder Vermittlungsdiensten für die Beförderung von Waren ausschließen, sollte verpflichtet sein, deren Vorliegen nachzuweisen.

14.4.      Die Haftung des Betreibers für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Durchführung von Post- oder Vermittlungsdiensten ist nicht beschränkt und gilt im Allgemeinen für den Fall, dass die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Durchführung:

a.               das Ergebnis einer unerlaubten Handlung ist;

b.               auf einen vorsätzlichen Fehler des Betreibers zurückzuführen ist;

c.               auf grobe Fahrlässigkeit des Betreibers zurückzuführen ist.

14.5.      Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung durch die Post oder den Vermittlungsdienst sollen durch die Entgegennahme des Pakets ohne Reservierung erlöschen. Falls verborgene Mängel vom Empfänger nicht später als 7 Tage nach der Annahme des Pakets gemeldet wurden, kann der Empfänger den diesbezüglichen Anspruch an den Betreiber melden, wenn der Empfänger nachweist, dass die Mängel oder Schäden des Pakets während der Lieferung und vor der Entgegennahme des Pakets aufgetreten sind.

14.6.      Die Benachrichtigung über eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung durch den Post- oder Vermittlungsdienst sollte schriftlich, per E-Mail an (verdeckt) oder mündlich zur Erfassung beim Amt erfolgen.

14.7.      Der Betreiber soll die Mitteilung über die nicht ordnungsgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung durch den Postdienst oder den Vermittlungsdienst unter den für das Verfahren der Beschwerde vorgesehenen Bedingungen berücksichtigen.

14.8.      Für eine nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführte Leistung der Post oder des Vermittlungsdienstes soll folgende Entschädigung gezahlt werden:

a.               für den Verlust, Teilverlust oder Schaden der Postsendung oder des Kurierartikels mit dem angegebenen Wert — in Höhe des vom Absender angegebenen Betrags, der jedoch den angegebenen Wert des Artikels nicht übersteigt,

b.               für den Verlust eines Pakets mit Korrespondenz — in Höhe des Zehnfachen der Servicegebühr, aber nicht weniger als das Fünfzigfache der Gebühr für die Berücksichtigung der empfohlenen Versendung von schriftlicher Korrespondenz, die in der Preisliste des Universaldienstes angegeben ist,

c.               für die verspätete Zustellung der Sendung in Bezug auf die garantierte Lieferzeit — in Höhe von maximal dem doppelten Betrag der Servicegebühr.

14.9.      Bei Nichterbringung des Post- oder Vermittlungsdienstes sollte der Betreiber die für den Post- oder Vermittlungsdienst berechnete Gebühr ungeachtet einer ordnungsgemäßen Entschädigung vollständig zurückerstatten.

14.10.   Die Nichtbereitstellung des Post- oder Vermittlungsdienstes sollte insbesondere als Verlust (einschließlich Verlust oder Beschädigung) des Pakets angesehen werden.

14.11.   Die nicht ordnungsgemäße Durchführung des Postdienstes oder Vermittlungsdienstes soll unter anderem angesehen werden als:

a.               Erbringung von Post- oder Vermittlungsdiensten in einer Weise, die mit dem Postdienst- oder Vermittlungsvertrag, den Vorschriften oder dem geltenden Recht unvereinbar ist;

b.               Versäumnis des Betreibers, die Frist für die Zustellung des Pakets mit dem garantierten Datum einzuhalten;

c.               Schaden am Paket.

14.12. Falls eine Entschädigung als angemessen erachtet wird, soll sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der endgültigen Entscheidung über die Erteilung der Entschädigung an die bevollmächtigte Person auf das von ihr angegebene Bankkonto überwiesen werden.

15. STREITBEILEGUNG. AUSSERGERICHTLICHE BEILEGUNG VON VERBRAUCHERRECHTSSTREITIGKEITEN 

15.1. Bevor ein Anspruch gegen den Betreiber geltend gemacht wird, muss der Dienstbenutzer oder eine andere bevollmächtigte Person das Beschwerdeverfahren aufbrauchen, falls vorhanden.

15.2. Eine zivilrechtliche Streitigkeit zwischen dem Absender oder dem Inserenten und dem Betreiber kann mit einer gütlichen Einigung im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten enden.

15.3. Das Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten wird vom Präsidenten des Büros für elektronische Kommunikation durchgeführt, das in dieser Hinsicht die bevollmächtigte Stelle zur Durchführung von Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten im Sinne des Gesetzes vom 23. September 2016 über die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten ist (Zak. Visnyk, 182).

15.4. Zuständig für die gütliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten ist das dauerhafte Schiedsgericht für den Schutz der Verbraucherrechte, das dem Präsidenten des Büros für elektronische Kommunikation untersteht, und zwar in der durch das Gesetz vom 16. Juli 2004. Telekommunikationsgesetz (Gesetz Herald Nr. 171, Art. 1800), vorgeschriebenen Weise und durch Schlichtungsverfahren gemäß Art. 95 des Postgesetzes.

16. HÖHERE GEWALT

16.1. Im Falle von außergewöhnlichen Umständen höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen (insbesondere Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Vulkanausbruch), Epidemien, staatlichen Einschränkungen (einschließlich der Verhängung des Ausnahmezustands), militärischen Aktionen, Krieg, Aufruhr, Blockade oder anderen Umständen, die nicht vorhersehbar sind und außerhalb der Kontrolle des Betreibers liegen. Wenn der Eintritt solcher Umstände die Sicherheit des Betreibers, des Absenders, des Empfängers oder der an der Durchführung des Postdienstes oder der Vermittlung von Gütern beteiligten Organisationen gefährden kann, oder wenn die Gefahr besteht, dass die Fähigkeit zur Erbringung des Post- oder Vermittlungsdienstes für die Beförderung von Gütern verloren geht, ist der Betreiber berechtigt, den Post- und/oder Vermittlungsdienst für die Beförderung von Gütern für die Dauer dieser Umstände auszusetzen oder zu beschränken.

