ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von Nova Post DE GmbH vom 25.06.2024
1.ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Weiteren – AGB) regeln die Durchführung der Post- und Speditionsdienstleistungen der Nova Post DE GmbH (im Weiteren – Betreiber) mit dem Sitz in der Charlottenstr. 79-80, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister der Stadt Berlin unter der Registernummer HRB 252212 B.
1.2. Mit der Übergabe des Pakets an den Betreiber bestätigt der Dienstleistungsempfänger, dass er die AGB gelesen hat und mit ihnen einverstanden ist.
1.3. Die aktuelle Version der AGB befindet sich auf der Website des Betreibers unter https://novapost.com/de-de/more/offer.
1.4. Begriffsdefinitionen:
1.4.1. Adresse – ein Hinweis auf den Ort der Zustellung einer Postsendung, der in einer vom Absender angegebenen Postüberweisung angegeben ist, oder ein Verweis auf den Ort ihrer Rücksendung an den Absender;
1.4.2. Empfänger – eine Person, die vom Absender als Empfänger der im Rahmen des Postdienstes übermittelten Sendung angegeben wurde;
1.4.3. Preisliste für Postdienstleistungen – die aktuelle Preisliste des Betreibers für Postdienstleistungen und zusätzliche Dienstleistungen, die nicht Teil der AGB sind.
1.4.4. Preisliste für Speditionsdienste – die Preisliste des Betreibers für die Dienste der Speditions, die nicht Teil der AGB sind;
1.4.5. Geschäftstage – Tage von Montag bis Freitag, außer Samstage, Sonntage und Feiertage;
1.4.6. Adressaufkleber – ein Aufkleber mit den Adressdaten des Empfängers, der vom Kunden bei der Bestellung des Postdienstes erstellt wird und für den Versand bestimmt ist;
1.4.7. Kunde - Geschäftskunde oder Verbraucher.
1.4.8. Geschäftskunde – ein Kunde des Betreibers, der die Dienste des Betreibers im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit nutzt;
1.4.9. Verbraucher – eine natürliche Person, die die Dienste des Betreibers die nicht im Rahmen seiner geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit nutzt;
1.4.10. Absender – eine Person, die einen Postdienstleistungsvertrag mit dem Betreiber abgeschlossen hat;
1.4.11. Filiale – die Einrichtung des Betreibers, in der es möglich ist, Pakete zu versenden und zu empfangen;
1.4.12. Betreiber – das Unternehmen; „Betreiber“ bezeichnet auch eine bevollmächtigte Person, die im Namen des Betreibers handelt;
1.4.13. Postgesetz - Postgesetz vom 22.12.1997 in seiner geänderten Fassung;
1.4.14. Paket – ein Paket mit Anzeichen des Empfängers und der Adresse, das dem Betreiber zur Annahme vorgelegt oder von ihm zur Beförderung und Zustellung an den Empfänger entgegengenommen wird, wobei es sich um ein Postpaket oder einen Frachtversand handelt;
1.4.15. Frachtversand – Versand, der keine Postpakete beinhaltet und mehr als 30 kg wiegt;
1.4.16. Postversand – Versand, welcher ein Postpaket oder eine Briefsendung im Sinne des Postgesetzes beinhaltet;
1.4.17. Postsendungen – ein Postpaket oder eine Briefsendung im Sinne des Postgesetzes;
1.4.18. Allgemeine Geschäftsbedingungen – die vorliegenden Geschäftsbedingungen, welche die Erbringung der Dienstleistungen des Unternehmens regeln;
1.4.19. Unternehmen – Nova Post DE GmbH, mit dem Sitz in der Charlottenstr. 79-80, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister der Stadt Berlin unter der Registernummer HRB 252212 B;
1.4.20. Website des Betreibers, Website – die offizielle Website des Betreibers unter novapost.com;
1.4.21. Postdienstleistungsvertrag – der Vertrag zwischen dem Dienstleistungsempfänger/-absender und dem Betreiber, in dessen Rahmen der Betreiber Postdienstleistungen für den Dienstleistungsempfänger erbringt;
1.4.22. Vermittlungsdienstleistungsvertrag – ein Vertrag zwischen dem Betreiber und einem Dritten über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Organisation von nationalen und internationalen Transportleistungen;
1.4.23. Speditionsvertrag – der Vertrag zwischen dem Empfänger/Absender und dem Betreiber, in dessen Rahmen der Betreiber Speditionsdienste für die Frachtbeförderung erbringt;
1.4.24. Postdienst – Dienstleistung der Zustellung einer Briefsendung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und international;
1.4.25. Postdienste – Postdienste im Sinne des Postgesetzes, die vom Betreiber gemäß der AGB´s erbracht werden;
1.4.26. Adressdienste - Zustellung/Abholung der Postsendungen bei dem Absender/Empfänger.
1.4.27. Spedition – logistische Dienstleistungen zur Organisation der nationalen und internationalen Zustellung und Beförderung von Paketen, mit Ausnahme von Postpaketen, im Sinne des Postgesetzes;
1.4.28. Dienstleistungsempfänger – ein Geschäftskunde oder Verbraucher, der die Dienste des Betreibers in Anspruch nimmt und einen Postdienst oder eine zusätzliche Dienstleistung bestellt;
1.4.29. Nachbar – bezeichnet eine Person, die in angemessener Entfernung (die jedoch nicht weiter als 50m ist) von der Zustelladresse des Empfängers wohnt oder arbeitet und dem Betreiber vom Absender und/oder dem Empfänger als Empfangsbevollmächtigte angezeigt wurde.
2. LISTE DER ANGEBOTENEN POSTDIENSTE
2.1. Der Betreiber bietet die folgenden Postdienste an:
2.1.1. Bearbeitung, Sortierung, Zustellung der Postsendungen, einschließlich von Artikeln mit angegebenem Wert im Sinne des Postgesetzes; der Entgegennahme, Sortierung, Ausgabe von nicht adressierten Vordrucken;
2.1.2. Die Weiterleitung von Postsendungen und nicht adressierten Vordrucken, wenn diese in Verbindung mit mindestens einer der im Punkt 2.1.1. genannten Diensten durchgeführt wird;
2.2. Der Betreiber bietet Dienste an, welche bei der Zustellung einer Postsendung in Deutschland und international in der folgenden Art erfolgt:
2.2.1. Adresse-Adresse – Empfang einer Postsendung an der Adresse des Absenders und dessen Zustellung an die Adresse des Empfängers.
2.2.2. Filiale-Filiale – Empfang einer Postsendung vom Absender in der Filiale in der Stadt des Absenders und Zustellung dieser Postsendung an den Empfänger in die Filiale in der Stadt des Empfängers.
2.2.3. Filiale-Adresse – Empfang einer Postsendung vom Absender in der Filiale des Betreibers in der Stadt des Absenders und deren Zustellung an die Adresse des Empfängers.
2.2.4. Adresse-Filiale – Empfang einer Postsendung vom Absender an der Adresse in der Stadt des Absenders und deren Zustellung an die Filiale in der Stadt, die als Stadt des Empfängers angegeben ist.
2.3. Der Betreiber bietet die folgenden Speditionsdienste für die Frachtbeförderung:
2.3.1. Sammlung, Sortierung, Zustellung von Frachtsendungen, einschließlich solcher mit angegebenem Wert;
2.3.2. Beförderung von Fracht, durch entsprechende Transportunternehmen, Organisation der Beförderung, Vermittlung bei der Beförderung von Fracht.
2.4. Der Betreiber bietet Speditionsdienste für Fracht an, die in der Organisation der Beförderung von Frachtsendungen in Deutschland und international in der folgenden Variante erfolgt:
2.4.1. Adresse-Adresse – Empfang eines Pakets an der Adresse des Absenders und dessen Zustellung an die Adresse des Empfängers.;
2.4.2. Filiale-Filiale – Empfang eines Pakets vom Absender in der Filiale in der Stadt des Absenders und Zustellung dieses Pakets an den Empfänger in die Filiale in der Stadt des Empfängers.
2.4.3. Filiale-Adresse – Empfang eines Pakets vom Absender in der Filiale des Betreibers in der Stadt des Absenders und deren Zustellung an die Adresse des Empfängers.
2.4.4. Adresse-Filiale – Empfang eines Pakets vom Absender an der Adresse in der Stadt des Absenders und deren Zustellung an die Filiale in der Stadt, die als Stadt des Empfängers angegeben ist.
3. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR POSTDIENSTE UND SPEDITIONSDIENSTE FÜR DIE FRACHTBEFÖRDERUNG
3.1. Die Postdienstleistungen werden vom Betreiber für Verbraucher und juristischen Personen erbracht.
3.2. Speditionsdienste werden vom Betreiber für Verbraucher und juristischen Personen erbracht.
3.3. Der Betreiber erbringt seine Dienste zu den auf der Website für diese Art von Diensten angegebenen Termine.
3.4. Der Betreiber erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und international, in den Ländern, Information über welche auf der Website veröffentlicht ist.
3.5. Der Abschluss des Vertrags über Postdienstleistungen erfolgt durch die Entgegennahme des Postpakets durch den Betreiber zur Beförderung und Zustellung. Die Postdienstleistungen sollen gemäß der auf der Website veröffentlichten Preisliste für Postdienstleistungen abgerechnet werden.
3.6. Der Abschluss des Vertrages über die Erbringung der Speditionsdienste erfolgt insbesondere dadurch, dass der Betreiber den Frachtversand entgegennimmt, um dessen Beförderung und Zustellung zu organisieren. Die Erbringung von Speditionsdiensten soll gemäß der auf der Website veröffentlichten Preisliste für Speditionsdienste abgerechnet werden.
3.7. Die Entgegennahme und Zustellung der Postsendungen und Fracht werden an Geschäftstagen durchgeführt.
3.8. Der Vertrag über die Erbringung von Postdienstleistungen, den der Betreiber mit dem Verbraucher via Website abgeschlossen hat, ist ein Fernabsatzvertrag im Sinne des Verbraucherrechts. Der Verbraucher hat das Recht auf Widerruf des abgeschlossenen Postdienstleistungsvertrags innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum seines Abschlusses, es sei denn, er wurde vom Betreiber ausgeführt. Der Verbraucher kann vom Postdienstleistungsvertrag zurücktreten, indem er eine schriftliche Rücktrittserklärung per E-Mail an support_de@novapost.com sendet.
3.9. Der Speditionsvertrag, den der Betreiber mit dem Verbraucher via Website abgeschlossen hat, ist ein Fernabsatzvertrag im Sinne des Verbraucherrechts. Der Verbraucher hat das Recht auf Rücktritt von dem abgeschlossenen Speditionsvertrag innerhalb von 14 Tagen nach dessen Abschluss, wenn er vom Betreiber nicht ausgeführt wurde. Der Verbraucher kann vom Postdienstleistungsvertrag zurücktreten, indem er eine schriftliche Rücktrittserklärung per E-Mail an support_de@novapost.com sendet.
4. EMPFANG UND AUSGABE VON PAKETE. ERBRINGUNG VON POSTDIENSTLEISTUNGEN.
4.1. Allgemeine Regeln für den Versand
4.1.1. Die Postsendung muss vom Absender ordnungsgemäß in einem Karton verpackt werden, um die Sicherheit der Postdienste und die unversehrte Zustellung des Inhalts der Postsendung sicherzustellen. Der Betreiber kann auf Anfrage des Absenders die Postsendung als kostenpflichtige Zusatzleistung verpacken.
4.1.2. Die Art der Verpackung der Postsendung soll den auf der Website veröffentlichten Verpackungsregeln entsprechen.
4.1.3. Die Postsendung muss mit den entsprechenden Adressaufklebern versehen sein.
4.1.4. Pakete, die die im Punkt 4.5.2 genannten zulässigen Gesamtmasse und Gesamtgewicht überschreiten, werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Betreiber zur Beförderung angenommen.
4.1.5. Wenn es notwendig ist, den Wert der Postsendung durch den Absender anzugeben, um den Postdienst durchzuführen, muss dieser Wert dem tatsächlichen Wert des Inhalts des Pakets entsprechen. Der angegebene Wert des Artikels kann den Preis des Postdienstes gemäß der geltenden Preisliste für Postdienste beeinflussen.
4.1.6. Der Absender der Postsendung soll die Adresse des Empfängers oder die Adresse der Filiale angeben, wo die Postsendung zugestellt werden soll. Der Absender ist für die Richtigkeit der dem Betreiber angegebenen Daten verantwortlich.
4.1.7. Der Absender beauftragt den Betreiber über die Website und gibt dabei die Art der Postsendung, die Adress- und Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) des Absenders und des Empfängers sowie die Art und den Ort der Zustellung an.
4.1.8. Nach Erteilung des Auftrags für die Postdienste oder die Speditionsdienste für die Warenbeförderung über die Website, erhält der Dienstleistungsempfänger, falls es sich um einen Geschäftskunden handelt, die Möglichkeit, einen Adressaufkleber zu erstellen, den er deutlich sichtbar auf dem Paket der Sendung anbringen muss.
4.1.9. Der Betreiber fügt dem Frachtversand einen Frachtbrief hinzu, der zum Zeitpunkt des Auftrags erstellt wird.
4.1.10. Jede vom Absender auf der Verpackung des Pakets angebrachte Kennzeichnung sollte den Adressaufkleber nicht verdecken und darf keine gesetzlich verbotenen Inhalte enthalten.
4.1.11. Der Absender bezahlt die Postdienste gemäß der gewählten Art der Dienste und der Preisliste im Voraus, mit Ausnahme der Nachnahme, die zu den in den AGB´s festgelegten Bedingungen gezahlt wird, es sei denn, eine separate zwischen dem Absender und dem Betreiber abgeschlossene Vereinbarung etwas anderes vorsieht.
4.1.12. Der Betreiber lehnt die Aufnahme der Postdienste/Spedition ab oder tritt vom Vertrag zurück, wenn:
a) durch den Inhalt oder die Verpackung der Postsendung/Fracht Schäden für Dritte oder den Betreiber entstehen können;
b) auf der Postsendung/Fracht des Absenders oder in einem sichtbaren Teil des Inhalts Aufschriften, Bilder, Zeichnungen oder andere Symbole vorhanden sind, deren Inhalt gegen das geltende Recht, oder andere Vorschriften verstößt;
c) der Postdienst ganz oder teilweise auf dem Territorium durchgeführt würde, auf dem der Betreiber nicht zur Erbringung dieses Dienstes befugt ist, es sei denn, der Betreiber hat eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die die Erbringung des Postdienstes auf diesem Territorium ermöglicht;
d) die Entgegennahme oder die Beförderung der Postsendung/Fracht durch das geltende Recht verboten ist.
4.1.13. Der Betreiber hat das Recht:
a) den Abschluss des Postdienstleistungs- / Speditionsvertrags abzulehnen, wenn die Postsendung/Fracht nicht die vom Betreiber festgelegten Anforderungen für die Erbringung der Postdienste/Spedition erfüllt;
b) von Postdienstleistungs- / Speditionsvertrag zurückzutreten, wenn das Paket nicht die vom Betreiber festgelegten Anforderungen für die Erbringung der die Postsendung/Fracht erfüllt.
4.1.14. Wenn der Postdienstleistungsvertrag aus den oben genannten Gründen nicht zustande kommt, wird die empfangene Postsendung/Fracht auf Kosten des Absenders an diesen zurückgesandt. Die bezahlte Gebühr für die Postdienste wird nicht erstattet.
4.1.15. Wenn der Speditionsvertrag aus den oben genannten Gründen nicht zustande kommt, wird der angenommene Frachtversand auf Kosten des Absenders an den Absender zurückgesandt. Die für diese Dienstleistung bezahlte Gebühr wird nicht erstattet.
4.1.16. Der Betreiber, der mit dem Absender einen Postdienstleistungsvertrag oder einen Speditionsvertrag abgeschlossen hat, soll das empfangene Paket mit Informationen über den Zahlungseingang für Postdienste oder über andere Art der Bezahlung versehen und seine Identifizierung ermöglichen.
4.1.17. Das Paket, das dem Empfänger nicht zugestellt werden kann, wird von dem Betreiber, der mit dem Absender den Postdienstleistungsvertrag oder den Speditionsvertrag abgeschlossen hat, auf Kosten des Absenders laut der Preisliste für Postdienste oder der Preisliste für Speditionsdienste an den Absender zurückgesandt.
4.1.18. Das zurückgesandte Paket soll dem Absender zu den Bedingungen der Zustellung, gleich wie es an den Empfänger versandt wurde, zugestellt werden.
4.1.19. Falls das Paket nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Benachrichtigung des Absenders über die Rücksendung des Artikels dem Absender zugestellt oder vom Absender abgeholt wird, gilt diese als unzustellbar.
4.1.20. Besteht der begründete Verdacht, dass das Paket andere Pakete oder das Eigentum des Betreibers schädigen kann, kann der Betreiber vom Absender verlangen, das Paket zu öffnen. Falls die Aufforderung zur Öffnung des Pakets nicht möglich oder erfolglos ist, hat der Betreiber das Recht, das Paket auf Kosten des Absenders durch Sicherheitsmaßnahmen zu schützen.
4.1.21. Im Falle eines begründeten Verdachts, dass das Paket Gegenstand einer Straftat ist oder sein Inhalt eine Gefahr für Menschen oder die Umwelt darstellt, soll der Betreiber unverzüglich die zuständigen Behörden benachrichtigen und das Paket bis zu der Prüfung durch diese Behörden aufbewahren und schützen.
4.2. Maße und Gewicht der Postsendung
4.2.1. Der Preis für die Postdienste hängt gemäß der Preisliste für Postdienste auf der Website vom Gewicht und dem Maße der Postsendung ab.
4.2.2. Der Preis für die Speditionsdienste hängt gemäß der Preisliste für Speditionsdienste vom Gewicht und dem Maße des Frachtversands ab.
4.2.3. Es gibt zwei Wege, das Maß der Postsendung zu bestimmen: das tatsächliche Gewicht und das Volumengewicht. Die Kosten für Postdienstleistungen werden gemäß der Preisliste für Postdienstleistungen nach dem höheren Wert – tatsächliches oder Volumengewicht – berechnet.
4.2.4. Das tatsächliche Gewicht wird durch das Wiegen der Postsendung auf der Waage ermittelt.
4.2.5. Das Volumengewicht wird auf der Grundlage der Außenmaße der Postsendung (wobei die Außenmaße bei unregelmäßiger Form gemäß den am weitesten vorstehenden Punkten gemessen werden) nach folgender Formel ermittelt: Volumengewicht [kg] = Länge [cm] x Breite [cm] x Höhe [cm] / 4000.
4.2.6. Es liegen folgenden Abmessungen von Postsendungen vor, von denen die Kosten der Postdienste gemäß der Preisliste für Postdienste abhängen:
4.2.6.1. Ein Paket mit einem Gewicht von 0-2 kg (tatsächliches Gewicht oder Volumengewicht);
4.2.6.2. Ein Paket mit einem Gewicht von 2-10 kg (tatsächliches Gewicht oder Volumengewicht);
4.2.6.3. Ein Paket mit einem Gewicht von 10-30 kg (tatsächliches Gewicht oder Volumengewicht).
4.2.6.4. Dokumente – ein Postpaket mit Postkarten, Papieren oder Unterlagen,
welche nicht mehr als 1 kg wiegen und deren Maße nicht mehr als: Länge
– bis zu 35 cm, Breite – bis zu 25 cm, Höhe – bis zu 2 cm sind.
4.3. Versand
4.3.1. Pakete können vom Betreiber in der Filiale und an der vom Absender angegebenen Adresse entgegengenommen werden.
4.3.2. Der Absender füllt ein Versandformular über die Website aus und bezahlt die Gebühr.
4.3.3. Nach dem Ausfüllen des Formulars soll der Absender, wenn es sich um einen Geschäftskunden handelt, den Adressaufkleber erstellen und ausdrucken, der sichtbar auf dem Paket angebracht werden soll.
4.3.4. Nach dem Ausfüllen des Formulars erhält der Kunde die Paketverfolgungsnummer, mit der er sich über den Status der Post- oder Speditionsdienste informieren kann.