16.2. Die Aussetzung oder Einschränkung der Erbringung von Post- und/oder Frachtvermittlungsdiensten gemäß Klausel 1 kann für das gesamte Hoheitsgebiet oder einen Teil des Hoheitsgebiets verhängt werden, in dem der Betreiber Post- und/oder Frachtvermittlungsdienste erbringt.

16.3. Die Aussetzung oder Einschränkung der Erbringung der in Klausel 1 genannten Post- oder Vermittlungsdienste soll zum Zeitpunkt der sie verursachenden Umstände ab dem Zeitpunkt der Einführung der Einschränkungen durch den bevollmächtigten staatlichen Körper oder ab dem Zeitpunkt der Ankündigung der Aussetzung oder Einschränkung durch den Betreiber wirksam werden.

16.4. Der Betreiber sollte auf der Website Ankündigungen über die Aussetzung oder Einschränkung der Bereitstellung der Postdienste oder des in Klausel 1 genannten Frachtbeförderungsdienstes veröffentlichen.

16.5. Der Betreiber kann die Dauer der Aussetzung oder Einschränkung der Erbringung der in Klausel 1 dieses Absatzes genannten Post- oder Frachtvermittlungsdienste um bis zu 10 Geschäftstage nach dem Ende der Umstände, die zu ihrer Einführung geführt haben, verlängern, wie auf der Website angekündigt.

16.6. Die in Klausel 1 dieses Absatzes genannte Aussetzung oder Einschränkung der Erbringung von Postdiensten soll die Haftung des Betreibers für nicht zugestellte oder nicht ordnungsgemäß durchgeführte Postdienste ausschließen, soweit diese durch die in Klausel 1 dieses Absatzes genannte Aussetzung oder Einschränkung der Erbringung von Post- oder Vermittlungsdiensten für die Beförderung von Gütern verursacht werden.

16.7. Im Falle von Umständen, die zu einer Aussetzung oder Einschränkung der Erbringung von Post- oder Vermittlungsdiensten für die Beförderung von Gütern gemäß Klausel 1 dieses Absatzes führen, soll der Leistungsempfänger berechtigt sein, Post- oder Vermittlungsdienste für die Beförderung von Gütern in dem von der Aussetzung oder Einschränkung betroffenen Umfang abzulehnen und den Vertrag zu verweigern.

17. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN UND DES POSTGEHEIMNISSES

17.1. Der Betreiber ist der Verwalter personenbezogener Daten von Absendern, Empfängern, Empfängern von Dienstleistungen, einschließlich solcher, die natürliche Personen im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Fluss solcher Daten und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sind.

17.2. Der Betreiber ist nicht der Verfügungsberechtigte über personenbezogene Daten, die in der Post enthalten sein können.

17.3. Der Betreiber stellt genaue Informationen über die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten durch den Betreiber auf der Website ein.

17.4. Der Betreiber und die Personen, die mit ihm bei der Erbringung von Post- oder Frachtvermittlungsdiensten zusammenarbeiten, sind zur Wahrung des Postgeheimnisses unter den in den einschlägigen Bestimmungen festgelegten Bedingungen verpflichtet.

17.5. Das Postgeheimnis soll sich auf Daten von Empfängern, Absendern, Empfängern und anderen Subjekten erstrecken, die Postdienste in Anspruch nehmen, auf Informationen über die Tatsache und die Umstände der Erbringung von Post- oder Frachtvermittlungsdiensten sowie auf Informationen über den Versand.

17.6. Die Verpflichtung zur Wahrung des Postgeheimnisses sollte nicht zeitlich begrenzt sein.

17.7. Ein Verstoß gegen das Postgeheimnis ist u.a. vor:

a.               die Weitergabe oder Verarbeitung von Informationen oder Daten, die dem Postgeheimnis unterliegen;

b.               das Öffnen geschlossener Postsendungen oder das Bekanntwerden ihres Inhalts;

17.8. die Ermöglichung von Handlungen, die eine Verletzung des Postgeheimnisses darstellen, durch unbefugte Personen.

17.9. Es handelt sich nicht um einen Verstoß gegen das Postgeheimnis:

a.               Handlungen, die das Postgeheimnis in den gesetzlich oder im Postvertrag vorgesehenen Fällen verletzen;

b.               die Verwendung von Hinweisen durch den Betreiber des Postdienstes, einschließlich Informationen über die Personen, die seine Postdienste nutzen, und die Art dieser Dienste, wenn diese Daten mit Zustimmung der Personen, auf die sie sich beziehen, veröffentlicht werden.

18. ZUSATZ- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

18.1. Eine aktuelle Version der Vorschriften ist auf der Website und in den Filialen erhältlich.

18.2. Der Betreiber sollte Änderungen der Vorschriften, der Preisliste für Postdienste oder der Preisliste für Vermittlungsdienste auf der Website bekannt geben.

18.3. Die Anlagen zu den Vorschriften sind deren integraler Bestandteil.

18.4. Soweit in den Vorschriften nicht anders geregelt, sollen die Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung, insbesondere des Postgesetzes, des Transportgesetzes, seiner Ausführungsbestimmungen und des Bürgerlichen Gesetzbuches gelten.

18.5. Sollte sich eine Bestimmung der Vorschriften als überholt oder unvereinbar mit geltendem Recht erweisen, so sollen die übrigen Bestimmungen der Vorschriften in Kraft bleiben.