4.3.5. Beim Empfang des Pakets prüft der Betreiber die Vollständigkeit der Adressdaten und den Zahlungseingang der Gebühr.
4.3.6. Stellt der Betreiber das Fehlen des korrekten Adressaufklebers, unvollständige Adressdaten oder eine unsachgemäße Verpackung des Pakets fest, hat der Betreiber das Recht, die Entgegennahme des Pakets zu verweigern.
4.3.7. Der Empfang des Pakets durch den Betreiber bedeutet nicht, dass der Inhalt des Pakets geprüft wurde und dieser nicht gegen die Vorschriften des geltenden Rechts versößt.
4.3.8. Pakete in Form von Verpackungen aus Wellpappe, die durch Stretchfolie und Klebeband miteinander verbunden sind, werden nur in Filialen angenommen.
4.3.9. Der Absender soll ein ordnungsgemäßes, in einem Karton verpacktes Paket bereitstellen. Andernfalls soll der Absender den zusätzlichen Dienst 'Verpackung' nutzen.
4.3.10. Wenn der Verdacht besteht, dass ein Paket durch diese AGB’s oder durch das geltende Recht zur Transport verbotene Güter enthält (Sendungen in Boxen, Kisten, Paketen, eingewickelt in undurchsichtige Folie oder andere Verpackungsmaterialien, die den Inhalt verdecken, ohne Kennzeichnung, jegliche Identifizierung, Sendungen mit einem unangenehmen Geruch usw.), hat der Betreiber das Recht, zu verlangen, dass das Paket geprüft und deren Inhalt kontrolliert wird.
4.3.11. Im Falle der Verweigerung oder der Entdeckung laut Punkt 4.3.10 verbotener Inhalte des Pakets hat der Betreiber das Recht auf Verweigerung der Post- oder Speditionsdienste für das Paket.
4.3.12. Der Absender stellt Informationen zur Verfügung, um den Versand gemäß der AGB’s abzuwickeln.
4.4. Detaillierte Bedingungen zum Versand der Postsendung aus der Filiale
4.4.1. Der Absender ist verpflichtet, dem Empfänger die Sendungsnummer und das Zustellungsdatum mitzuteilen sowie ihm diese AGB’s aufzuklären.
4.4.2. Es werden folgende Kategorien von Kunden in der Filiale ohne Warteschlange bedient:
✓ Senioren;
✓ Menschen mit Behinderungen
✓ Erwachsene in Begleitung von Kindern unter 3 Jahren;
✓ schwangere Frauen;
✓ Kombattanten (bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises).
4.5. Allgemeine Bedingungen der Adressdienste.
4.5.1. Postsendungen, die der Betreiber an die vom Absender angegebene Adresse verschickt, dürfen pro Sendung das Gesamtgewicht von 30 kg und die Gesamtlänge einschließlich der Verpackung 120 cm nicht überschreiten.
4.5.2. Der Dienstleistungsempfänger muss dem Betreiber das Erreichen des als Empfängeradresse angegebenen Ortes ermöglichen, sowie das Auto in der Nähe der angegebenen Empfängeradresse (für Pakete mit einem Gewicht von mehr als 30 kg) in einer Entfernung von nicht mehr als 50 Metern abzustellen.
4.5.3. Der Absender soll gemäß den Bestimmungen dieser AGB’s die Pakete verpacken und die informationelle Unterstützung leisten.
4.5.4. Bei der Abholung der Postsendung von der Adresse des Absenders:
1) der Absender kann einen Auftrag zur Abholung von seiner Adresse erteilen, indem er das Online-Formular auf der Website ausfüllt;
2) Adressdienste werden nur gegen Vorauszahlung erbracht;
3) der Absender kann mehrere Postsendungen von seiner Adresse versenden. Für jede Postsendung soll einen separaten Auftrag erstellt werden;
4) Postsendungen, die von der Adresse des Absenders aus versendet werden, dürfen pro Sendung das Gesamtgewicht von 30 kg und die Gesamtlänge einschließlich der Verpackung 120 cm nicht überschreiten;
5) die Abholung vom Betreiber erfolgt am nächsten Geschäftstag, sofern die Bestellung vor 15:00 Uhr des laufenden Tages aufgegeben wurde, oder am zweiten Geschäftstag, falls die Bestellung nach 15:00 Uhr des laufenden Tages aufgegeben wurde;
6) der Absender muss die Postsendung vor der Abholung durch den Betreiber vorbereiten, d.h. prüfen, ob eine Postsendung durch diese AGB’s oder durch das geltende Recht zur Transport verbotene Güter enthält und die Postsendung gemäß den auf der Website angegebenen Verpackungsnormen in einen Karton verpacken;
7) der Absender muss am Tag der Abholung auf den Betreiber warten und ihm die Postsendung übergeben;
8) der Absender kann den Auftrag am Tag seiner Erteilung stornieren, in dem er eine Anfrage an folgende E-Mail Adresse sendet:
9) Postsendungen, die durch diese AGB’s oder durch das geltende Recht zum Transport verbotene Güter enthalten, werden an den Absender zurückgeschickt. Die vom Absender geleistete Gebühr wird nicht zurückerstattet.
4.5.5. Die Zeit für die Entgegennahme der Postsendung durch den Betreiber sollte insgesamt 10 Minuten nicht überschreiten.
4.5.6. Der Betreiber stellt keine Rechnung bei der Abholung der Postsendung aus. Der Kunde erhält die Rechnung per E-Mail.
4.6. Allgemeine Regeln für die Zustellung der Postsendungen
4.6.1. Die Postsendungen sollen vom Betreiber an die Adresse des Empfängers oder an eine vom Absender angegebene Filiale geliefert werden.
4.6.2. Die Standard-Lieferzeit für die nationale Lieferung beträgt 1 bis 3 Geschäftstage und für die internationale Lieferung 5 bis 10 Geschäftstage. Es sind keine Lieferzeiten vereinbart. Standard-Lieferzeiten sind unverbindlich und nicht als fest angegebene Lieferzeiten zu betrachten. Falls Postsendungen beim Absender abgeholt werden, sind keine verbindlichen Abholzeiten vereinbart.
4.6.3. Die Zustellung von Paketen mit garantierter Lieferzeit ist unter den im individuellen Postdienstleistungsvertrag mit dem Kunden vereinbarten Bedingungen möglich.
4.6.4. Der Absender und der Empfänger können den Versand und somit den Status der Postdienste über die Website nach Angabe der Sendungsnummer unter novapost.com nachverfolgen.
4.6.5. Bei der Zustellung von internationalen Postsendungen trägt der Empfänger alle Kosten im Zusammenhang mit der Zollabfertigung und übernimmt auch das Risiko im Zusammenhang mit den Maßnahmen von Zollbehörden und Grenzschutzbeamten in Bezug auf die Postsendung und seinen Inhalt.
4.6.6. Wenn die Postsendung gemäß den Auftragsdaten des Absenders Artikel enthält, die nur von Erwachsenen gekauft werden dürfen, kann der Betreiber vom Empfänger die Vorlage eines Dokuments verlangen, das die Volljährigkeit belegt. Im Falle einer Weigerung, das Dokument vorzulegen, kann der Betreiber die Ausgabe der Sendung verweigern. Die Prüfung des Alters vom Empfänger kann ein zusätzlicher Dienst sein, der gemäß der aktuellen Preisliste der Postdienste zusätzlich bezahlt wird.
4.6.7. Nach dem ersten erfolglosen Versuch, eine Postsendung an den Empfänger zuzustellen, hat der Betreiber das Recht, die Postsendung an einen Nachbarn im selben Gebäude zu übergeben, der bereit ist, die Zustellung entgegenzunehmen. Wenn kein solcher Nachbar im selben Gebäude vorhanden oder verfügbar ist, hat der Betreiber das Recht, an einen Nachbarn in einem nahe gelegenen Gebäude (das jedoch nicht weiter als 50 m entfernt ist), oder die Postsendung an die nächstgelegene Filiale zuzustellen. Alternativ dazu hat der Betreiber das Recht, die Postsendungen an eine Filiale zu liefern. Die oben beschriebenen alternativen Zustelloptionen gelten jedoch nicht, wenn der Empfänger oder der Absender schriftliche Anweisungen erteilt hat, die solche Zustellungen untersagen.
Im Falle der Zustellung an eine Filiale wird die Postsendung sieben Kalendertage lang zur Abholung durch den Empfänger aufbewahrt. Wenn die Postsendung nicht innerhalb der angegebenen Frist abgeholt wird, wird sie an den Absender zurückgeschickt. In allen Fällen einer alternativen Zustellung muss der Empfänger unter Angabe des Namens und der Adresse des betreffenden Nachbarn oder der Filiale darüber informiert werden.
4.7. Allgemeine Regeln für die Zustellung der Postsendung in die Filiale
4.7.1. Um die Postsendung in der Filiale des Betreibers abzuholen, sollte der Empfänger die Nummer des Pakets/Paketscheins (falls zutreffend) oder die Nummer des Mobiltelefons angeben, an welche die SMS-Benachrichtigung über die Möglichkeit, die Postsendung abzuholen, gesendet wurde.
4.7.2. Der Empfänger, der eine natürliche Person ist, soll seine Identität gegenüber dem Betreiber durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises bestätigen.
4.7.3. Die Herausgabe der Postsendung ohne Prüfung der Identität des Empfängers ist möglich, wenn der angegebene Wert der Postsendung unter €10.000 liegt und der Empfänger die Sendungsnummer kennt und den Empfangscode angeben kann, der in Form einer SMS-Nachricht an die als Nummer des Empfängers angegebene Nummer gesendet wird.
4.7.4. Um eine Sendung im Wert von €10.000 oder mehr zu erhalten, muss der Empfänger ein Dokument vorlegen, das seine Identität bestätigt, und den Empfangscode angeben, der in Form einer SMS-Nachricht an die als Empfängernummer angegebene Nummer gesendet wird.
4.7.5. Falls die Postsendung Artikel enthält, deren Inhalt nur an eine volljährige Person herausgegeben werden kann, sollte der Empfänger auf Anfrage des Betreibers ein Dokument vorlegen, das sein Alter belegt. Fehlt ein solches Dokument, kann der Vertreter des Betreibers die Herausgabe der Postsendung verweigern.
4.7.6. Falls die Postsendung von einer Person entgegengenommen wird, die nicht als Empfänger der Postsendung angegeben ist, muss sie die Sendungsnummer angeben, die entsprechende Bevollmächtigung nachweisen und ihren Lichtbildausweis vorlegen. Im Falle der Entgegennahme der Postsendung, deren Wert €10.000 nicht übersteigt, ist es möglich, die Postsendung an die dem Empfänger verwandte Person herauszugeben, wenn ein Dokument vorgelegt wird, das die Verwandtschaft bestätigt.
4.7.7. Die Abholung der Postsendung in der Filiale des Betreibers ist während der Öffnungszeiten möglich.
4.8. Allgemeine Regeln für die Zustellung der Postsendungen an die Adresse
4.8.1. Im Falle der Zustellung des Pakets an die Adresse erhält der Empfänger eine SMS-Nachricht auf die vom Absender angegebene Telefonnummer, die ihn über das geplante Datum der Zustellung der Postsendung informiert. Der Empfänger sollte sicherstellen, dass er selbst oder sein Vertreter bei der Entgegennahme des Pakets zum angegebenen Termin anwesend ist.
4.8.2. Wenn die Zustellung an die Adresse des Empfängers erfolgt, kann die Postsendung bei der Abwesenheit des Empfängers oder eines zur Entgegennahme der Postsendung bevollmächtigten Familienmitglieds an den Nachbarn des Empfängers zugestellt werden, wenn keine Einwände seitens des Empfängers vorliegen, oder es soll vom Betreiber an die Filiale geschickt werden, wo sie unter den für diese Zustellmethode geltenden Bedingungen entgegengenommen wird kann. Die Postsendung kann innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Benachrichtigung des Empfängers über die Zustellung in die Filiale abgeholt werden, danach kann sie ohne vorherige Ankündigung an den Absender zurückgeschickt werden.
4.8.3. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, die Person zu überprüfen, die die Postsendung an der Adresse des Empfängers entgegennimmt. Die Person, die die Postsendung an der Adresse des Empfängers entgegennimmt, soll das Recht auf den Erhalt der Postsendung haben.
4.8.4. Nach Erhalt der Postsendung durch den Empfänger, sein Familienmitglied oder eine andere bevollmächtigte Person, kann der Betreiber eine Bestätigung des Empfangs verlangen. In diesem Fall sollte die Weigerung, den Empfang der Postsendung zu bestätigen, als Verweigerung der Entgegennahme der Postsendung betrachtet werden.
4.8.5. Im Falle der Zustellung der Postsendung dem Empfänger eigenhändig, ist der Empfänger verpflichtet, auf Verlangen des Betreibers sich mit einem Lichtbildausweis auszuweisen. Fehlt ein solcher Ausweis, kann der Betreiber die Zustellung der Postsendung verweigern.
4.8.6. Bei der Zustellung der Postsendung, deren Inhalt nur an eine volljährige Person ausgehändigt werden darf, soll der Empfänger auf Verlangen des Betreibers ein Dokument vorlegen, das sein Alter bestätigt. Fehlt ein solches Dokument, kann der Betreiber die Zustellung der Postsendung verweigern.
4.8.7. Die Zeit der Anwesenheit des Betreibers an der Adresse bei der Zustellung der Postsendung sollte 10 Minuten nicht überschreiten.
4.8.8. Die Zustellung an die Adresse ist möglich, wenn die angegebene Adresse mit dem Auto erreichbar ist und das Auto nicht weiter als 50 m von der Adresse geparkt werden kann.
4.8.9. Die Zustellung einer Postsendung an die Adresse ist nur für Postsendungen mit einem Gewicht von nicht mehr als 30 kg möglich.
4.8.10. Wenn die Postsendung nicht zugestellt wurde, wird sie an die nächstgelegene Filiale transportiert.
4.8.11. Die Zustellung der Postsendung an die Adresse ist möglich, wenn der Empfänger der Kostenträger ist und der angegebene Wert der Postsendung nicht mehr als €10 000 beträgt. Im Falle einer bargeldlosen Zahlung der Gebühr werden die Postsendungen von dem beliebigen Wert an die Adresse zugestellt.
4.9. Allgemeine Regeln für die Zustellung der Postsendungen an die Paketschließfächer
4.9.1. Die Zustellung von Paketen an das Paketschließfach ist nur an das Paketschließfach auf dem Territorium der Ukraine möglich und wird durch die auf der Website von New Post LLC https://novaposhta.ua/poshtomat/ veröffentlichten AGB´s bestimmt.
5. Informationen, die für den Erhalt der Postdienste notwendig sind
5.1. Zustellungsart:
✓ «Von der Adresse zur Adresse»;
✓ «Von der Filiale zur Filiale»;
✓ «Von der Adresse zur Filiale»;
✓ «Von der Filiale zum Paketschließfach»;
✓ «Von der Filiale zur Adresse»;
✓ «Von der Adresse zum Paketschließfach»;
5.2. Informationen über den Absender:
5.2.1. Für juristische Personen und Einzelunternehmer: Name (Registrierungsdaten) / Nachname und Vorname; Adresse / Filiale / Paketschließfach; Mobiltelefonnummer der Kontaktperson; E-Mail;
5.2.2. Für natürliche Personen: Vor- und Nachname; Adresse / Filiale / Paketschließfach; Mobiltelefonnummer; E-Mail;
5.3. Die Stadt der Zustellung.
5.4. Informationen über den Empfänger:
5.4.1. Für juristische Personen und Einzelunternehmer: Name (Registrierungsdaten) / Nachname, Vorname; Adresse (einschließlich Postleitzahl), Adresse/Abteilung/Paketschließfach für die Zustellung der Postsendung; E-Mail und Telefonnummer der Kontaktperson;
5.4.2. Für Privatpersonen: Name, Vorname; Adresse (einschließlich Postleitzahl); Adresse/Abteilung/Paketschließfach für die Zustellung der Postsendung; Mobiltelefonnummer; E-Mail;
5.5. Informationen über die Postsendung: Stückzahl; tatsächliches Gewicht jedes Artikels in der Postsendung sowie Gewicht und Abmessungen der Postsendung; angegebener Wert; Beschreibung des Inhalts.
5.6. Kostenträger für Postdienste.
5.7. Zahlungsart (bar/bargeldlos).
5.8. Mögliche Zusatzleistungen.
5.9. Andere Informationen, die die Qualität, die Dauer und die Kosten der Dienstleistungen beeinflussen können.
6. UNZUSTELLBARE POSTSENDUNG
6.1. Eine Postsendung, das dem Empfänger nicht zugestellt oder an den Absender zurückgesandt werden kann, weil die Adresse des Absenders fehlt oder falsch ist (unzustellbare Postsendung), kann vom Betreiber, der einen Postdienstleistungsvertrag oder einen Speditionsvertrag bei der Beförderung abgeschlossen hat, geöffnet werden, um Daten zu erhalten, die seine Zustellung oder Rücksendung an den Absender ermöglichen.
6.2. Eine unzustellbare Postsendung soll auch dann als unbezahlt oder nicht vollständig bezahlt gelten, wenn der Absender sich weigert, die Gebühr für die Rücksendung zu zahlen oder der Empfänger sich weigert, die Zuzahlung zu zahlen.
6.3. Eine unzustellbare Postsendung soll sofort geöffnet werden.
6.4. Unzustellbare Postsendungen sollen von einer Kommission geöffnet werden, die aus mindestens 3 Personen besteht, die vom Leiter der Abteilung, die für nicht zugestellte Sendungen zuständig ist, ernannt werden.
6.5. Unzustellbare Postsendungen sollen mit dem geringsten Schaden für die Postsendung geöffnet werden.
6.6. Nach dem Öffnen einer unzustellbaren Postsendung soll die Kommission prüfen, ob die Empfänger- oder Absenderdaten und deren Adresse auf der Innenseite der Postsendung vermerkt sind. Andernfalls prüft die Kommission den Inhalt des Pakets.
6.7. Falls die Kommission die Daten ermittelt, die es ermöglichen, die Postsendung nach entsprechender Verpackung und Kennzeichnung über die Öffnung durch die Kommission an den Empfänger zuzustellen oder an den Absender zurückzusenden, wird die Postsendung dem Empfänger zugestellt oder dem Absender zurückgesandt.
6.8. Wenn die Öffnung einer unzustellbaren Postsendung eine Zustellung an den Empfänger oder Rücksendung an den Absender nicht ermöglicht oder wenn der Absender die Annahme der Postsendung verweigert wird die Postsendung vom Betreiber frühestens 60 Tage nach dem Öffnen der Postsendung in einer Weise vernichtet, die eine Wiederherstellung der im Paket und auf der Verpackung enthaltenen Informationen ausschließt.
7. ZAHLUNGEN
7.1. Die Gebühren für Postdienste werden gemäß der auf der Website veröffentlichten Preisliste für Postdienstleistungen festgelegt.
7.2. Die Gebühren für Speditionsdienstleistungen werden gemäß der Preisliste für Speditionsdienste festgelegt.
7.3. Die Gebühr für zusätzliche Dienstleistungen wird gemäß der gültigen Preisliste für Postdienstleistungen und der Preisliste für Speditionsdienste festgelegt.
7.4. Der Betreiber hat das Recht, die Merkmale der Postsendung einschließlich Größe und Gewicht zu prüfen, um die Richtigkeit der Preisberechnung gemäß der jeweiligen Preisliste festzustellen.
7.5. Die Zahlung für die Dienstleistungen soll im Voraus erfolgen, wenn die Postdienste oder die Speditionsdienste durch den Dienstleistungsempfänger über die Website bestellt werden, oder bei dem Empfang der Postsendung an der angegebenen Adresse, oder bei der Abgabe in der Filiale.
8. PFANDRECHT
8.1. Der Betreiber, der mit dem Absender einen Postdienstleistungsvertrag abgeschlossen hat, hat das Pfandrecht der Postsendungen, um Forderungen aus diesem Vertrag zu sichern und angemessene zusätzliche Kosten für die Erbringung der Dienste, die vom Absender oder des Empfänger verursacht waren, zu decken.
8.2. Das Pfandrecht wird nicht auf den Empfänger angewendet, falls dieser eine öffentliche Stelle ist.
8.3. Wenn der Empfänger oder Absender sich weigert, die verpfändete Forderung zu erfüllen, soll der Betreiber, der das Pfandrecht hat, die Postsendung mit der Kommission zu öffnen und mit dem Verkauf ihres Inhalts beginnen:
8.3.1. Unverzüglich – bei verderblichen Artikeln;
8.3.2. 30 Tage ab dem Datum der schriftlichen Benachrichtigung des Empfängers oder des Absenders über die Absicht, den Inhalt der Postsendung zu verkaufen – in anderen Fällen.
8.4. Der Erlös aus dem Verkauf des Inhalts soll vom Betreiber auf dessen Kosten an den Absender abgeführt werden, abzüglich der durch das Pfand gesicherten Forderungen.
8.5. Der Betreiber ist berechtigt, vom Absender eine Entschädigung in Höhe des Unterschieds zu verlangen, wenn die durch das Pfand gesicherten Forderungen den Betrag übersteigen, der aus dem Verkauf des Inhalts des Pakets erzielt wurde.
9. ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN
9.1. Der Betreiber bietet die folgenden zusätzlichen kostenpflichtige Dienstleistungen gemäß der Preisliste für Postdienstleistungen oder der Preisliste für Speditionsdienste an:
9.1.1. Lagerung bedeutet, dass das Paket 7 Kalendertage lang in der Filiale und dann 23 Tage lang in den Lagern des Betreibers gelagert wird, mit Ausnahme des Tages der Ankunft in der Filiale des Empfängers. Innerhalb von 7 Tagen außer dem Tag des Ankunft des Pakets wird das Paket ohne zusätzliche Kosten gelagert. Für die Lagerung des Pakets von 8 bis 30 Kalendertagen wird die Lagerungsgebühr gemäß den in der Preisliste auf der Website angegebenen Gebühren berechnet. Wenn das Paket nicht innerhalb von 30 Kalendertagen vom Empfänger oder vom Absender abgeholt wird, wird das Paket als unzustellbar betrachtet. Der Betreiber hat das Recht, die Kosten für die Lagerung und Beförderung dieses Pakets erstatten zu lassen (bei Postsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes).
9.1.2. Das Verpacken – die Postsendung in die am besten geeignete Verpackung verpacken, die deren sichere Beförderung, Lagerung und Schutz gewährleistet. Die Postsendung wird in das Verpackungsmaterial aus dem vom Betreiber angebotenen Sortiment verpackt.
9.1.3. Änderung der Adresse – die Zustelladresse der bereits bearbeiteten Postsendung innerhalb derselben Stadt oder eines bestimmten Landes wird geändert. Der Besteller kann sowohl der Absender als auch der Empfänger sein. Der Dienst für eine Sendung kann nur einmal bestellt werden.
9.1.4. Rücksendung der Postsendung – die Rücksendung der Postsendung an den Absender auf Antrag auf Rücksendung.
9.1.5. Versand mit Wahl des Zeitfensters der Zustellung – bei der Bestellung der Postdienste oder der Speditionsdienste kann der Empfänger das Zeitfensters für die Zustellung angeben.
9.1.6. Verifizierung des Empfängers - Prüfung des Alters des Empfängers bei der Zustellung durch den Betreiber, falls der vom Absender deklarierte Inhalt der Postsendung nur zur Aushändigung an Volljährige zulässig ist. Diese zusätzliche Dienstleistung steht nur den Geschäftskunden zur Verfügung.
9.1.7. Kontrolle von Gewicht und Abmessungen der Sendung.
10. DIENSTLEISTUNGEN DES BETREIBERS
10.1. Der Betreiber bietet Dienste an, die zusätzlich bezahlt werden können, wenn dies in der Preisliste für Postdienstleistungen oder der Preisliste für Speditionsdienste angegeben ist.
10.2. Das “Geschäftskonto” ist ein Benutzerkonto, auf das über die Website zugegriffen wird und über das der Dienstleistungsempfänger selbständig Adressetiketten und Frachtbriefe erstellen, zusätzliche Dienstleistungen bestellen kann usw.
10.3. „Mobile Anwendung“ ist die Software für den schnellen Zugriff auf die Informationen zur Beförderung von Paketen, die auf Smartphones mit Android- und iOS-Betriebssystemen läuft. Mit der mobilen Anwendung kann man Adressaufkleber und Frachtbriefe in einer bequemen Form erstellen, die nächstgelegene Filiale finden, die Kosten für die Postsendung berechnen, ihren Standort nachverfolgen und einen Kurier zu einem bestimmten Zeitpunkt bestellen.
10.4. „Wiederherstellung der Sendungsnummer“ ermöglicht die Benachrichtigung des Empfängers oder Absenders über die Sendungsnummer, nachdem die Anfrage an den Betreiber der Filiale gesendet und die Identität bestätigt wurde.
10.5. „Sendungsnachverfolgung“ bietet die Möglichkeit, den Standort der Postsendung anhand der Sendungsnummer nachzuverfolgen. Der Dienst kann über die Website oder über eine mobile Anwendung genutzt werden.
10.6. „Überprüfung der Sendung“ gibt dem Empfänger die Möglichkeit, die Postsendung zu öffnen und den Zustand der Postsendung auf äußere Schäden und die Übereinstimmung des Inhalts mit der Bestellung bei einem Dritten am jeweiligen Schalter oder an der angegebenen Adresse in Anwesenheit des Betreibers zu prüfen. Die Dienstleistung wird nicht angeboten, wenn dies im Vertrag mit dem Absender nicht vorgesehen ist. Bei der Überprüfung von Sendungen ist untersagt:
a. Verbindungsgeräten, Medien und Mechanismen, die nicht in der Postsendung enthalten sind, zu verwenden (mit Ausnahme von SIM-Karten, Kopfhörern, Batterien, USB-Sticks (um die Fernseher-Matrix auf Defekte zu prüfen)).
b. Verwendung der in der Postsendung enthaltenen Verbrauchsmaterialien (z. B, Parfümflaschen für Sprühtests, kosmetische Testprodukte).
c. Verwendung des Inhalts der Postsendung mit persönlichen Gegenständen des Empfängers, einschließlich Medien (es ist verboten, diese zu verbinden, zu lesen oder zu vervielfältigen).
d. Verschütten von Kraft- und Schmierstoffen oder anderen Flüssigkeiten der Postsendung, welche diese zum Funktionieren benötigt.
e. Einstellung von Kennwörtern für elektronische Geräte, die diese Funktion bieten (Telefone, Tablets, Computer oder Laptops).
f. Abreißen von Fabrik-, Werbe- und Informationsaufklebern von der Postsendung und deren Inhalt (mit Ausnahme von Aufklebern, die auf Pakete mit Computer-, Elektronik- und optischen Produkten an deren Stellen zur Öffnung angebracht sind).
g. Öffnung von verpackten Postsendungen, deren erste Öffnung durch eine dieser Methoden erfolgt (nur die äußere Prüfung auf Schäden ist erlaubt):
✓ Verschlüsse (mit Schnur genähte Taschen; Metall- oder Papierverschlüsse an Dosen, Perforationen am Hals von Deckeln auf Flüssigkeitsbehältern usw.);
✓ Thermofolie (mit Ausnahme von Computer-, Elektronik- und optischen Produkten sowie deren Zubehör) — eine Art von Verpackungsfolie, die sich unter Temperatureinfluss schrumpft und die Form des Produkts annimmt;
✓ Blisterverpackung — ein Behälter oder Kasten, der so geprägt ist, dass er die Form und die Abmessungen des Artikels, der sich befindet wiederholt oder einen für den Inhalt des Produkts erforderlichen Behälter erstellt, aus hitzebeständigem Kunststoff hergestellt ist und eine harte, bedruckte Metall- oder Kunststoffbeschichtung haben kann.
✓ Behälter aus Polyethylen-Laminat – Behälter, bei denen zwei oder mehr Folienschichten durch hohe Temperaturen, einen Klebstoff oder ein Lösungsmittel miteinander verbunden sind.
h. Ausbau, mit Ausnahme des Ausbaus zum Einsetzen der SIM-Karte oder des Akkus, ohne Verwendung von Werkzeugen, die nicht im Lieferumfang des Geräts enthalten sind.
i. Überprüfung der Postsendung außerhalb der Filiale (für Sendungen, die an die Filiale geschickt werden).
j. Bei der Zustellung an die angegebene Adresse ist ebenfalls verboten:
✓ Entfernung des Kartons, in dem die Postsendung verpackt ist;
✓ Anschluss von Klein- oder Haushaltsgeräten an das Stromnetz (es ist erlaubt, das Paket auf äußere Mängel und mechanische Schäden zu prüfen). Im Falle eines Verstoßes gegen diese Überprüfungsregeln, wird die Sendung nicht zurückgesandt.
10.7. „Information“ bedeutet, dass der Empfänger und der Absender über die Zeit des Eintreffens, der Zustellung und der Aufbewahrung der Postsendung informiert werden. Der Dienst wird in Form von SMS-Nachrichten (Nachrichten in der mobilen Anwendung), Telefonanrufen oder elektronischer Konversation gemäß diesen AGBs erbracht.
10.8. „Änderung der Daten“ ermöglicht es dem Absender, die auf dem Adressaufkleber/Frachtbrief angegebenen Daten ab dem Zeitpunkt der Erstellung zu ändern, bevor die Postsendung bei dem Empfänger eingeht. Man kann den Dienst in der Filiale durch einen Anruf beim Kontaktzentrum bestellen. Der Dienst ist nicht verfügbar für Bestellungen am Tag der Zustellung der Sendung an die Adresse des Empfängers.
11. REGELN FÜR GEGENSTÄNDE UND STOFFE DIE ZUM VERSAND VERBOTEN SIND
11.1. Die Postsendung darf nicht enthalten:
a. Bargeld, einschließlich Fremdwährung, Wertpapiere, Zahlungskarten und andere Zahlungsmittel;
b. Artikel kriminellen Ursprungs;
c. Schuss- und Druckluftwaffen und deren Teile, Munition, Hiebwaffen, Artikel, die Schuss- und Hiebwaffen imitieren, andere speziell für Angriff und Verteidigung ausgelegte Artikel (Pistolen, Bolzen, Sprühdosen mit lähmender Wirkung, Dolche usw.);
d. Schmuck, Kunstwerke, Antiquität und andere Artikel von besonderem Wert;
e. Stoffe, wie z.B.: Wasserstoffperoxid, Säuren, hochoktanige, sauerstoffhaltige Schadstoffe (chemische Verbindungen, die dem Benzin hinzugefügt werden) sowie Flüssigkeiten und Stoffe in Verpackungen, die gefährliche Stoffe enthalten, die in den Klassen 1-7 einschließlich gekennzeichnet sind, wie z.B. entzündliche Stoffe, entzündbare und explosive Stoffe, radioaktive Stoffe und andere gefährliche Stoffe mit entsprechender Kennzeichnung („explosive Materialien und Stoffe“, „Gase“, „entzündbare Flüssigkeiten“, „selbstentzündliche Stoffe“, „giftige und infektiöse Stoffe“, „oxidierende Stoffe“, „radioaktive Stoffe“, „ätzende und korrosive Stoffe“, „sonstige gefährliche Stoffe und Erzeugnisse“), krebserregende Stoffe und alle Stoffe, die das Menschenleben oder die Gesundheit gefährden können;
f. Flaschen mit Flüssigkeit oder Gas, einschließlich aller Arten von Feuerlöschern (außer leeren Flaschen ohne Ventil);
g. Flüssigkeitsbehälter ohne Herstelleretiketten (-aufkleber) mit Informationen über den Namen des Stoffes, seine Eigenschaften und Lagerbedingungen, mit Anzeichen von Beschädigungen, Anzeichen von Leck, unangenehmen Geruch, unsachgemäß verpackt; bei den Flüssigkeit mit chemischen Eigenschaften ist eine entsprechende Kennzeichnung erforderlich;
h. Leuchtstofflampen und andere quecksilber- oder asbesthaltige Produkte sowie daraus hergestellte Produkte (Rohre, Schiefer usw.);
i. Gebrauchte Akkus, auch für Autos, Motorräder, Landmaschinen. Neue Batterien für Autos, Motorräder und Landmaschinen, deren Kontakte mit werkseitigen Kunststoffabdeckungen abgedeckt sind (sowohl mit als auch ohne werkseitige Verpackung), dürfen nur an die Adresse geliefert werden.
j. Tiere, Insekten, tierische Überreste, unbearbeitete Felle/Pelze/Leder, Asche oder menschliche Überreste, menschliche und tierische Organe, Gewebe und Körperflüssigkeiten sowie andere biologisch aktive Gegenstände,
k. Lebende Pflanzen, insbesondere solche, die besondere Beförderungsbedingungen erfordern;
l. Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und deren Teile;
m. Lebensmittel, die besondere Temperaturbedingungen erfordern oder eine Haltbarkeit von bis zu 5 Tagen haben (das Ablaufdatum ist auf der Verpackung angegeben), gekühlte oder gefrorene Lebensmittel, Milchprodukte, Gemüse und Obst. Die Beförderung anderer Lebensmittel kann zusätzlich für Gebiete eingeschränkt werden, die Einschränkungen oder Anweisungen zu Embargos, Quarantäne usw. unterliegen, welche von den entsprechenden Behörden festgelegt sind.
n. Arzneimittel und Hygieneprodukte, die besondere Lager- und Beförderungsbedingungen erfordern, Ethylalkohol, immunbiologische Tierarzneimittel.
o. Betäubungsmittel und deren Stoffe, Cannabis-Stoffe (die nicht zum Verkauf zugelassen sind), psychotrope und psychoaktive Stoffe und ähnliche Stoffe unterliegen gemäß der geltenden Gesetzgebung einer besonderen Kontrolle.
p. Aromatisierende und geruchsbildende Gegenstände, die schmutzig sind und anderen Objekten oder der menschlichen oder tierischen Gesundheit schaden können (einschließlich gekochte Speisen, stark verunreinigter Teile, Artikel in Öl oder anderen ätzenden Substanzen, Bakterien oder lebende Viren, giftige Substanzen)
q. Andere Artikel, die nach geltendem Recht verboten sind.
r. Bei internationalem Versand Waren, deren Ein- oder Ausfuhr nach den Vorschriften des jeweiligen Versand-, Transit- oder Bestimmungslandes verboten ist oder einer besonderen Genehmigung bedarf;
s. Pakete, deren Versand nach geltendem Sanktionsrecht verboten ist, insbesondere aufgrund des Inhalts, des Empfängers, des Absenders oder aufgrund des Herkunfts- oder Bestimmungslandes. Das Sanktionsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen oder Sanktionsmaßnahmen (Handels- und Wirtschaftsbeschränkungen) gegen Länder, Personen/Personengruppen und Unternehmen, einschließlich der von den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und den europäischen Mitgliedstaaten verhängten Maßnahmen, insbesondere laut Anhängen I der EG-Antiterror-Richtlinien 2580/2001 und 881/2002 oder andere Sanktionslisten in ihrer jeweils gültigen Fassung, sowie Pakete in ein Bestimmungsland, das Einschränkungen des Außenhandels unterliegt (Embargomaßnahmen);
t. Nicht gefährliche und/oder gefährliche Stoffe im Sinne des § 3 Abs. 1 i.V.m. den Absätzen 2 bis 4 i.V.m. den Anlagen 1 und 2 des § 3 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in der zum Zeitpunkt des Beförderungsauftrages und der Beförderung geltenden Fassung. Dementsprechend sind Stoffe festgelegt als alle ungenutzten Stoffe oder Gegenstände, die nicht wiederverwendet werden können, oder brauchbare Stoffe und Gegenstände, die (wieder) verwendet und wieder eingesetzt werden können, deren sich ihr Besitzer aber entledigt, entledigen will oder entledigen muss.
11.2. Die aufgeführte Liste der zum Versand verbotenen Gegenstände und Stoffe ist ein beispielhafter und unvollständiger Katalog.
11.3. Folgende Stoffe sind für die Beförderung zugelassen:
a. Stoffe, die den Gefahrenklassen 8 und 9 zugeordnet sind, mit Ausnahme von Säuren (unabhängig von der Konzentration) und Stoffen, die irgendeine Menge an Säure, Wasserstoffperoxid oder anderen chemischen Verbindungen mit oxidierenden Eigenschaften enthalten ;
b. Chemische Stoffe der Gefahrenklassen 2 und 3 in werkseitigen Behältern (Verpackungen):
✓ Farben: in Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 10 Litern (ohne Mengenbegrenzung);
✓ Aerosolen und Sprays: Dosen mit Farben, Haushalts-, Bau-, Kosmetik- und Automobilchemie mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1000 ml;
✓ medizinischen, antiseptischen, desinfizierenden und reinigenden Mitteln mit einem Alkoholgehalt von bis zu 70% in Kunststoff- und Metallbehältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 10 Litern;
✓ Parfümerie- und Kosmetikprodukten mit bis zu 70% Alkoholgehalt in Glas- und Kunststoffverpackungen;
✓ alkoholischen Getränken mit einem Alkoholgehalt von bis zu 70% in Glas- und anderen Behältern mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 5 Litern;
✓ Ölen (Motor, Getriebe) mit einem Fassungsvermögen von höchstens 10 Litern;
✓ biologischem Material in Form von Abstrichen (auch aus der Mundhöhle).
11.4. Der Betreiber hat das Recht, die Annahme der Postsendung zu verweigern, dessen Inhalt zur Beförderung gemäß den geltenden AGBs und Gesetzen erlaubt ist.
11.5. Der Betreiber hat das Recht, den Inhalt der Postsendung zu kontrollieren, sie nicht entgegenzunehmen, sie zurückzuschicken und die Dienstleistung zu verweigern, falls der Verdacht besteht, dass der Inhalt der Postsendung unter den in den vorliegenden AGBs und den geltenden Recht festgelegten Bedingungen zur Beförderung verboten ist.
11.6. Die Annahme der Postsendung durch den Betreiber bedeutet nicht, dass der Betreiber den Inhalt der Postsendung prüft und dass der Inhalt der Postsendung zur Beförderung erlaubt ist. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, den Inhalt der Postsendung zu prüfen.
11.7. Wenn der Betreiber feststellt, dass die Postsendung Inhalte enthält oder enthalten könnte, die nach dem geltenden Recht strafbar oder für den Handel nicht zugelassen sind, benachrichtigt der Betreiber die zuständigen Behörden.
11.8. Wenn der Betreiber beschließt, die Erbringung der Postdienste zu verweigern (einschließlich im Falle der Kündigung des Vertrages, der Beendigung der Erbringung der Dienste oder der Rücksendung der Postsendung), hat der Betreiber das Recht auf Rücksendung der Postsendung auf Kosten des Absenders. In begründeten, gesetzlich zulässigen Fällen — die Postsendung auf Kosten des Absenders zu vernichten oder sie den zuständigen Behörden zu übergeben.
11.9. Wenn das Paket vom Betreiber geprüft wird, soll die Prüfung in Anwesenheit des Absenders durchgeführt werden, und wenn dies nicht möglich ist, durch die vom Betreiber gemäß den AGBs bestimmten Personen. Die vom Betreiber geprüfte Postsendung wird mit der eindeutigen Information versehen, dass die Postsendung geprüft wurde.
11.10. Entsteht dem Betreiber, seinen Mitarbeitern oder einem Dritten durch den unzulässigen Inhalt der Postsendung ein Schaden im Anschluss an die Erbringung der Postdienste, ist der Absender verpflichtet, diesen Schaden in vollem Umfang zu ersetzen.
12. ANGEGEBENER WERT DER POSTSENDUNG
12.1. Der angegebene Wert ist der Wert der Postsendung, den der Absender im Paketschein angibt. Der angegebene Wert sollte dem tatsächlichen (Markt-)Wert der Postsendung entsprechen;
12.2. Einschränkungen bei der Durchführung von Postdienste oder Speditionsdienstleistungen mit angegebenem Wert:
a. Die Postsendung, mit angegebenem Wert bis 10.000 (zehntausend) Euro;
b. Zustellung an ein Paketschließfach in der Ukraine – bis zu einem Betrag in Euro, der den Gegenwert von 10 000 UAH nicht überschreitet.
12.3. Zollabfertigung
Die Zollabfertigung wird wie folgt abgewickelt, sofern auf der Website nichts anderes angegeben ist: Wenn der Service die Zollabfertigung beinhaltet oder wenn der Betreiber es für notwendig oder geeignet hält, übernimmt der Betreiber den Versand und die Abwicklung der Zollformalitäten:
• in eigenem Namen und im Auftrag des Absenders oder des Empfängers (je nach verwendetem Incoterm) im Absenderland und im Lieferland, wie in der indirekten Zollvertretung vorgesehen,
• im Namen und im Auftrag des Absenders oder des Empfängers (je nach verwendetem Incoterm) im Absenderland und im Lieferland, wie in der direkten Zollvertretung vorgesehen.
Der Betreiber ist berechtigt, einen Dritten seiner Wahl zu benennen und sich von diesem vertreten zu lassen.
Der Betreiber erhebt für diese Dienste zusätzliche Gebühren.
Zollgebühren für unterschiedliche angegebene Werte:
https://novapost.com/de-de/international/receive-from-ukrainehttps://novapost.com/de-de/international/receive-from-ukraine
https://novapost.com/de-de/international/send-to-ukraine-parcel
13. BESCHWERDEN
13.1. Bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Durchführung des Postdienste oder Speditionsdienste steht das Recht auf Reklamation zu:
13.1.1 Der Absender;
13.1.2. Der Empfänger – wenn der Absender auf sein Beschwerderecht verzichtet oder wenn die Postsendung dem Empfänger zugestellt wird.
13.2. Der Absender oder der Empfänger kann in jeder Filiale des Betreibers sowie auf elektronischem Wege gemäß den vorliegenden AGB´s eine Beschwerde einreichen.
13.3. Eine Beschwerde kann innerhalb von 12 Monaten nach dem Versanddatum der Postsendung eingereicht werden.
13.4. Beschwerden sollen schriftlich, elektronisch oder mündlich zum Protokoll in der Filiale des Betreibers eingereicht werden.
13.5. Die Einreichung einer Beschwerde im Wege der elektronischen Kommunikation ist unter der E-Mail-Adresse des Betreibers möglich: support_de@novapost.com.
13.6. Die Einreichung einer Beschwerde im Wege der elektronischen Kommunikation unter Angabe der elektronischen Adresse des Beschwerdeführers bedeutet die Zustimmung zur Zustellung von Schreiben zur Prüfung der Beschwerde im Wege der elektronischen Kommunikation an die vom Beschwerdeführer angegebene elektronische Adresse.
13.7. Die Beschwerde sollte Folgendes enthalten:
a. Vor- und Nachnamen des Absenders oder Empfängers oder den Namen und die Anschrift für die Korrespondenz oder die Adresse des Ortes, an dem sich der Absender oder Empfänger befindet, im Folgenden als Beschwerdeführer bezeichnet;
b. Gegenstand der Beschwerde;
c. Datum und Ort des Versands der Postsendung;
d. die Nummer des Dokuments, das den Empfang bestätigt, oder die Sendungsnummer (Paketschein);
e. Beschwerdebegründung;
f. die Höhe der Entschädigung — falls der Anspruchsteller eine Entschädigung beansprucht;
g. Unterschrift des Beschwerdeführers — wenn die Beschwerde schriftlich eingereicht wird;
h. Datum der Beschwerde;
i. Liste der beigefügten Dokumente.
13.8. Beschwerden, die in einer anderen als der elektronischen Form eingereicht werden, sollen Folgendes enthalten:
a. zur Verifizierung – das Originaldokument, das die Einlieferung der Postsendung bestätigt, falls ein solches Dokument vom Betreiber der Postdienste des Absenders ausgestellt wurde;
b. die Erklärung des Absenders über den Verzicht auf sein Beschwerderecht,falls er zugunsten des Empfängers auf jegliche Ansprüche verzichtet;
c. die Verpackung der beschädigten Postsendung – auf Anforderung des Betreibers;
d. die Erklärung über die Entdeckung der unsichtbaren Verlusts oder Schadens der Postsendung mit der Beschreibung von Umständen oder Beweisen, die den Anspruch auf Entschädigung begründen;
e. Angaben zu den Umständen, die den Versand oder die Zustellung bestätigen unter Angabe entsprechender Beweise;
f. Dokumente, die die nicht ordnungsgemäße Durchführung der Postdienste bestätigen.
13.9. den Beschwerden, die auf elektronischem Wege eingereicht werden, sollen Kopien der oben genannten Dokumente beigefügt werden. Falls es für die ordnungsgemäße Prüfung der Beschwerde erforderlich ist, kann der Betreiber der Postdienste die Originale dieser Dokumente verlangen.
13.10. Die Originaldokumente sollen dem Beschwerdeführer auf sein Verlangen jederzeit gegen Quittung zurückgegeben werden. In Ermangelung einer Anforderung soll der Betreiber sie spätestens nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens dem Beschwerdeführer zurückgeben.
13.11. Entspricht die Beschwerde nicht den in den AGB´s festgelegten Anforderungen, soll der Betreiber, sofern er dies für eine ordnungsgemäße Prüfung der Beschwerde für erforderlich hält, den Beschwerdeführer auffordern, die Mängel innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum der Zustellung der Aufforderung unter Angabe der zu beseitigenden Mängel zu beheben. In der Aufforderung sollte darauf hingewiesen werden, dass die Nichtbeseitigung von Mängeln innerhalb der gesetzten Frist zur Ablehnung der Beschwerde führen wird. Nach der Fristablauf wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die genannte Frist wird nicht auf die Frist der Prüfung der Beschwerde angerechnet.
13.12. Der Betreiber soll ein Einspruchs- oder Berufungsverfahren im Falle der vollständigen oder teilweisen Ablehnung der Beschwerde durchführen.
13.13. Beschwerden über die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Durchführung der Postdienste können eingereicht werden:
a. für den Verlust oder Schaden an der Postsendung, mit Ausnahme der Postsendung mit Korrespondenz oder der Postsendung mit angegebenem Wert — innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum des Versands;
b. für den Verlust oder Schaden bei Frachtversand innerhalb von 2 Monaten ab dem Datum des Versands der Sendung;
c. für den Verlust der Postsendung – am Tag nach Ablauf der Frist, innerhalb derer die Postsendung als nicht zugestellt gilt,
d. für die Verzögerung der Zustellung des Pakets bis zum garantierten Zustellungsdatum, wenn dieses Datum vom Betreiber festgelegt wird – nach diesem Datum.
13.14. Beschwerden über die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Postdienste, die nach Ablauf der Frist eingereicht werden, werden abgelehnt, worüber der Betreiber den Beschwerdeführer unverzüglich informiert.
13.15. Eine von einer unbefugten Person eingereichte Beschwerde gilt als nicht eingereicht. Der Betreiber soll den Beschwerdeführer unverzüglich benachrichtigen und ihn über die Möglichkeit der Einreichung einer Beschwerde durch eine befugte Person informieren.
13.16. Der Betreiber soll bei dem Eingang der Beschwerde den Eingang der Beschwerde und der beigefügten Unterlagen bestätigen.
13.17. Wird die Beschwerde auf elektronischem Wege eingereicht, soll der Betreiber unverzüglich eine elektronische Bestätigung über den Eingang der Beschwerde versenden.
13.18. Der Betreiber prüft die Beschwerde unverzüglich und antwortet innerhalb von höchstens 30 Tagen nach Eingang der Beschwerde.
13.19. Die Antwort auf die Beschwerde enthält:
a. den Namen des Betreibers und — falls der Betreiber die Abteilung bestimmt, in deren Zuständigkeit sich die Bearbeitung der Beschwerden befindet — den Namen dieser Abteilung;
b. den Bezug auf die Rechtsgrundlage;
c. die Entscheidung über die Abhilfe oder Ablehnung der Beschwerde im Ganzen oder in Teilen;
d. im Falle der Gewährung einer Entschädigung — die Höhe der Entschädigung sowie Informationen über die Art und Weise und das Datum der Auszahlung innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Abhilfe der Beschwerde;
e. den Name, den Vornamen und die Stellung des Mitarbeiters des Betreibers, der befugt ist, die Beschwerde zu bearbeiten;
f. sachliche und rechtliche Begründung – im Falle der Ablehnung der Beschwerde ganz oder teilweise;
g. Informationen über die Verspätung von Paketen, wenn die Beschwerde ein vom Betreiber verspätetes Paket betrifft.
13.20. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung der Beschwerde kann der Beschwerdeführer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Antwort auf seine Beschwerde bei dem Betreiber Einspruch einlegen.
13.21. Bei dem verspäteten Einspruch gegen die Entscheidung über die Beschwerde bleibt der Einspruch nach Ablauf der Frist zurückgewiesen, worüber der Betreiber den Beschwerdeführer unverzüglich benachrichtigt.
13.22. Der Betreiber sollte den Einspruch unverzüglich prüfen und den Einspruchsführer innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Einspruchs über die Entscheidung informieren.
13.23. Die Entscheidung soll Informationen über die Erschöpfung des außergerichtlichen Einspruchsverfahrens und über das Recht auf gerichtliche oder außergerichtliche Beilegung bei der Verbraucherzentrale enthalten.
13.24. Reagiert der Betreiber nicht auf die Beschwerde, sollte diese als anerkannt gelten.
14. HAFTUNG DES BETREIBERS. ENTSCHÄDIGUNG. UNSACHGEMÄßE DURCHFÜHRUNG ODER NICHTERFÜLLUNG DER POSTDIENSTE
14.1. Die Regeln für die Haftung des Betreibers bei Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßer Erfüllung des Dienstes werden durch das Bürgerliche Gesetzbuch, das Postgesetz, das Transportgesetz und die AGB´s geregelt.
14.2. Der Betreiber, der mit dem Absender einen Vertrag über die Erbringung von Postdiensten oder Speditionsdiensten abgeschlossen hat, sollte nicht für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Durchführung von Postdiensten oder Speditionsdiensten haften, wenn die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Durchführung durch:
a. aufgrund der höheren Gewalt,
b. aufgrund des Fehler des Absenders oder des Empfängers und nicht des Betreibers,
c. aufgrund eines Verstoßes des Absenders oder des Empfängers gegen das geltende Recht oder AGB´s,
d. aufgrund der Beschaffenheit der versendeten Waren
verursacht wird.
14.3. Der Betreiber, der sich auf die Gründe bezieht, die die Haftung des Betreibers für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Durchführung von Post- oder Speditionsdiensten ausschließen, trägt den Beweislast.
14.4. Die Haftung des Betreibers für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Durchführung von Post- oder Speditionsdiensten in folgenden Fällen unbeschränkt
a. eines Vergehens oder eines Straftates;
b. im Falle eines vorsätzlichen Fehlers;
c. im Falle der groben Fahrlässigkeit des Betreibers.
14.5. Ansprüche wegen nicht ordnungsgemäßer Durchführung der Post- oder Speditionsdienste werden durch die beschwerdefreie Entgegennahme des Pakets erloschen. Im Falle der verdeckten Mängel, sollen diese vom Empfänger nicht später als 7 Tage nach der Annahme der Postsendung gemeldet werden. Der Empfänger soll nachweisen, dass Mängel oder Schäden an der Postsendung während der Lieferung und vor der Entgegennahme der Postsendung aufgetreten sind.
14.6. Die Meldungen über eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung der Post- oder Speditionsdienste sollen schriftlich, per E-Mail an support_de@novapost.com oder mündlich zum Protokoll in der Filiale erfolgen.
14.7. Der Betreiber soll die Meldung über die nicht ordnungsgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung der Post- oder Speditionsdienste nach dem Beschwerdeverfahren aus Punkt 13 dieser AGB´s bearbeiten.
14.8. Für eine nicht ordnungsgemäße oder Nichterfüllung der Post- oder Speditionsdienste soll folgende Entschädigung gezahlt werden:
a. für den Verlust, Teilverlust oder Schaden der Postsendung oder beim Frachtversand mit dem angegebenen Wert — in Höhe des vom Absender angegebenen Schadens, jedoch nicht höher als der angegebene Wert der Sendung,
b. für den Verlust eines Pakets mit Korrespondenz — in Höhe des Zehnfachen der Servicegebühr.
c. für die verspätete Zustellung der Sendung mit der garantierten Lieferzeit — in Höhe von maximal dem doppelten Betrag der Servicegebühr.
14.9. Bei Nichterbringung der Post- oder Speditionsdienste soll der Betreiber die für den Post- oder Speditionsdienste entrichtete Gebühr ungeachtet einer ordnungsgemäßen Entschädigung vollständig zurückerstatten.
14.10. Die Nichterbringung der Post- oder Speditionsdienste soll als Verlust (auch bei Verlust oder Beschädigung) der Postsendung angesehen werden.
14.11. Die nicht ordnungsgemäße Erbringung der Post- oder Speditionsdienste ist unter anderem:
a. Erbringung von Post- oder Speditionsdienste in einer Weise, die mit dem Postdienst- oder Speditionsvertrag, den Vorschriften oder dem geltenden Recht unvereinbar ist;
b. Versäumnis des Betreibers, die Frist für die Zustellung des Pakets mit dem garantierten Datum einzuhalten;
c. Beschädigungen an der Postsendung.
14.12. Im Falle einer Entschädigung soll sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der endgültigen Entscheidung über die Erteilung der Entschädigung an die befugte Person auf das von ihr angegebene Bankkonto überwiesen werden.
15. STREITBEILEGUNG. AUßERGERICHTLICHE BEILEGUNG VON VERBRAUCHERRECHTSSTREITIGKEITEN
15.1. Bevor ein Anspruch gegen den Betreiber geltend gemacht wird, muss der Dienstleistungsempfänger oder eine andere befugte Person das Beschwerdeverfahren nach Punkt 13 dieser AGB´s nutzen.
15.2. Verbraucher können zur Beilegung von Streitigkeiten mit dem Betreiber wegen Postdienstleistungen unter den Voraussetzungen des § 18a Postgesetz folgende Schlichtungsstelle anrufen:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Schlichtungsstelle Post
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Der Betreiber ist gegenüber Verbrauchern zur Teilnahme verpflichtet. Für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens werden keine Gebühren und Auslagen erhoben. Jede Partei hat die ihr durch die Teilnahme am Schlichtungsverfahren entstehenden Kosten selbst zu tragen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen sowie den Onlineantrag zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens sind unter www.bundesnetzagentur.de/post-schlichtungsstelle zu
erhalten.
15.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei Kaufleuten der Ort derjenigen Filiale, an welcher der Absender den Auftrag gerichtet hat. Ist ein Absender Verbraucher, gelten die gesetzlichen Regelungen desjenigen Staates, in welchem der Verbraucher ansässig ist. Für den Fall, dass der Versender nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt, oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Ort derjenigen Filiale des Betreibers an welcher der Absender den Auftrag gerichtet hat.
16. HÖHERE GEWALT
16.1. Die außergewöhnlichen Umständen höherer Gewalt sind Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Vulkanausbruch, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung oder anderen Umständen, die nicht vorhersehbar sind und außerhalb der Kontrolle des Betreibers liegen. Wenn der Eintritt solcher Umstände die Sicherheit des Betreibers, des Absenders, des Empfängers oder der an der Durchführung der Postdienste oder der Spedition von Gütern beteiligten Organisationen gefährden kann, oder wenn die Gefahr besteht, dass die Fähigkeit zur Erbringung der Post- oder Speditionsdienste für die Beförderung von Gütern gefährdet ist, ist der Betreiber berechtigt, die Post- und/oder Speditionsdienste für die Beförderung von Gütern für die Dauer dieser Umstände auszusetzen oder zu beschränken.
16.2. Die Aussetzung oder Einschränkung der Erbringung von Post- und/oder Speditionsdiensten kann für das gesamte Gebiet oder einen Teil des Gebiets verhängt werden, in dem der Betreiber Post- Speditionsdienste erbringt.
16.3. Die Aussetzung oder Einschränkung der Erbringung von Post- und/oder Speditionsdiensten gilt innehalb des Zeitraums der Gültigkeit dieser Umstände ab dem Zeitpunkt der Einführung der Einschränkungen durch die zuständige Behörde oder ab dem Zeitpunkt der Ankündigung der Aussetzung oder Einschränkung durch den Betreiber.
16.4. Der Betreiber soll auf der Website die Ankündigungen über die Aussetzung oder Einschränkung der Post- und/oder Speditionsdienste veröffentlichen.
16.5. Der Betreiber kann die Dauer der Aussetzung oder Einschränkung der Erbringung von Post- und/oder Speditionsdiensten um bis zu 10 Geschäftstage nach dem Ende der Umstände, die zu ihrer Einführung geführt haben, verlängern, wie auf der Website angekündigt.
16.6. Die Aussetzung oder Einschränkung der Erbringung von Post- und/oder Speditionsdiensten schließt die Haftung des Betreibers für nicht zugestellte Postsendungen oder nicht ordnungsgemäß durchgeführte Postdienste aus, soweit diese durch Umständen nach Punkt 16.1. verursacht sind.
16.7. Bei den Umständen, die zu einer Aussetzung oder Einschränkung der Erbringung von Post- und/oder Speditionsdiensten nach Punkt 16.1. ist der Leistungsempfänger berechtigt, von der Erfüllung von Post- und/oder Speditionsdiensten in dem von der Aussetzung oder Einschränkung betroffenen Umfang zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten.
17. SCHUTZ DER PERSÖNLICHEN DATEN UND DES POSTGEHEIMNISSES
17.1. Der Betreiber ist der Verwalter personenbezogener Daten von Absendern, Empfängern, Dienstleistungsempfängern, einschließlich solcher, die natürliche Personen im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 über die Verarbeitung personenbezogener Daten.
17.2. Der Betreiber ist nicht der Verfügungsberechtigte über personenbezogene Daten, die in den Postsendungen Post enthalten sein können.
17.3. Der Betreiber stellt genaue Informationen über die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten durch den Betreiber auf der Website ein.
17.4. Der Betreiber und die Personen, die mit ihm bei der Erbringung von Post- oder Speditionsdiensten zusammenarbeiten, sind zur Wahrung des Postgeheimnisses unter den nach dem geltenden Recht festgelegten Bedingungen verpflichtet.
17.5. Das Postgeheimnis erstreckt sich auf Daten von Empfängern, Absendern, Leistungsempfängern, auf Informationen über die Erfüllung und die Umstände der Erbringung von Post- oder Speditionsdiensten sowie auf Informationen über den Versand.
17.6. Die Verpflichtung zur Wahrung des Postgeheimnisses ist zeitlich nicht begrenzt.
17.7. Ein Verstoß gegen das Postgeheimnis liegt u.a. vor:
a. bei der unberechtigte Weitergabe oder Verarbeitung von Informationen oder Daten, die das Postgeheimnis sind;
b. das unberechtigte Öffnen geschlossener Postsendungen oder die Bestimmung ihres Inhalts;
c. die Ermöglichung der Verletzung des Postgeheimnisses den unbefugten Personen.
17.9. Ein Verstoß gegen das Postgeheimnis liegt nicht vor:
a. Handlungen, die das Postgeheimnis in den gesetzlich oder laut diesen AGB´s vorgesehenen Fällen verletzen;
b. die Verwendung von Referenzen durch den Betreiber, einschließlich Informationen über die Personen, die seine Postdienste nutzen, und die Art dieser Dienste, wenn diese Daten mit Zustimmung der Personen, auf die sie sich beziehen, veröffentlicht werden.
18. ZUSATZ- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
18.1. Eine aktuelle Version der AGB´s ist auf der Website und in den Filialen erhältlich.
18.2. Der Betreiber soll Änderungen der AGB´s und der Preisliste auf der Website bekannt geben.
18.3. Die Anlagen zu den AGB´s sind deren unabdingbaren Bestandteil.
18.4. Soweit in den AGB´s vorgesehen, werden die Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung, insbesondere des Postgesetzes, des Handels Gesetzbuches und des Bürgerlichen Gesetzbuches angewendet.
18.5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit.